Umwelt- und Energiereglement

Die Gemeinde Hünenberg setzt sich Klimaschutz und Biodiversität ein und betreibt als Energiestadt eine vorbildliche Rolle in der Energiepolitik. Das Umwelt- und Energiereglement (2023 von der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet) schafft die Grundlage für die Umsetzung von Förderprogrammen, Beratungen und Aktionen rund um Umwelt- und Energiefragen. Ziel ist es, die Umwelt- und Energieziele des Gemeinderats wirksam zu erreichen und die Bevölkerung für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren.
Förderprogramme
Seit 2002 können im Rahmen des Hünenberger Energieförderprogramms Förderbeiträge für nachhaltige Energieprojekte beantragt werden. Seit 2024 gibt es auch ein Förderprogramm für den Umweltbereich. Alle Informationen zu den Förderprogrammen, Beiträgen und Bedingungen finden Sie in der Umwelt- und Energieverordnung respektive im entsprechenden Reglement.
Fördergelder beantragen
Sie möchten Ihren Garten naturnaher gestalten? Invasive Neophyten ersetzen? Oder Ihre Energieversorgung umrüsten? So können Sie bei der Gemeinde Fördergelder beantragen:
- Gesuch einreichen
mindestens zwei Wochen vor Beginn eines Projektes Gesuch bei der Gemeinde einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie eine Zusage mit dem zu erwartenden Förderbeitrag. - Realisierung melden
Fertigstellung des Projektes an die Gemeinde melden - Abnahme und Auszahlung
Der Unterstützungsbeitrag wird nach erfolgreicher Projektabnahme durch die Gemeinde ausbezahlt.
Detaillierter Gesuchablauf und allgemeine Bedingungen im Gesuch Umweltförderprogramm resp. Gesuch Energieförderprogramm.
Welche Umwelt-Projekte werden unterstützt?
- Bekämpfung invasiver Pflanzenarten
Bsp. Ersetzen Sie Ihre Kirschlorbeerhecke durch einheimische Heckensträucher wie etwa eine Hainbuche – Förderbeiträge bis zu CHF 3’500 - Förderung Biodiversität
Bsp. wandeln Sie Ihren Rasenplatz in eine Wildblumenwiese um – Förderbeiträge bis zu CHF 10’000 - Reduktion Lichtverschmutzung
Bsp. Entfernen oder ersetzen Sie alte Leuchten – Förderbeitrag bis zu CHF 500 pro Lampe
Vollständige Modalitäten in der Umwelt- und Energieverordnung sowie im Umwelt- und Energiereglement.
Thema
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Typ | Titel |
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Gesuch Umweltförderprogramm |