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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Vernehmlassung VÜB

1. Fragen zum Angebotskonzept

1.1 Ist ein Tagesheim für an Demenz erkrankte Menschen vorgesehen?

Nein. Tagesheimplätze entsprechen einem Angebot der spezialisierten Langzeitpflege. Es besteht eine Leistungsvereinbarung für Tagesheimplätze zwischen der Konferenz Langzeitpflege bzw. der Zuger Gemeinden mit den Pflegeheimen in Baar und in Cham. Die Konferenz müsste über eine Erweiterung des bestehenden Leistungsumfangs entscheiden, damit ein solches Angebot in Rotkreuz betrieben werden könnte. Das bisherige Angebot für an Demenz erkrankten Personen als Teil der stationären allgemeinen Langzeitpflege wird im neuen Alters- und Pflegezentrum weitergeführt.

1.2 Ist eine Beratungsstelle für Angehörige vorgesehen?

Diese Frage hat mit dem Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB) im Grundsatz nichts zu tun. Eine Beratungsstelle kann mit oder ohne VÜB umgesetzt werden. Aktuell läuft die Beratung über Pro Senectute (kantonales Angebot). Die Gemeinde Risch hat mit der Pro Senectute eine Leistungsvereinbarung. Im Rahmen der Vorbereitung für und der Begleitung nach einem Heimeintritt bietet auch das Alterszentrum Dreilinden Beratungen für Angehörige an.

1.3 Wird im Konzept der interkulturellen Zusammensetzung der Gemeindebevölkerung Rechnung getragen?

Ja.

1.4 Wird die Eltern-Kind-Beratung weiterhin im Pflegeheim Platz finden?

Diese Frage ist noch offen. Diese Frage hat mit VÜB im Grundsatz jedoch nichts zu tun.

1.5 Mit welchen Angeboten und Dienstleistungen (Beratungsstelle für Angehörige, Tagesheim für Demenzkranke, Demenzgarten, Treffpunkte wie ein Café oder generationsübergreifende Nutzungsräume, Animation, Prävention, usw.) wird den Bedürfnissen der kommenden Generationen Rechnung getragen?

Vgl. Ausführungen zu Frage Nr. 10.2

1.6 Sind in den Alterswohnungen alternative Wohnformen (Betreutes Wohnen, generationenübergreifendes Wohnen, Hausgemeinschaft etc.) vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Es besteht die Möglichkeit, dass Raum für neue oder alternative Wohnformen geschaffen werden kann. Dies würde durch Verwendung von grösseren Wohneinheiten der bisherigen Alterswohnungen der SARM an der Waldeggstrasse erfolgen.
Im Rahmen der Planung der 60 Alterswohnungen auf dem Areal an der Buonaserstrasse wurden auch Besichtigungen von alternativen Wohnformen in anderen Gemeinden vorgenommen, so etwa im Pflegezentrum in Baar.
Generell ist jedoch darauf hinzuweisen, dass weder bei der SARM noch bei der Griag Meldungen mit dem Wunsch nach alternativen Wohnformen eingehen. Gleiche Erfahrungen hat auch das Alterszentrum in Baar gemacht. Eine für alternative Wohnformen für Leben im Alter vorgesehene Einheit im Pflegezentrum Baar wurde mangels Nachfrage in der Zwischenzeit für eine besondere Pflegegruppe umgenutzt.

1.7 Sind Ladenlokale in den Erdgeschossen geplant?

In Art. 4 des Bebauungsplans Buonaserstrasse ist vorgegeben, dass das Erdgeschoss entlang der Buonaserstrasse eine Mindesthöhe von 4 m Höhe aufweisen muss. Diese Räume sind geeignet für gewerbliche Nutzungen. Die gewerbliche Nutzung ist aber letztlich auch von der Nachfrage hierfür abhängig. Konkrete Verwendungen sind noch nicht festgelegt.

1.8 Die zusätzlichen Betten sind vom Kanton noch nicht bewilligt. Macht es Sinn, auf Annahmen zu planen oder hat die Arbeitsgruppe bereits Anzeichen, dass diese Betten bewilligt werden?

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 die Pflegeheimliste 2021 bis 2025 verabschiedet. Teil der Pflegebettenplanung ist eine Planungsreserve von 45 Betten. In der Planung ist explizit aufgeführt, dass 20 Betten der Planungsreserve für das Alters- und Pflegezentrum in Rotkreuz vorgesehen sind. Eine höhere Verbindlichkeit der Zuteilung von Pflegebetten ist aufgrund des bestehenden Verfahrens zurzeit nicht möglich. Es ist Usanz, dass auf Basis von Vormerkungen auf der Pflegeheimliste neue Pflegebettenkapazitäten geplant werden. Zudem ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass die Organisation Langzeitpflege der Zuger Einwohnergemeinde die Empfehlung ausgesprochen hat, 20 zusätzliche Pflegebetten der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel zuzuordnen.

1.9 Das ganze Thema «gesund altern zu Hause» wird nicht angesprochen. Gerade hier gibt und gäbe es ebenfalls weitere spannende und nachhaltige Ideen, die man in das Gesamtkonzept einfügen müsste. Die Spitex ist eines der grossen Themen in diesem Bereich. Sie wird aber in keiner Weise erwähnt. Wie steht die Arbeitsgruppe dazu?

Die Frage zielt auf das Betriebskonzept des neuen Alters- und Pflegezentrums sowie der 60 Alterswohnungen ab. Das Betriebskonzept ist Teil des Bauprojekts für die Neubauten an der Buonasestrasse. Dieses soll im Sommer 2021 öffentlich zugänglich gemacht werden. Es sieht vor, dass für die 60 Alterswohnungen modulare Dienstleistungen, inkl. einer internen Spitex (Spitin) angeboten wird. Die Konzeption der Neubauten an der Buonaserstrasse basiert auf dem Grundsatz "ambulant vor stationär", womit der Spitex eine gewichtige Bedeutung zukommt.

1.10 Wird ein direkt begehbarer Demenzgarten von der Demenzabteilung erstellt?

Ja.

1.11 Wird Platz geschaffen für generationenübergreifende Projekte (bspw. Kindertagesstätten, Tagesstätten für Senioren)?

Im Rahmen der Erdgeschossnutzung bestünde im Grundsatz die Möglichkeit, generationenübergreifende Projekte zu realisieren. Mit dem öffentlichen Restaurant wird der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten, sich vor Ort zu verpflegen oder das Restaurant als Begegnungsort zu nutzen. Auch im Neubau Leben im Alter ist ein Gemeinschaftsraum vorgesehen, der vielfältigen Nutzungen offen steht. Der Entwurf des Betriebskonzepts der SARM sieht keine Tagesstätten für Senioren vor.

1.12 Wird im Erdgeschoss des Neubaus Platz geschaffen für Podologie, Coiffeur, Mütterberatung?

Im Entwurf des Betriebskonzepts der SARM für das neue Alterszentrum Dreilinden ist vorgesehen, dass Dienstleistungen wie Coiffeur, Podologie und Physiotherapie angeboten werden. Die Fortführung der Mütterberatung im neuen Alterszentrum Dreilinden ist denkbar.

1.13 Sind Wohneinheiten für betreutes Wohnen in Planung?

Ja, es werden 60 Alterswohnungen geplant. Die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel wird für diese Wohnungen Dienstleistungen anbieten (vgl. auch Antwort zu Frage. Nr. 10.2).

1.14 Welche Konsequenzen und Massnahmen ergäben sich, falls der Regierungsrat die zusätzlichen 20 Betten nicht genehmigen würde?

Für die 20 Pflegeplätze müsste eine Zwischennutzung gesucht werden. Das Gebiet Ennetsee, insbesondere die Gemeinde Risch, weist eine klar unterdurchschnittliche Anzahl Betten auf. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass bei einer Erhöhung der Pflegebetten Rotkreuz an vorderster Stelle stehen wird (so wie dies in der aktuellen Pflegebettenplanung bereits vorgesehen ist).

1.15 Mit welchen baulichen und konzeptionellen Massnahmen wird eine durchmischte Nutzung im Innen- wie im Aussenbereich, z. B. Generationenspielplatz, gefördert?

Diese Frage wird im Rahmen des Betriebskonzepts diskutiert und anschliessend umgesetzt. Namentlich wird ein öffentlicher Begegnungsraum (Restauration) und eine öffentlich zugängliche Aussenanlage vorgesehen. Die Frage einer durchmischten Nutzung wurde auch im Rahmen der Erstellung der Strategie öffentliche Nutzungen Zentrum Rotkreuz (SÖNZR) diskutiert, allerdings mit kontroversen Meinungen.

1.16 Ist nebst dem "Raum der Stille" auch ein "Raum für laute Nutzung" vorgesehen? 

Ist nicht vorgesehen.

1.17 Stehen die Räume (Gym, Raum der Stille, etc.) auch für Externe zur Verfügung?

Ja, jedoch primär für interne Zwecke.

1.18 Was geschieht mit den 24 bestehenden Alterswohnungen?

Bleiben bestehen und werden in das Konzept des Dienstleistungszentrums integriert.

1.19 Kein Gymnastikbad für Rheuma usw. ?

Geplant sind zwei Pflegebäder zum Wohlfühlen.

