Friedensrichterwahlen, 30. Juni 2024
Die Gesamterneuerungswahlen für richterliche Behörden im Kanton Zug für die Amtsperiode 2025 bis 2030 finden am 30. Juni 2024 statt. Wahlkreis für die Mitglieder der kommunalen Friedensrichterämter ist die jeweilige Einwohnergemeinde. In der Einwohnergemeinde Risch sind eine Friedensrichterin bzw. ein Friedensrichter sowie eine stellvertretende Friedensrichterin bzw. ein stellvertretender Friedensrichter zu wählen. Die Wahlanmeldeformulare für die Friedensrichterämter müssen bei der Kanzlei der Einwohnergemeinde Risch eingereicht werden. Wahlanmeldeschluss ist der Montag, 22. April 2024, 17.00 Uhr.
Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen der richterlichen Behörden des Kanton Zugs 2024 finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Kantons Zug.
Wahlvorschlagsformulare Friedensrichter
Typ | Titel |
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Wahlvorschlagsformular Friedensrichter/in | |
Wahlvorschlagsformular stellvertretende/r Friedensrichter/in |