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Gemeindeweibel

Gemeindeweibel Gemeinde Risch

Dem Gemeindeweibel, der Gemeindeweibelin obliegen:

  • die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben
  • die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Entscheiden und Gerichtsbefehlen
  • Tatbestandsaufnahmen, soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist

Gemeindeweibelin

Gemeindeweibelin-Stv.

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