1.20 In der Gemeinde geht das Gerücht um, es soll im Gebäudekomplex ein Hallenbad erstellt.werden. Dieses habe ich nirgends auf den gezeigten Folien gesehen. Was ist wirklich geplant ?

Es ist kein Hallenbad geplant.

1.21 Welche öffentlichen Nutzungen sind im Erdgeschoss vorgesehen, ausser dem Restaurant?

Im neuen Zentrum Dreilinden wird im Erdgeschoss des Pflegezentrums insbesondere ein Restaurant betrieben, das auch öffentlich zugänglich ist. Zudem werden ein Coiffeursalon und eine Podolgiepraxis angeboten. Weitere Räume können durch nahestehende Organisationen genutzt werden, wenn sie nicht für den Betrieb benötigt werden.

1.22 Was ist neu im Alterszentrum gegenüber dem heutigen Altersheim? Was bekommt die Allgemeinheit?

Die Allgemeinheit erhält ein Dienstleistungszentrum mit Pflegeplätzen nach neustem Standard sowie 60 altersgerechte Wohnungen. Weiter werden "massgeschneiderte" Lösungen für die ältere Generation mit dem Ziel, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen und leben zu können, ermöglicht. Für alle entsteht ein gepflegter Begegnungsort mitten im Zentrum von Rotkreuz.

1.23 Was heisst soziales Projekt? Welche Räumlichkeiten werden hierfür geschaffen?

Es sind nicht in erster Linie Räume, die ein soziales Projekt ausmachen, sondern das Konzept mit dem Dienstleistungszentrum "alles aus einer Hand" für selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter mit bedarfs- und zeitgerechter und professioneller Unterstützung.

1.24 Welche Dienstleistungen sind im Alterszentrum vorgesehen, für jene die zuhause leben und auch Unterstützung brauchen? 

Das Erbringen von Dienstleistungen ausserhalb des Zentrums Dreilinden ist nicht vorgesehen.

1.25 Wird sich der Gemeinderat mit gleichem Enthusiasmus dafür einsetzen eine Tagesstätte für Demenzkranke in Rotkreuz einrichten zu können, wie er es für die Bewilligung der zusätzlichen Pflegeplätze macht?

Der Gemeinderat will ein solches Angebot bis Ende 2022 vertieft prüfen, was Teil der Überarbeitung des Altersleitbilds der Gemeinde Risch sein wird.

1.26 Wer bestimmt, ob es Tagesplätze für Demenzkranke oder einsame ältere Menschen gibt?

Aktuell liegt diese Zuständigkeit bei der Konferenz Langzeitpflege der Zuger Einwohnergemeinden. Zu beachten ist, dass das Angebot die Entlastung der pflegenden Angehörigen bezweckt. Der Gemeinderat will ein zweckmässiges Angebot für die Gemeinde Risch bis Ende 2022 vertieft prüfen, was Teil der Überarbeitung des Altersleitbilds der Gemeinde Risch sein wird

1.27 Die Wege nach Baar sind relativ weit. Was ist konkret angedacht?

Das Angebot von Tagesheimplätzen in Rotkreuz wird im Rahmen des Altersleitbilds 2023 bis 2040 geprüft. Zurzeit besteht die Möglichkeit, auch in Cham Tagesheimplätze zu beanspruchen. 

2. Fragen zum Betriebs- und Raumkonzept

2.1 Existiert schon ein detailliertes Raumprogramm für das Pflegezentrum und entspricht dieses den Bedürfnissen des Betriebskonzeptes?

Als Grundlage für den Bebauungsplan wurde eine Machbarkeitsstudie für das Pflegezentrum erstellt. Dieses angedachte Raumkonzept gilt es jetzt zu schärfen. Ein detailliertes und auf das Betriebskonzept abgestimmtes Raumprogramm ist aktuell in Erarbeitung.

2.2 Weshalb sind die Vorarbeiten wie das Betriebskonzept und das Raumprogramm nicht Teil des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens?

Das Raumprogramm muss sich auf das Betriebskonzept abstützen. Die Volumen der neuen Gebäude wurden grob anhand der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 festgesetzt und im Bebauungsplan Buonaserstrasse übernommen. Die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts wurde initiiert, nachdem die vier Räte der Stiftung, der Griag, der Bürger- und Einwohnergemeinde Ende 2020 entschieden haben, 60 Alterswohnungen gleichzeitig mit einem neuen Alters- und Pflegezentrum bis Ende 2025 zu erstellen. Es liegt somit kein ausgearbeitetes Betriebskonzept vor; dieses wird aktuell erstellt und erarbeitet.

2.3 Gibt es bereits ein Konzept für den Betrieb des Restaurants

Das Gastronomiekonzept ist in Erarbeitung (Stand Juni 2021).

3. Fragen zu Expertenbeizug

3.1 Gemäss Auskunft des Gemeinderats (Zusammenkunft mit Ortsparteien und Mitgliedern des Kantonsrates vom 10.11.2020) erarbeitet die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel das Betriebskonzept des Pflegezentrums. Welche finanziellen wie personellen Ressourcen stehen der Stiftung für die Erarbeitung des Konzeptes zur Verfügung? Erteilt sie einen Auftrag an Fachexpertinnen und Fachexperten?

Die Stiftung hat zusätzliche Stellenprozente für die Verwaltung bewilligt, um den Heimleiter, Felix Reichmuth, zu entlasten. Felix Reichmuth ist mit der Ausarbeitung des Betriebs- und Raumkonzeptes beauftragt. Er wird die Konzepte jeweils in der Geschäftsleitung bzw. mit den Teams auf die Umsetzbarkeit prüfen. Für diese Planungsarbeiten wird er unterstützt durch den Verwaltungsrat der Griag und das Büro für Bauökonomie. Der Stiftungsrat wird diese Arbeiten eng begleiten und die Bestellungen an die Griag beschliessen. Weiter wurde ein externes Sparring eingerichtet. Dabei wird eine aussenstehende Fachperson den Prozess sowie die Ergebnisse kritisch überprüfen. Zudem werden Echogruppen bestehend aus Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums und Angehörige, künftige Mieterinnen und Mieter der Alterswohnungen sowie Altersorganisationen fallweise beigezogen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von künftigen Nutzerinnen und Nutzern abgedeckt werden.

3.2 Gibt es externe Fachberichte, Stellungnahmen, und wie und wo können diese eingesehen werden?

Bei der Erarbeitung von VÜB wurden in ausgewählten Bereichen Experten beigezogen, so etwa bei der Klärung von stiftungsrechtlichen Fragestellungen oder bei der Erstellung einer Modellrechnung für die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel oder bei der Schätzung der Synergiepotenziale bei der gleichzeitigen Realisierung von 60 Alterswohnungen und eines neuen Alters- und Pflegeheims. Weiter hat die kantonale Schätzungskommission des Kantons Zug den Substanzwert des Alterszentrums Dreilinden geschätzt. Die folgenden Dokumente sind online verfügbar:
- Schätzungsgutachten
- Berechnung Heimfallentschädigung 
- Gutachten Büro für Bauökonomie Synergiepotenzial

Die Ausarbeitung des Bauprojekts basiert auf verschiedenen externen Gutachten. Einerseits wurde ein Variantenstudium und anschliessend ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Die wegleitenden Bestandteile des Bebauungsplans Buonaserstrasse sind online verfügbar.

Die Erarbeitung des Betriebs- und Raumkonzepts des neuen Alters- und Pflegezentrums wird als Teilprojekt des Bauprojekts erstellt. Dabei wirken Experten aus der bestehenden Projektorganisation, die grosse Erfahrung mitbringen, tatkräftig mit. Weiter ist bei gewissen Fragen auch die Mitwirkung von externen Fachpersonen vorgesehen. So ist beispielsweise Frau Silke Däppeln bei der Erarbeitung des Betriebs- und Raumkonzepts beigezogen worden. Das Konzept wird nach dessen Erarbeitung öffentlich zugänglich gemacht.

3.3 Wer hat die Griag und/oder die Arbeitsgruppe sowie den Gemeinderat in ihrer Arbeit begleitet und hat sie beraten (z. B. Fachspezialisten im Bau und Betrieb von Alters-Pflegeheimen, Hochschulen, z. B. HSLU, etc)?

Vgl. Ausführungen zu Frage Nr. 3.2.

3.4 Wurden für die Ausarbeitung des Pflegeheims Fachpersonen, Pflegefachleute und kompetente Personen einbezogen?

Ja, vgl. auch Antwort zu Frage Nr. 3.2.

4. Fragen zu den Finanzen

4.1 Ist die Heimfallentschädigung von 15.5 Millionen Franken ein à-fonds-perdu-Beitrag seitens Einwohnergemeinde?

Nein. Die Gemeinde erhält im Gegenzug das Gebäude des heutigen Alterszentrums Dreilinden zu Eigentum zugeteilt. Sie kann dieses Gebäude nutzen bzw. weitervermieten und so Mieterträge generieren Die Gemeinde wird wieder Eigentümerin des Landes und des Gebäudes und kann so frei von Restriktionen über die künftige Nutzung der Liegenschaft entscheiden.

4.2 Warum wird im Variantenvergleich beim Synergiepotential vom Gemeinderat nicht darauf hingewiesen, dass die Projektorganisation bei gleichzeitiger Planung und Realisierung der beiden Projekte möglicherweise teurer wird, die Schätzungen spekulativen Charakter haben sowie mögliche Skaleneffekte nicht gesichert sind?

