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Umwelt- und Energiereglement

Reglement
Reussebene Copyright: Andreas Busslinger
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Die Gemeinde Hünenberg setzt sich Klimaschutz und Biodiversität ein und betreibt als Energiestadt eine vorbildliche Rolle in der Energiepolitik. Das Umwelt- und Energiereglement (2023 von der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet) schafft die Grundlage für die Umsetzung von Förderprogrammen, Beratungen und Aktionen rund um Umwelt- und Energiefragen. Ziel ist es, die Umwelt- und Energieziele des Gemeinderats wirksam zu erreichen und die Bevölkerung für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren.

Förderprogramme

Seit 2002 können im Rahmen des Hünenberger Energieförderprogramms Förderbeiträge für nachhaltige Energieprojekte beantragt werden. Seit 2024 gibt es auch ein Förderprogramm für den Umweltbereich. Alle Informationen zu den Förderprogrammen, Beiträgen und Bedingungen finden Sie in der Umwelt- und Energieverordnung respektive im entsprechenden Reglement.

zur Umwelt- und Energieverordnung

zum Umwelt- und Energiereglement

Fördergelder beantragen

Sie möchten Ihren Garten naturnaher gestalten? Invasive Neophyten ersetzen? Oder Ihre Energieversorgung umrüsten? So können Sie bei der Gemeinde Fördergelder beantragen:

  1. Gesuch einreichen
    mindestens zwei Wochen vor Beginn eines Projektes Gesuch bei der Gemeinde einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie eine Zusage mit dem zu erwartenden Förderbeitrag.
  2. Realisierung melden
    Fertigstellung des Projektes an die Gemeinde melden
  3. Abnahme und Auszahlung
    Der Unterstützungsbeitrag wird nach erfolgreicher Projektabnahme durch die Gemeinde ausbezahlt.

Detaillierter Gesuchablauf und allgemeine Bedingungen im Gesuch Umweltförderprogramm resp. Gesuch Energieförderprogramm.

Welche Umwelt-Projekte werden unterstützt?

  • Bekämpfung invasiver Pflanzenarten
    Bsp. Ersetzen Sie Ihre Kirschlorbeerhecke durch einheimische Heckensträucher wie etwa eine Hainbuche – Förderbeiträge bis zu CHF 3’500
  • Förderung Biodiversität
    Bsp. wandeln Sie Ihren Rasenplatz in eine Wildblumenwiese um – Förderbeiträge bis zu CHF 10’000
  • Reduktion Lichtverschmutzung
    Bsp. Entfernen oder ersetzen Sie alte Leuchten – Förderbeitrag bis zu CHF 500 pro Lampe

Vollständige Modalitäten in der Umwelt- und Energieverordnung sowie im Umwelt- und Energiereglement.

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Typ Titel
Gesuch Umweltförderprogramm

Weitere Informationen

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Hberg Verwaltung

Kontakt

Stéphanie Suter
Fachperson Umwelt

Förderprogramm des Bundes

Anpassung an den Klimawandel

Mit Adapt+ fördert der Bund Projekte von Gemeinden, Verbänden, Unternehmen sowie Vereinen, die die Risiken infolge des Klimawandels minimieren. Gesuche zur Förderung können beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht werden.

zur Website des BAFU

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