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Whistleblowing

Whistleblowing

Im Rahmen der Erarbeitung des Risikomanagements durch die Geschäftsleitung war unter anderem das Risiko eines Betruges, eines Korruptionsfalls oder einer Veruntreuung ein Thema. In diesem Zusammenhang machen wir auf das Whistleblowing aufmerksam, das im Personalgesetz des Kantons Zug in §28bis, ter und quater geregelt ist. Diese Bestimmungen sind auch für die Mitarbeitenden der Gemeinde und Schulen Risch massgebend.

Wer ist ein Whistleblower?
Ein Whistleblower ist eine Person, welche die zuständige Stelle auf regelwidriges Verhalten, Missstände, illegales Handeln oder allgemeine Gefahren hinweist, von denen sie erfährt.

Die Ombudsstelle des Kantons Zug hat hierzu das Merkblatt "Meldestelle für Whistleblowing" erarbeitet, das unter dem folgenden Link abgerufen werden kann: https://www.ombudsstelle-zug.ch/page/de/whistleblowing

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in der Gemeinde Risch keine Fälle von Betrug, Korruption oder Veruntreuung bekannt. Dem Gemeinderat und der Geschäftsleitung ist es jedoch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Gemeinde und Schulen über die Meldestelle und das Vorgehen bei Fällen von Whistleblowing informiert sind.

Gemeinderat und Geschäftsleitung Risch

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