Unter der Annahme einer stringenten und sachgerechten Projektführung geht der Gemeinderat davon aus, dass die gleichzeitige Planung von 60 Alterswohnungen und eines neuen Alters- und Pflegeheims gegenüber einer etappierten Planung wirtschaftliche Vorteile aufweist. So kann beispielsweise mit dem gleichen Planungsteam gearbeitet werden, wohingegen bei einer Etappierung zwei unterschiedliche Planungsteams zum Zuge kämen (zwischen den Etappen lägen rund 10 bis 15 Jahre). Die Schätzung des Synergiepotenzials beruht auf einem Gutachten des Büros für Bauökonomie aus dem Jahr 2019. Das Gutachten wurde ohne Beeinflussung der am Prozess VÜB beteiligten Personen erstellt; es stellt eine Fachmeinung dar. Unter gleichen Bedingungen ist es nach Einschätzung der vier Räte der SARM, der Griag, der Bürger- und Einwohnergemeinde wahrscheinlich, dass die Baukosten bei Variante A signifikant tiefer sein werden als bei der etappierten Variante B. Im Gutachten des Büros für Bauökonomie wurden die Synergiegewinne im Bereich der Planung bei gleichzeitiger Realisierung auf 550'000 Franken veranschlagt. Die Griag bestätigt im Grundsatz diese Aussage. Gemäss ihrer Einschätzung und auf Basis erhärteter Fakten können Kosteneinsparungen vor mehr als 700'000 Franken realisiert werden. Der gesame Synergiegewinn wird auf 4.4 Millionen Franken veranschlagt.

4.3 Warum werden die Wettbewerbskosten von Fr. 400'000 eingerechnet? Diese Kosten sind für das Projekt „Wohnen im Alter“ bereits angefallen.

Bei einer etappierten Vorgehensweise mit einem Realisierungshorizont 2035/2037 muss aufgrund des langen Zeithorizontes seit der Genehmigung des Bebauungsplanes Buonaserstrasse ein neuer städtebaulicher Wettbewerb mit einer neuen Planersubmission durchgeführt werden. Mit der gleichzeitigen Realisierung der Neubauten kann auf der Grundlage des 2020 genehmigten Bebauungsplanes Buonaserstrasse mit dem Planungsteam, das die Planung für die erste Etappe durchführt, weiter zusammengearbeitet werden.

4.4 Welche jährlichen Beiträge bezahlen die Gemeinden Risch und Meierskappel heute an den Betrieb des Altersheims?

Die Gemeinde Risch muss die ungedeckten Pflegekosen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen tragen. Sie trägt aber keine direkten Betriebskosen oder Aufwendungen, die mit der Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen zusammenhängen (beispielsweise Pensions- und Betreuungstaxen). Die Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

In 1'000 Franken 2017 2018 2019
Ungedeckte Pflegekosten (stationär und ambulant) Total 1'952 2'051 2’057
Davon ungedeckte Pflegekosten Alterszentrum Dreilinden (AZ3L) 825 820 566

4.5 Wie beurteilt der Gemeinderat die wirtschaftliche Basis der Griag, sofern die Kapitalerhöhung durch den Souverän nicht bewilligt wird?

Mit der Gründung der Griag wurde diese mit einem Eigenkapital von 12 Millionen Franken ausgestattet. Dieses Eigenkapital ist ausreichend, um 60 neue Alterswohnungen zu erstellen. Die wirtschaftliche Basis der Griag ist solide.

4.6 Wie erklärt man dem Bürger, dass ein noch völlig intakter, und erst vor wenigen Jahren im Osten erweiterter Bau nach einer noch völlig ungesicherten Übergangsnutzung dann wohl nach kurzer Zeit abgerissen werden soll? Wie wird die Vernichtung des mehrheitlich mit Spendengeldern gestalteten Demenzgartens erklärt?

Das heute in Betrieb stehende Alterszentrum Dreilinden ist 30 Jahre alt (der Anbau im Osten ist 20 Jahre alt). Der Bau befindet sich zwar in gutem Zustand, gleichzeitig ist aber absehbar, dass bei einer längerfristigen Nutzung des Baus als Alters- und Pflegezentrum erhebliche Investitionen getätigt werden müssen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass diese Investitionen weder einen Beitrag zu einer höheren betrieblichen Effizienz leisten, die sich günstig auf die Entwicklung der Aufenthaltstaxen für die Bewohnerinnen und Bewohner auswirken würde, noch würden die zu tätigenden Investitionen eine Erweiterung der Anzahl Pflegeplätze ermöglichen.

Das Festhalten am bisherigen Bau brächte es mit sich, dass zentrale Anliegen der Alters- und Gesundheitspolitik, nämlich der Ausbau der Pflegekapazitäten verbunden mit optimierten Betriebsabläufen, nicht möglich wären. Deshalb drängt es sich auf, ein neues, erweitertes Alters- und Pflegezentrum zu erstellen, das optimierte Abläufe ermöglicht sowie einen Ausbau der Anzahl Pflegeplätze beinhaltet.

Dies würde den Interessen der pflegebedürftigen Menschen in Risch entgegenstehen. Deshalb drängt es sich auf, ein neues, erweitertes Alters- und Pflegezentrum zu erstellen, das noch effizientere Abläufe ermöglicht sowie einen Ausbau der Anzahl Pflegeplätze beinhaltet.

Der Bezug eines Neubaus bedingt, dass der bisherige Demenzgarten, der mit Spendengeldern finanziert wurde, anders genutzt wird. Der Neubau wird wiederum einen Aussenbereich für an Demenz erkrankte Menschen vorsehen. In der neu abgeschlossenen Leistungsvereinbarung zwischen der Stiftung und der Einwohnergemeinde wurde vereinbart, dass der bisherige Demenzgarten solange bestehen bleibt, wie keine andere Nutzung für diesen Bereich des Areals vorgesehen ist.

Die Abklärung der Machbarkeit einer Zwischennutzung des bisherigen Alterszentrums Dreilinden hat gezeigt, dass es Nutzungen gibt, die im bisherigen Gebäude mit vertretbaren Investitionen einfach umsetzbar sind.

4.7 Wie hoch waren die gesamten Kosten, die für den Bau und die An- und Umbauten der letzten 30 Jahre für das Alterszentrum Dreilinden getätigt wurden?

Die seit 1991 getätigten Investitionen ins Alterszentrum Dreilinden betragen 21 Millionen Franken.

4.8 Ist die Arbeitsgruppe der Meinung, dass man ein Altersheim nach 30 Jahren respektvoll abschreiben kann?

Ja. Wir verweisen auf die Antwort zur Frage Nr. 4.6.

4.9 Wie hoch sind die ungefähren Mietkosten im Jahr 2025 und 2037, welche die Stiftung der Griag bezahlen muss?

Aktuell laufen zwischen der Stiftung und der Griag Verhandlungen betreffend die Mietkosten. Die Mietkosten im Jahr 2025 werden sich im Bereich von rund 1.5 Millionen Franken bewegen. Die Regelung der Indexierung der Miete, die für eine Abschätzung der Miete im Zeitpunkt 2037 massgebend ist, steht noch nicht fest.

4.10 Wie stellen sich die geschätzten Baukosten für das neue Pflegeheim dar?

Die Baukosten gehen aus dem Gutachten des Büros für Bauökonomie hervor (siehe Grobschätzung der Baukosten).

5. Fragen zu Gender-Themen

5.1 Es scheint, dass von A-Z vornehmlich Männer in der Planung und Entscheidung involviert sind. In Alters- und Pflegeheimen leben und arbeiten überproportional viele Frauen. Wie werden Gender-Anliegen und diesbezügliche Studien aufgenommen und integriert?

Gender-Anliegen sind den Personen, die im Projekt Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB) wie auch bei der Erarbeitung des Bauvorhabens involviert sind, bestens vertraut. So arbeiten geschlechtergemischte Teams am Bauprojekt.

5.2 Hat die Arbeitsgruppe bewusst auf das Wissen und die Erfahrungen von Frauen in unserer Gemeinde verzichtet? Wenn ja, warum?
Sind die Arbeitsgruppe und insbesondere der Gemeinderat nicht auch der Ansicht, dass diese Erfahrungen und diese Fachkompetenz fehlen?

Nein; vgl. Ausführungen zu Frage Nr. 5.1. Der Einsatz von geschlechtergemischten Teams ist wichtig und wird im Bauprojekt umgesetzt.

Der Umstand, dass die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel (SARM), die Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag), die Bürger- (BGR) und Einwohnergemeinde durch Männer präsidiert werden, die allesamt in der Arbeitsgruppe Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB) Einsitz nehmen, hat dem Anspruch, Arbeitsgruppen möglichst geschlechtergemischt zusammenzusetzen, enge Grenzen gesetzt. In der künftigen Projektarbeit soll das Anliegen, möglichst durchmischte Teams einzusetzten, vermehrt umgesetzt werden.

5.3 Wann wird die (weibliche) Ersatzperson im Verwaltungsrat der Griag an einer ausserordentlichen Generalversammlung gewählt?

Dies wird voraussichtlich im Mai 2021 der Fall sein. Dannzumal werden zwei Sitze im Verwaltungsrat der Gemeinde Risch Immobilien AG zu besetzen sein. Diese werden mit Frauen besetzt.

