Sicherheitskommission
Zusammensetzung
Die Sicherheitskommission besteht aus den folgenden 5 Mitgliedern:
- Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit
- Bereichsleiter Sicherheit/Ökologie
- Brandschauer
- Vertreter Polizei
- Feuerwehrkommandant
Aufgabenbereiche
Die Sicherheitskommission überwacht die Tätigkeit der Feuerschau sowie der Feuerwehr und beantragt dem Gemeinderat die erforderlichen Massnahmen für eine ausreichende Löschwasserversorgung im Sinne von § 6 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes. Gemäss dem Feuerwehrreglement der Gemeinde Risch führt das Wehrsekretariat das Protokoll. Neben dem Grundauftrag ist der Fachausschuss für folgende Aufgaben gemäss Feuerwehrreglement § 5 Abs. 2 verantwortlich:
- den Antrag an den Gemeinderat für die Wahl der Kommandantin oder des Kommandanten, der Vizekommandantin oder des Vizekommandanten und der Materialverwalterin oder des Materialverwalters
- die Wahl der Offiziere und Unteroffiziere, auf Antrag des Feuerwehrkommandos
- die Einhaltung der Sollbestände der Feuerwehr Risch
- das Aufgebot für die jährliche Rekrutierung
- die Entlassung und den Ausschluss von Feuerwehrleuten
- die Budgetbearbeitung und Antragsstellung an den Gemeinderat
- den Erlass von Pflichtenheften für die Angehörigen der Feuerwehr
- die Entscheidung über die Höhe der Übungsersatzzahlung
- die Erledigung von Beschwerden gegen Verfügungen der Vorgesetzten
- den Entscheid über Gesuche für eine Verlängerung der Dienstzeit über das 48. Altersjahr hinaus
- die Gesuchstellung für Feuerschutzbeiträge beim Amt für Feuerschutz
Der Fachausschuss berät den Gemeinderat auf Auftrag in den Fragen allgemeiner und öffentlicher Sicherheit im Rahmen der normalen Lage.

Vorsitz
Mitglied
Mitglied