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K 1873 – Auflösung der Einheitsgemeinde

Auflösung der Einheitsgemeinde

Die heutige Einteilung von Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinde wird erst durch die Kantonsverfassung von 1873 geschaffen. Etwas anderes war gar nicht nötig gewesen, weil sich vorher nur wenige Nichtbürger in der Gemeinde niederlassen und die Konfession einheitlich katholisch ist. Erst die Bundesverfassung von 1848 verkündet den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit für Angehörige einer christlichen Konfession. Daher mischt sich in den folgenden Jahrzehnten die Bevölkerung mehr und mehr. Es drängt sich eine Teilung der Gemeindeaufgaben auf, was die genaue Abgrenzung der Befugnisse und eine Ausscheidung des Gemeindevermögens zur Folge hat. Die Schule von Holzhäusern bleibt bis 1911 und diejenige von Risch bis 1919 in den jeweiligen Häusern der Kapläne eingemietet.

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