6. Fragen zur Kommunikation

6.1 In welcher Form werden die Menschen in der Gemeinde Risch in Zukunft informiert, wenn sie keinen Internetzugang haben?

Diverse Printmedien, inkl. Rischer Zeitung, berichten über das Geschehen in der Gemeinde, so auch über VÜB. Medienmitteilungen werden jeweils im Schaukasten beim Rathaus aufgehängt. Vor Gemeindeversammlungen wird allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern jeweils eine ausführliche Botschaft zu den Traktanden zugestellt. Menschen ohne Internet dürfen sich persönlich am Schalter melden oder per Telefon anrufen, wenn es Fragen zu klären gibt.

6.2 Weshalb wurde das Projekt «Überbauung Buonaserstrasse» genannt? Der Titel impliziert, dass es eigentlich gar nicht um die Neugestaltung der Wohn- und Pflegemöglichkeiten im Alter geht. Welche Absicht liegt dahinter?

Der Titel "Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse" drückt aus, dass die bauliche Vorgehensfrage im Zentrum der Überlegungen steht. Hierbei gilt es die Frage zu klären, ob die Neubauten für den Bereich Leben im Alter an der Buonaserstrasse etappiert oder auf einmal realisiert werden sollen. Die gleichzeitige Realisierung der Bauten hat zur Konsequenz, dass die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, die Gemeinde Risch Immobilien AG, die Bürger- und Einwohnergemeinde entsprechend vertraglich vereinbaren müssen, was im Rahmen von VÜB ermöglicht wurde. Diese Vereinbarungen stellen eine zwingende Voraussetzung dar, damit eine gleichzeitige Realisierung der Bauten überhaupt möglich wird.

Von VÜB zu unterscheiden ist das Bauprojekt an der Buonaserstrasse. Dieses wird durch die Griag geführt und realisiert.

Das Vernehmlassungsverfahren vom 13. Januar bis am 25. Februar 2021 hat gezeigt, dass die gleichzeitige Realisierung der Neubauten weitgehend unbestritten ist. Gleichzeitig wurde mehrfach eingebracht, dass weitergehende Informationen zum Betriebs- und Raumkonzept sowie zur Angebotsausgestaltung vorliegen sollten und ohne zeitlichen Druck darüber informiert werden muss.

Dieses Anliegen wird aufgenommen. So ist beispielsweise vorgesehen am 21. Juni und am 6. September 2021 weitere öffentliche Informationsveranstaltungen zu diesen Themen durchzuführen. Mit der noch breiteren Projektabstützung, dem Einsatz einer erweiterten Projektsteuerung und von Echogruppen soll dem berechtigten Anliegen nach mehr Informationen in den nächsten Wochen und Monaten nachgekommen werden. Durch die Verschiebung der Urnenabstimmung bei der Einwohnergemeinde vom 13. Juni auf den 26. September 2021 wird weiter Zeit gewonnen, um die interessierten Kreise zu informieren und Rückmeldungen einzuholen.

6.3 Investitionen von 67 Millionen Franken stehen an. Grundsätzlich sollen zuerst der Bedarf und die Art und Weise des Bedarfs ermittelt werden und dann kann die entsprechende Planung begonnen werden. Ist die Arbeitsgruppe der Meinung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genügend Informationen haben, um über 67 Millionen abzustimmen?

Die Informationslage betreffend die anstehenden Investitionen ist nach Einschätzung der Arbeitsgruppe solide aufbereitet und auf hohem Niveau. Wir verweisen einerseits auf den Bericht zum Variantenentscheid sowie auf den erläuternden Bericht. Im Nachgang zum Vernehmlassungsverfahren wurde das Informationsangebot weiter ausgebaut. Es ist zudem geplant, dass bis zum Sommer 2021 das Betriebs- und Raumkonzept für das neue Alters- und Pflegezentrum öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde im Rahmen des Beschlusses zum Vorgehen betreffend die Überbauung an der Buonaserstrasse über zwei Kredite mit einer Summe von 31.5 Millionen Franken abstimmen werden (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage Nr. 13.1).

6.4 Der Titel «Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse» zeigt nicht offen und transparent auf, dass es sich hier um den Neubau von Alterswohnungen und den Neubau eines Pflegeheimes und zugleich den Ersatz des Zentrums Dreilinden handelt. Sieht das die Arbeitsgruppe auch so und kann sie sich vorstellen, den Arbeitstitel zu ändern?

Vgl. Antwort zu Frage Nr. 6.2.

6.5 Ein klares Kommunikationskonzept in diesem Millionenbereich ist für die Verantwortlichen ein absolutes Muss. Hat die Arbeitsgruppe eine(n) Kommunikationsberater(in) oder machen sie das eigenhändig?

Alle an VÜB beteiligten Personen haben einen professionellen Anspruch an die Kommunikation. Anlässlich der regelmässig stattfindenden Arbeitsgruppensitzungen wurde stets auch über das kommunikative Vorgehen gesprochen und die einzelnen Massnahmen abgesprochen. Die Kommunikationsarbeit des Projekts VÜB wird extern unterstützt.

6.6 Weshalb wurde das Volk nicht früher über das Projekt informiert?

Die Frage, ob die Neubauten in einer oder zwei Etappen realisiert werden sollen, wird seit dem Sommer 2019 in einem Projekt bearbeitet, das durch die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, die Gemeinde Risch Immobilien AG, die Bürger- und Einwohnergemeinde getragen wird. Bevor die Bevölkerung in die Fragestellung eingebunden werden konnte, mussten nach übereinstimmender Einschätzung der Projektträger die vier Räte einbezogen werden. Der Einbezug der Bevölkerung erfolgt ab dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren, das am 13. Januar 2021 startete.

7. Fragen zum Leistungsauftrag

7.1 Der Leistungsauftrag des Gemeinderats an die SARM muss erneuert werden. Müsste der Leistungsauftrag nicht bereits heute vorliegen, damit man in der SARM auch dementsprechend planen kann?

Der Leistungsauftrag an die SARM ist fertig ausgehandelt und unterzeichnet.

7.2 Die SARM bekommt einen neuen Leistungsauftrag. Ist dieser Leistungsauftrag an die SARM geknüpft oder kann sich auch eine andere Institution für diesen bewerben und offerieren?

Der Leistungsauftrag ist an die SARM geknüpft. Der Einbezug von Mitbewerbern ist nicht vorgesehen.

8. Fragen zu Mitwirkung und Partizipation

8.1 Wer macht die Auswertung des Mitwirkungsverfahrens?

Den Entwurf der Auswertung erstellt die Projektleitung VÜB (Ivo Krummenacher und Jürg Ruf). Dieser wird anschliessend vom Projektausschuss behandelt und dem Gemeinderat vorgelegt.

8.2 Wann, wie und in welcher Form wird das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens der Bevölkerung kommuniziert?

In den Abstimmungserläuterungen, die allen Stimmberechtigten im September 2021 zugestellt werden, wird auch ein Kapitel zum Vernehmlassungsverfahren aufgeführt, was so üblich ist.

8.3 Das Vorhaben tangiert verschiedenste Bereiche des gemeindlichen Lebens und auch verschiedene Dikasterien. Wie wurden die verschiedenen Kommissionen und evtl. Fachausschüsse in den Prozess eingebunden. Liegen insbesondere aus der Baukommission, der Kommission Finanzstrategie, und der Kommission Soziales/Gesundheit Mitberichte oder Stellungnahmen o. ä. vor?

Die Erarbeitung der Konzeption zum Vorgehen betreffend die Überbauung an der Buonaserstrasse wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel (SARM), der Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag), der Bürger- (BGR) und Einwohnergemeinde (EGR) erarbeitet. Die breite Abstützung war nötig, da nur eine gemeinsam getragene Stossrichtung überhaupt die Voraussetzungen erfüllt, damit das Projekt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt werden kann. Die gemeinsam getragene Stossrichtung war auch eine zwingende Bedingung, damit die notwendigen Verträge zwischen den vier Gremien, die als Grundlage von VÜB gelten, unterzeichnet werden können.

Der Fachausschuss "Leben im Alter" hat sich intensiv mit der künftigen Bedarfsplanung beschäftigt. Der Fachausschuss wurde im Jahr 2019, nach Abschluss der Arbeiten, aufgelöst. Die Kommission Soziales/Gesundheit wurde über VÜB und die geplanten Konzeptionen informiert. Die Baukommission wurde bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Buonaserstrasse, der als Grundlage für die Überbauung gilt, einbezogen. Mitberichte zu VÜB wurden von den Kommissionen und Fachausschüssen nicht eingeholt.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde mehrfach moniert, dass insbesondere Fragen der Angebotsgestaltung sowie des Betriebs- und Raumkonzepts breiter diskutiert werden sollen. SARM, Griag, BGR und EGR haben deshalb vereinbart, dass für das Bauprojekt an der Buonaserstrasse eine erweiterte Projektsteuerung eingesetzt werden soll, in der neben Mitgliedern der Kommission Soziales/Gesundheit unter anderem auch Vertreter der Ortsparteien Einsitz nehmen sollen. Weiter sollen Echogruppen eingesetzt werden, in denen Bewohnerinnen und Bewohner des heutigen Alterszentrums Dreilinden, deren Angehörige und Mitarbeitende angehört werden.

8.4 In der Aufbereitungszeit hätte die Arbeitsgruppe die Partizipation von beteiligten Gremien und Personen, aktiven Freiwilligen, künftig Betroffenen, sprich der Bevölkerung, einleiten und durchführen können. Warum war der Einbezug der Bevölkerung vor der Vernehmlassung kein Thema?

Zum Zeitpunkt, als das Vorgehen betreffend die Überbauung an der Buonaserstrasse (VÜB) ausgearbeitet wurde, stand die Planung der entsprechenden baulichen Konzepte, insbesondere was das neue Alters- und Pflegeheim betrifft, ganz am Anfang. VÜB bearbeitet im Kern die Frage, ob die Neubauten an der Buonaserstrasse für das Leben im Alter etappiert oder auf einmal realisiert werden sollen. Hierzu mussten die vier Gremien, die Stiftung, die Griag, die Bürger- und Einwohnergemeinde einen gemeinsamen Variantenentscheid fällen, der anschliessend in vertraglichen Vereinbarungen mündete.

Von VÜB zu unterscheiden sind die Planungsarbeiten für die Bauten. Die Planung und Realisierung der Neubauten liegt in der Zuständigkeit der Griag. Die Planungsarbeiten wurden nach dem Beschluss der Räte der Stiftung, der Griag, der Bürger- und Einwohnergemeinde Risch, also im Dezember 2020, auch auf den Neubau des Alters- und Pflegezentrums ausgedehnt. Die Erarbeitung der entsprechenden Konzepte soll im Rahmen der bestehenden Projektstrukturen erfolgen, in denen fachlich qualifizierte und erfahrene Personen mitarbeiten.

Das Vernehmlassungsverfahren zu VÜB hat gezeigt, dass der Informationsbedarf sowie die Möglichkeit, Rückmeldungen zu den Konzeptionen geben zu können, ausgewiesen sind. Deshalb wurden auf verschiedenen Ebenen Gelegenheiten geschaffen, damit die Bevölkerung Einblick in die laufenden Arbeiten erhält und Rückmeldungen machen kann (vgl. hierzu Medienmitteilung).

8.5 Ist die Arbeitsgruppe der Meinung, dass eine spätere Partizipation Sinn macht (siehe Frage 45)? Wenn ja, wie werden dann allfällig andere oder zusätzliche Anliegen der Betroffenen und der Bevölkerung die im jetzigen Vorschlag nicht vorhanden sind (baulich und pflegetechnisch) einbezogen und umgesetzt?

Im Nachgang zur Vernehmlassung wurden folgende Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen:
- Im Bauprojekt wird eine erweiterte Projektsteuerung eingesetzt. In dieser nehmen, neben der Vertretung der SARM, der Griag, der Bürger- und Einwohnergemeinde, Mitglieder der Kommission Soziales/Gesundheit, der Baukommission, der Kommission Finanzstrategie und der Ortsparteien Einsitz.
- Auf Stufe Projektausführung werden Echogruppen eingesetzt. In diesen nehmen Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Dreilinden sowie künftige Bewohnerinnen und Bewohner der Alterswohnungen, deren Angehörige sowie Mitarbeitende Einsitz.
- Am 21. Juni 2021 wird eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung zu VÜB sowie zum laufenden Bauprojekt durchgeführt.
-Vor der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 wird den interessierten Kreisen eine zusätzliche Möglichkeit geboten, sich über die aktuelle Planung sowie VÜB zu informieren, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu geben. Diese Veranstaltung wird am 6. September 2021 durchgeführt.

8.6 Warum macht man nicht überall eine PV Anlage anstelle von einem begrünten Dach?

Das Dach des Langbaus des neuen Pflegezentrums ist für den geschützten Garten vorgesehen. Das ganze Areal wird Teil eines Energieverbundes mit der Gemeinde und der Rischer Energiegenossenschaft sein.

9. Fragen zur Planung

9.1 Ist es im Sinn des Gemeinderats, wenn die Griag die Tätigkeiten an eine externe Planungsfirma auslagert?

Ja. Planungsaufträge von Bauvorhaben und auch die Bauherrenvertretung werden von Bauherren bei grossen Bauvorhaben typischerweise an externe Planungsbüros vergeben. Das ist auch bei der Gemeinde so üblich. Die Griag kontrolliert und begleitet die Arbeiten der externen Partner regelmässig und nimmt deren Arbeiten auch formell ab.

9.2 Wird architektonisch so gestaltet, dass sich die geplanten Räumlichkeiten späteren Bedürfnissen – die wir heute allenfalls noch nicht erkennen – ohne grossen Aufwand anpassen lassen?

Die bauliche Berücksichtigung von nicht bekannten Anforderungen stellt eine grosse Herausforderung dar. Gleichzeitig müssen Bauten beispielsweise Normen im Bereich der Schallübertragung einhalten und Steigzonen müssen vorteilhaft in den Neubauten platziert werden, was eine einfache und wenig aufwändige Umgestaltung von Räumlichkeiten stark erschwert.

Die früher vertretene Auffassung, dass beispielsweise Alterswohnungen bei Bedarf in Pflegeplätze umgenutzt werden könnten, musste nach vertiefter Überprüfung der Machbarkeit verworfen werden: Eine Umnutzung wäre wirtschaftlich nicht zu verantworten gewesen und hätte zu hohen Taxen zulasten der Bewohnerinnen und Bewohnern geführt.

9.3 Wie werden das Raum- und das Betriebskonzept darauf [neue Erkenntnisse gemäss Frage Nr. 10.1] abgestimmt?

Die Abstimmung erfolgt im Rahmen eines iterativen Prozesses und durch den Einbezug der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel in die Erarbeitung des Betriebs- und Raumkonzepts.

9.4 Wie gross werden die 60 Alterswohnungen? Welche Gemeinschaftsräume sind geplant?

Das Betriebs- und Raumkonzept inkl. den Raumgrössen wird im Sommer 2021 öffentlich gemacht. Die entsprechenden Konzeptionen werden aktuell aufeinander abgestimmt.

9.5 Wie sieht der Lebensraum im gesamten Areal aus?

Das neue Alterszentrum Dreilinden sowie die 60 Alterswohnungen sollen zu einem Ort der Begegnung im Zentrum von Rotkreuz werden. Die Konzeption der Überbauung sieht vor, dass die Umgebung öffentlich zugänglich ist und von der Belegung profitiert, die sich durch die Nähe zum Schulareal Waldegg und zum Bahnhof Rotkreuz ergibt. In der Strategie öffentliche Nutzungen Zentrum Rotkreuz (SÖNZR) ist in der Umschreibung der Vision aufgeführt, dass das Areal Waldegg ein Areal "für alle Generationen" sein soll. Die Neubauten für das Leben im Alter stehen in Übereinstimmung mit dieser Absicht. Die Gestaltung der Umgebung der Überbauung kann dem Richtprojekt Umgebung vom 2. Dezember 2019 entnommen werden, das integraler Bestandteil des Bebauungsplans Buonaserstrasse (vgl. Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 9. September 2020, Traktandum Nr. 4) ist.

9.6 War im Vorfeld die Vernetzung mit den Rischer Liegenschaften auf der anderen Strassenseite ein Thema?

Nein, die Überbauung "Höfe" wurde nicht in die Planung einbezogen.

9.7 Ist angedacht, das Erdgeschoss ebenfalls etwas erhöht zu planen, damit der Blick auf den Platz ideal ist oder reicht architektonisch das Strassenniveau, um den gleichen Effekt zu erzielen?

Das Erdgeschoss des Pflegezentrums wird bedingt durch die leicht ansteigende Topografie gegenüber den Strassenniveau etwas erhöht sein.

9.8 Handelt es sich beim "Aussenraum" oder "vorgelagerten Balkonbereich" bezeichnetem Feld um einen Balkon oder eine Loggia?

Bei beiden Neubauten sind Loggias vorgesehen. Der effektive Aussenraum im Freien ist ein allgemein zugängliches Areal, das Bestandteil der Landschaftsgestaltung ist.

9.9 Ist dieser Bereich [Loggia, vorgelagerter Balkonbereich] auch für Betten zugänglich?

Dies ist grundsätzlich möglich.

9.10 Ist es völlig ausgeschlossen, wie bisher einen Balkon in jedem Zimmer zu planen? Wenn ja, aus welchem Grund?

Aus bautechnischer Sicht wären Einzelbalkone grundsätzlich möglich, allerdings nur mit einer Tiefe von 1 m über den Baubereich des Bebauungsplans hinaus. Das architektonische Konzept sieht keine Einzelbalkone vor, weil sie betrieblich nicht gefordert sind. Bei den meisten neuen Pflegezentren wird auf Einzelbalkone verzichtet. In der Regel nehmen mit einem ergänzenden Angebot von Alterswohnungen die Pflegestufen in den Pflegezentren zu. Daher werden die Balkone von den Bewohnenden auch weniger genutzt. Mit einem gemeinsamen Balkon soll der soziale Kontakt und Austausch gefördert werden. Auch sind die Unterhaltskosten von Einzelbalkonen relativ hoch.

9.11 Ist es möglich, die Büros, aber auch Podologie und Coiffeur/Coiffeuse wie z.T. auf den Plänen bereits als Variante gekennzeichnet, ins 7. Geschoss zu transferieren?

Die Büros wurden bereits grösstenteils ins 7. OG transferiert. Coiffeur und Podologie bleiben weiterhin im EG angesiedelt.

9.12 Die Fensterfront im Erdgeschoss Richtung Nord-Ost sollte auch im neuen Alterszentrum weiterhin für die Bewohner*innen zur Verfügung stehen, am idealsten wieder in Form einer Cafeteria. Ist dies im Bereich "Allgemeine Nutzung" so vorgesehen?

Gemäss heutigen Stand ist eine Mischnutzung vorgesehen. Die Ausrichtung des Restaurants und der Gemeinschaftsräume ist nach aktuellem Stand Richtung Norden und Sünden vorgesehen. 

9.13 Müssen bei der Fassade Nord nicht die beiden östlichsten Bäume weggelassen werden, damit der Blick aus dem Erdgeschoss auf den Dorfmattplatz ungehindert möglich ist oder ist eine Baumart vorgesehen, die den Blick trotzdem freigibt? 

Es sind Bepflanzungen vorgesehen, die den Blick auf den Dorfmattplatz sicherstellen werden. Das Umgebungskonzept mit den Bepflanzungen und Bäumen ist Teil des Bebauungsplanes und daher verbindlich.

9.14 Ist geplant, den bestehenden Grünraum inklusive des Demenzgartens, des Rondells und des Tiergeheges des heutigen Alterszentrums aktiv mit den beiden neuen Gebäuden zu verbinden und dies auf barrierefreie Art und Weise auszuführen (keine Steigung über 6%/Wahl der Unterlage?)

Der bestehende Demenzgarten liegt ausserhalb des Bereichs der neuen Überbauung. Er wird in Zukunft für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der geschützte Garten wird auf das Dachgeschoss des 5. OG verlegt (Vorbilder z.B. in Cham und in Lenzburg). Die Umgebung wird selbstverständlich barrierefrei sein und die aktuellen Normen an die zulässigen Steigungen für Fahrgeräte/Rollatoren von Menschen mit Bewegungseinschränkungen erfüllen.

9.15 Wäre es möglich, in nächster Zeit die Detailpläne eines Modell-Pflegebettzimmers aufzuschalten, zur Ergänzung der Grundrisse?

Die Detailpläne eines Modell-Pflegebettzimmers sind Gegenstand des Vorprojektes, das seit Anfangs Mai in Bearbeitung ist. Das Vorprojekt wird Ende 2021/Anfang 2022 abgeschlossen sein. Weil im Rahmen des Vorprojektes zuerst die grundsätzlichen Gebäudestrukturen geplant werden müssen, kann im Moment noch keine Zeitangabe gemacht werden. Sobald erste bereinigte Pläne für ein Pflegezimmer vorliegen, werden sie auf der Projektwebseite veröffentlicht werden.

9.16 Wird der Verkehr um die geplanten Objekte weiter zunehmen? 

Die langfristigen Verkehrsprognosen auf den Hauptverkehrsachsen in der Gemeinde Risch deuten darauf hin, dass der Verkehr eher zunehmen wird.

9.17 Wie viele Parkplätze sind vorgesehen?

Die Anzahl Parkplätze ist im von der Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan vorgegeben: 40 für den Neubau Leben im Alter und 35 für das neue Pflegezentrum.

9.18 Hat es Garagenplätze?

vgl. Frage 9.17

9.19 Wer ist der Planer bzw. Architekt der für das Projekt zuständig ist? 

Die Planung erfolgt durch Ramser Schmid Architekten aus Zürich.

9.20 Weshalb sind keine Balkone vorgesehen bei den einzelnen Alters- und Pflegezimmern?

Im Neubau Leben im Alter haben alle Wohnungen mindestens eine Loggia (Balkon). Menschen mit einer tieferen Pflegestufe haben somit einen Balkon in den Alterswohnungen. Das neue Pflegezentrum wird nicht mehr als Altersheim wie das heutige Dreilinden geplant. Betrieblich werden heute bei Pflegezentren keine Balkone mehr gefordert, weil im Pflegezentrum nur noch Menschen mit höherer Pflegestufe wohnen. Um die sozialen Kontakte zu fördern, sind im Pfegezentrum pro Etage eine Loggia vorgesehen.

9.21 Wie sieht die Situation im Sommer aus, bei Hitzetagen in den Innenhöfen der Bauten? 

Einerseits sorgt die Bepflanzung mit Bäumen für ein gutes Klima, andererseits werden selbstverständlich Sonnenschutzmassnahmen vorgesehen (Sonnensegel, Sonnenschirme usw.)

9.22 Was für Lokalitäten sind im Untergeschoss geplant?

Im Neubau Leben im Alter befinden sich im UG die Keller der Alterswohnungen sowie die Infrastruktur für die Gebäudeversorgung (Strom, Lüfung, Liftmotoren, usw.). Im neuen Pflegezentrum befinden sich im UG vor allem Material- und Lagerräume sowie Räume für die Ver-und Entsorgung.

9.23 Demenzkranke brauchen Bodenkontakt! Wie wird diesem Umstand Rechnung getragen?

Einerseits mit dem "Bewegungsraumgarten" auf der Dachterrasse, andererseits mit Spaziergängen und Aufenthalten im Freien.

9.24 Versorgung des Pflegezentrums über den Schulweg. Macht das Sinn? 

Die Versorgung des Pflegezentrums (Zu- und Wegfahrt) ist aufgrund von Vorgaben des Kantons mit Bezug auf Zu- und Abfahrtspunkte in das Strassennetz im Bebauungsplan geregelt worden, den die Stimmbürger im September 2020 angenommen haben und der vom Kanton bewilligt wurde. Die Schnittstellen mit dem Schulweg und die Verkehrssicherheit müssen baulich und betrieblich noch im Detail abgestimmt und geregelt werden. So sind z.B. Ver- und Entsorgungstransporte ausserhalb der Schulanfangs- und Endzeiten denkbar.

9.25 Wo ist die Einfahrt der Tiefgarage?

Die Einfahrt erfolgt von der Meierskappelerstrasse her.

10. Fragen zu Planungsvorgaben

10.1 An welchen neuen Erkenntnissen bezüglich biopsychosozialen Prozessen im Alter, der Sozialraumorientierung, der Nachbarschaftshilfe, der pflegerischen und medizinischen Versorgung, der generationenübergreifenden Lebensformen, usw. will sich die Gemeinde orientieren?

Die im Bauprojekt arbeitenden Personen sind bestens mit den neusten Entwicklungen im Bereich Leben im Alter vertraut und bringen zudem jahrelange praktische Erfahrung aus der Pflege, dem Betrieb von Alterszentren und deren Planung mit. Die Projektorganisation wurde so ausgelegt, dass ausgewiesene Fachpersonen, die sowohl theoretisches und auch praktisches Wissen vereinen, mitarbeiten. Ziel des Bauprojekts ist es, in fachlich geführten Diskursen verschiedene Auffassungen und Ansichten offenzulegen und darauf abgestützt die optimale Lösung für die Gemeinde Risch zu finden. Diese Vorgehensweise berücksichtigt auch neue Erkenntnisse theoretischer Art.

10.2 Was wird diesbezüglich [neue Erkenntnisse gemäss Frage Nr. 10.1] beim Bauen der Alterswohnungen und dem Pflegeheim berücksichtigt?

Im Zentrum steht der Ansatz, dass die Betreiberin, die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, als Dienstleistungszentrum in Erscheinung tritt und alles aus einer Hand anbieten kann. Neben der pflegerischen Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner soll beispielsweise auch Pflege und Betreuung für alle und dies bis zum Tod (Palliativpflege) angeboten werden. Darin eingeschlossen ist auch die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen.

Ergänzt wird dieses Angebot durch Servicedienstleistungen für die neu zu erstellenden 60 Alterswohnungen (und die bereits bestehenden 24 Alterswohnungen). Hierzu gehören beispielsweise die hausinterne Spitex (Spitin), ein Mahlzeitendienst, Reinigungsservices und ein Informationsangebot. Zudem sollen im Neubau öffentliche bzw. gemeinschaftliche Angebote erstellt werden (Restaurant, Coiffeur, Podologie, Physiotherapie, spirituelle/konfessionelle/interkulturelle Angebote und Übernachtungsangebote für Angehörige).

Bei der Angebotskonzeption wird neues Wissen stets berücksichtigt und mit den praktischen Erfahrungen der langjährig erfahrenen Projektmitarbeitenden verbunden.

10.3 Welche gemeindlichen Vorgaben für die Planung wurden der Arbeitsgruppe und der Griag für ihre Arbeit weitergegeben?

Die Gemeinde Risch hat Vorgaben betreffend das Mengengerüst des künftigen Angebots im Bereich Leben im Alter. Es sind dies:
- 60 neue Alterswohnungen
- 73 Pflegeplätze (wobei acht davon auf die Gemeinde Meierskappel entfallen)

Weitere Vorgaben gehen aus der Leistungsvereinbarung "Leben im Alter" hervor. Diese tritt in Kraft, sofern das Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB) angenommen wird.

Zudem hat die Gemeinde Risch durch den Erlass des Bebauungsplans Buonaserstrasse die Volumetrie und Anordnung der Neubauten vorgegeben.

10.4 Kann sich der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe vorstellen, in den Fragen zum obigen Thema [Vorgaben der Gemeinde für die Neubauten] eine Vorreiterrolle zu spielen und ebenso initiativ zu agieren wie beim eigentlichen Bauvorhaben?

Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, den Bedürfnissen von älteren Menschen angepasste Neubauten zu erstellen. Weiter sollen die Leistungen sozialverträglich sein, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht übermässig finanziell belastet werden. Innovationen sind dort sinnvoll, wenn sie echten Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechen oder deren finanzielle Belastung reduziert. Der Gemeinderat verfolgt aber keine Absicht, Innovationen der Innovationen halber anzustreben. Vielmehr soll neues Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis miteinander verbunden werden.

10.5 Im Bereich Alterswohnungen ist auch die demografische Entwicklung im Bereich Single/Einzelhaushalte ein grosses Thema (Vereinsamung). Auch das Thema Digitalisierung, das die Babyboomer aktiv und aktuell beschäftigt, beeinflusst die Planung. Wurden solche zukünftigen Herausforderungen thematisiert und verarbeitet? 

Die Planung berücksichtigt neue Trends und nimmt diese in die Konzeption der Neubauten auf.

10.6 Das Betriebskonzept soll durch den aktuellen Heimleiter erstellt werden. Welche Vorgaben des Gemeinderats bekommt er, wer definiert die Vorgaben? Welche Aufgabe hat hier der Stiftungsrat der SARM?

Die Erarbeitung des Betriebskonzepts ist ein Teilprojekt des Bauvorhabens. Der Heimleiter, Felix Reichmuth, leitet dieses Teilprojekt. Er wird dabei von erfahrenen Mitarbeiterinnen des Alterszentrums Risch/Meierskappel sowie externen Experten in seiner Arbeit unterstützt. Die Rahmenbedingungen des Betriebskonzepts werden durch das Mengengerüst, das der SARM vorgegeben wird, definiert. Darüber hinaus liegt die Erarbeitung des Betriebskonzepts in der unternehmerischen Verantwortung der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel.

11. Fragen zur Strategie

11.1 Welche Gründe sprechen für das Mietmodell, indem die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, SARM, das neue Pflegeheim von der Griag mietet? Abwägung von Vor- und Nachteilen? Auswirkungen?

Mit einem Mietmodell erfolgt eine Trennung von Betrieb und Immobilien eines Alters- und Pflegezentrums. Damit kann sich die Betreiberin ausschliesslich auf den Betrieb konzentrieren, wobei die auf Immobilienfragen spezialisierte Immobiliengesellschaft sich auf die Bereitstellung der Bauten fokussiert. Zwischen den beiden Institutionen wird ein langjähriger Mietvertrag vereinbart. Durch die Trennung des Betriebs und der Immobilie verspricht man sich eine erhöhte betriebliche Effizienz, welche unter anderem auch zu einem erhöhten Mass an Transparenz führt. Zudem wird die Steuerung (Governance) durch die Fokussierung der Gremien auf ihre Kernaufgaben gestärkt.

Die Trennung zwischen Betrieb und Immobilien stellt eine zentrale Stossrichtung der Strategie "Wohnen im Alter" aus dem Jahr 2009 dar. Mit der Gründung der Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag) wurde das mit der Strategie anvisierte Ziel von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Einwohner- und Bürgergemeinde genehmigt (vgl. hierzu Traktandum Nr. 5 in der Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2015).

11.2 Das Altersleitbild und die Strategie Wohnen im Alter sind schon einige Jahre alt. Gibt es eine überarbeitete, aktualisierte Version und vor allem eine «Vision und Strategie» für die kommenden 30 bis 40 Jahre?

Das Altersleitbild 2007 sowie die Strategie "Wohnen im Alter" aus dem Jahr 2009 waren für die unternommenen Schritte im Bereich der gemeindlichen Alters- und Gesundheitspolitik handlungsweisend. So wurden basierend auf diesen Strategien die Grundstücke an der Buonaserstrasse erworben und auch im Jahr 2016 die Gemeinde Risch Immobilien AG gegründet. Beide Vorhaben haben wichtige Strukturen geschaffen, damit nun aktuell über die Realisierung eines neuen Alters- und Pflegezentrums sowie von 60 Alterswohnungen diskutiert werden kann. Weiter hat der Fachausschuss Leben im Alter die Bedarfsplanung im Bereich der Langzeitpflege ausgearbeitet.

Auch wenn die strategischen Grundlagen aus den Jahren 2007 und 2009 nach wie vor im Grundsatz Gültigkeit haben, hat der Gemeinderat entschieden, die aktuell geltenden strategischen Grundsätze in einer neu und zeitgemäss formulierten "Altersstrategie 2040" niederzuschreiben. Diese wird im Sommer 2021 vorliegen. 

Korrektur/Nachtrag vom 16. April 2021: Die Altersstrategie soll ab Sommer 2021 in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet werden. Bis zum Sommer 2021 wird eine Evaluation des aktuell geltenden Altersleitbildes 2007 sowie der Strategie Wohnen im Alter aus dem Jahr 2009 veröffentlicht.

11.3 Was geschieht mit den bestehenden Alterswohnungen? Werden diese in das Portfolio der Griag überführt?

Nein, die 24 bisherigen Alterswohnungen verbleiben im Eigentum der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel.

11.4 Was mit dem jetzigen Alterszentrum passiert, ist ungewiss. Vermietung an Studenten kann langfristig kein Thema sein! Kann es sein, dass das Gebäude in den kommenden Jahren abgerissen wird, dass eventuell schon weitere Projekte im «Köcher» sind?

Die Einwohnergemeinde strebt eine Zwischennutzung des heutigen Alterszentrums Dreilinden an. Hierzu wurden erste indikative Gespräche mit Interessenten geführt. Diese haben die Machbarkeit einer Zwischennutzung belegt, so etwa für studentisches Wohnen oder als Kleinwohnungen.

Der Bau des Alterszentrums Dreilinden eignet sich speziell gut für studentisches Wohnen, wobei die Nachfrage nach Wohnraum für Studentinnen und Studenten von der Hochschule Luzern (HSLU) mehrfach bestätigt wurde. Die Nutzung für studentisches Wohnen ist raumplanerisch zulässig.

Es sind kein Projekte angedacht. Das Areal des heutigen Alterszentrums Dreilinden soll einer nächsten Generation für öffentliche Zwecke zur Verfügung stehen, beispielsweise für die Erstellung von Schulraum, Wohnraum für Leben im Alter oder sonstige gemeindliche Nutzungen.

11.5 Es soll eine mögliche Erweiterung des Baus in die Planung aufgenommen werden.

Der Bebauungsplan Buonaserstrasse gibt die Bauvolumen, die realisiert werden können, abschliessend vor. Zwar kann der Bebauungsplan von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angepasst werden. Dies würde aber mit dem bisherigen Verfahren, das einen städtebaulichen Wettbewerb beinhaltete, in Widerspruch stehen. Die Realisierung von 60 Alterswohnungen sowie eines neuen Alters- und Pflegeheims mit 73 Plätzen wird den Bedarf im Bereich des Wohnens im Alter für die nächste Generation abdecken. Ein darüberhinausgehender Bedarf müsste in einem weiteren Projekt ermittelt und baulich eingepasst werden. Hierzu stünde nach heutigem Wissensstand allenfalls die strategische Reserve auf dem östlichen Teil des Areals an der Buonaserstrasse zur Verfügung.

11.6 Was wären die Folgen, wenn der Kanton die 20 zusätzlichen Plegebetten nicht bewilligt? 

Sollte im Jahr 2025 bzw. bei der Projektvollendung noch keine Bewilligung für die zusätzlichen Pflegeplätze vorliegen, wird die SARM im Einvernehmen mit der Griag eine Lösung für eine Zwischennutzung der entsprechenden Räume suchen, die sich mit dem Betrieb eines Pflegezentrums vereinbaren lassen.

11.7 Könnte das alte Altersheim auch für ein Tagesheim genutzt werden?

Der Gemeinderat will ein solches Angebot bis Ende 2022 vertieft prüfen, was Teil der Überarbeitung des Altersleitbilds der Gemeinde Risch sein wird.

11.8 Weshalb wurde in der Planung der Finanzen so viel Gewicht beigemessen und erst jetzt dem Betriebskonzept? 

Die finanzielle und rechtliche Sichtweise stellte rückblickend die zentrale Frage dar, die zwigend geklärt werden musste, damit überhaupt die Realisierung in einer Etappe umgesetzt werden konnte. Die Projektverantwortlichen waren ursprünglich der Auffassung, dass das Betriebs- und Raumkonzept im weiteren Verlauf und losgelöst von der Etappierungsfrage erstellt werden kann. Von dieser Vorgehensweise hat man sich in der Zwischenzeit verabschiedet und das Betriebs- und Raumkonzept liegen in der Zwischenzeit vor.

11.9 Prognose: Wie lange ungefähr soll das alte Alterszentrum noch bestehen, bevor es dann den bereits auf der Griag-Webseite visualisierten Bauten weichen muss? Wer wird diese Bauten dereinst realisieren?

Diese Frage kann heute nicht beantwortet werden. Die Einwohnergemeinde ist der Auffassung, dass die Nutzung des Areals, auf dem sich das heutige Alterszentrum Dreilinden befindet, durch die nächste Generation festgelegt werden soll.

11.10 "Fliessender Übergang" (Ueli), macht dies nicht lokale, ortsnahe Tagesstrukturen notwendig, welche auch die mitbetreuenden Verwandten (Partner, Kinder, etc.) entlasten?

Der "fliessende Übergang" bezieht sich auf das neue Zentrum Dreilinden mit den "massgeschneiderten" Wohn- und Lebensformen je nach Unterstützungsbedarf.

11.11 Gibt es Ferienzimmer?

Grundsätzlich werden 73 Pflegebetten für die Langzeitpflege angeboten. Bei allenfalls freien Betten würden kurzfristig auch Ferienzimmer angeboten.

11.12 Ist das ganze nicht schon von Anfang an zu klein? Mehr Wohnungen wird es bestimmt brauchen, genauso Pflegeplätze. Rotkreuz wird nicht kleiner in den 4 Jahren Bauzeit. Es scheint mir zu klein geplant.

Die Bedarfsplanung stützt sich auf die demografische Entwicklung ab, welche die Gemeinde bis ca. 2040 erfahren wird. Bis 2040 wird sich die Anzahl Personen, die Pflege benötigen, knapp verdoppeln. Mit dem Ausbau des Angebots für Pflegeplätze von 45 auf 65 sowie der Realisierung von 60 Alterswohnungen, in denen ebenfalls Pflege für niedrige Plegestufen angeboten werden kann, sollte nach heutiger Einschätzung der Bedarf auf relativ lange Zeit hinaus abgedeckt werden können.

11.13 Wie viele Pflegeplätze werden jetzt benötigt? Wie viele in 12 Jahren?

vgl. Antwort zu Frage Nr. 11.12

11.14 Was passiert mit dem bestehenden Demenzgarten?

Der geschützte Garten wird öffentlich zugänglich gemacht und kann natürlich für Spaziergänge vom nahe gelegenen neuen Zentrum Dreilinden aus genutzt werden.

12. Fragen zu den Taxen

12.1 Wie beurteilt der Gemeinderat die Entwicklung der Pensionstaxen, wenn heute auf der Basis von plus 20 Pflegeplätzen (Total 73) geplant und gebaut wird, und der Kanton entgegen den demografischen Hochrechnungen die Pflegeplätze nicht bewilligen sollte?

Dies hängt davon ab, welcher Zwischennutzung die Räumlichkeiten, in denen die 20 Pflegebetten erstellt werden sollen, zugeführt werden können. Die Stiftung wird durch die Ausrichtung der Heimfallentschädigung von 15.5 Millionen Franken über genügende finanzielle Reserven verfügen, um die Pensionstaxen während mehreren Jahren sozialverträglich auszugestalten. Nach Einschätzung der Projekträger von VÜB wäre es bei der heutigen Ausgangslage für die künftige Versorgung der Gemeinde Risch mit Leistungen der stationären Langzeitpflege risikobehaftet, auf die Planung und Realisierung der 20 Pflegebetten zu verzichten. 

12.2 Welche finanziellen Effekte sind zu erwarten, nachdem die Verbilligung der Prämien durch die Heimfallentschädigung an die SARM (welche ja nicht «ewig» ausreicht) dereinst wegfällt?
a.    Wie lange reichen diese Reserven aus heutiger Sicht?
b.    Wer übernimmt die danach die zu erwartenden finanziellen Ausfälle?

Die Modellrechnungen zeigen, dass die nicht betriebsnotwendigen Mittel, die der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel durch den Heimfall des Alterszentrums Dreilinden (AZ3L) an die Einwohnergemeinde zufallen, bis Anfang der 40er ausreichen werden, um eine stufenweise, vertretbare Anpassung der Aufenthaltstaxe zu ermöglichen. 2044 bzw. 2054, bei Ausübung der Option durch die Stiftung, würde der bestehende Baurechtsvertrag mit der EGR enden und es müsste in jedem Fall eine neue Lösung für das AZ3L gefunden werden. Eine umfassende Sanierung des AZ3L hätte einen massiven Anstieg der Aufenthaltstaxe zur Folge.

Die nicht betriebsnotwendigen Mittel werden es also erlauben, eine moderate und für die Bewohnerinnen und Bewohner verträgliche Anpassung der Aufenthaltstaxen zu ermöglichen.

Nach dem Aufbrauchen der nicht betriebsnotwendigen Mittel zu Beginn der 40er-Jahre wird der Übergang zu kostendeckenden Taxen absehbar und sozialverträglich machbar sein. Dies auch unter Mithilfe der betrieblichen Optimierungen und eines Mietzinses, der die baulichen Synergien durch die gleichzeitige Realisierung der 60 Alterswohnungen und des neuen Alters- und Pflegezentrums mitberücksichtigt.

12.3 Kann die SARM also die Kostenentwicklung mit den heute vorhandenen Daten berechnen und verbindliche Aussagen machen?

Die Entwicklung der Bilanz, der Erfolgsrechnung sowie der Geldflussrechnung der SARM kann auf Basis von Annahmen modelliert werden, was in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (HSLU) auch gemacht wurde. Die Modellrechnungen zeigen, dass die SARM mit den Mitteln aus der Heimfallentschädigung über nicht betriebsnotwendige Mittel verfügt. Diese Mittel können eingesetzt werden, so dass die Aufenthaltstaxen der Bewohnerinnen und Bewohner nicht sprunghaft stark ansteigen. Vielmehr können die Taxen über eine relativ lange Zeit, bis zu Beginn der 40er Jahre, stufenweise und verträglich angepasst werden (vgl. auch Antwort zu Frage Nr. 12.2).

12.4 Mit was für Kosten/ Monat wird pro Pflegebett im neuen Pflegezentrum gerechnet?

Aktuell belaufen sich die Aufenthaltstaxen für ein Pflegebett (Stand 2021) auf 179 Franken pro Tag. Mit dem Übergang zum Mietmodell ergeben sich keine sprunghaften Erhöhungen der Aufenthaltstaxen. Die Stiftung wird eine Reserve von 12 Millionen Franken bereitstellen, um über rund 20 Jahre hinweg die Aufenthaltstaxen anzupassen, dass verkraftbare Anpassungen möglich werden.

13. Fragen zur Urnenabstimmung

13.1 Worüber soll an der geplanten Urnenabstimmung im Juni 2021 genau abgestimmt werden? Handelt es sich dabei bloss um ein Kreditbegehren, oder werden damit bereits weitere inhaltliche Weichen gestellt?

An der Urnenabstimmung wird über den Beschluss Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse abgestimmt. Teil dieses Beschlusses sind die folgenden Aspekte:

  1. Genehmigung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen der Bürger- und Einwohnergemeinde Risch betreffend ihre Anteile an der Griag.
  2. Genehmigung eines Objektkredits von 16 Millionen Franken für die Erhöhung des Aktienkapitals der Griag.
  3. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat, das Grundstück Nr. 2'304 an der Buonaserstrasse als Sacheinlage in die Griag einzubringen, wobei das Land zu einem Preis von 1'400 Franken/m2 bewertet wird.
  4. Genehmigung der Änderung des Baurechtsvertrags vom 5. Juni 2013.
  5. Genehmigung eines Objektkredits von 15.5 Millionen Franken zur Ausrichtung der Heimfallentschädigung an die SARM.
  6. Bildung einer Reserve für die Direktabschreibung des AZ3L zulasten der bestehenden Reserve für zukünftige Abschreibungen

13.2 Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verschiebung der geplanten Abstimmung gibt es, um einen echten Mitwirkungsprozess zu erreichen?

Gegen die Ansetzung einer Urnenabstimmung gestützt auf § 66 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Die Ausgestaltung von Mitwirkungsverfahren liegt in der Kompetenz des Gemeinderats, wobei er sich an Art. 6 der Gemeindeordnung zu halten hat.

13.3 Der Zeitplan für die Urnenabstimmung ist extrem eng. Zeitdruck ist immer ein schlechter Begleiter. Die Vorlage muss wohl schon ziemlich bald in Druck. Kann sich die Arbeitsgruppe vorstellen, den Zeitplan zu überarbeiten und die Arbeit unter Einbezug der Key-Gruppen und der Bevölkerung zu optimieren?

Die Urnenabstimmung bei der Einwohnergemeinde wird statt am 13. Juni am 26. September 2021 durchgeführt. Damit kann wertvolle Zeit gewonnen werden, um den Informationsbedarf der Bevölkerung zusätzlich abzudecken. Vgl. auch Antwort zu Frage Nr. 8.5.

14. Preise und Interessensanmeldung

14.1 Wie teuer ist die Miete pro Monat inkl. je nach Zimmergrösse?

Eine 2.5-Zimmer-Wohnung wird netto (ohne Nebenkosten) auf 1'400 bis 1'600 Franken und eine 3.5-Zimmer-Wohnung auf 2'000 bis 2'200 Franken pro Monat zu stehen kommen. Die Preise werden sich in einem mittleren Preissegement bewegen.

14.2 Gibt es eine Warteliste für die geplanten Alterswohnungen und wie verläuft das Anmeldeprozedere?

Ja. Auf der Projektwebseite www.projekt-dreilinden.ch im Kapitel "Leben im Alter" ist das Vorgehen beschrieben.

14.3 Werden die Mieten aufgrund des Vermögens errechnet oder fix?

Nein, die Mieten werden nicht in Abhängigkeit des Vermögens berechnet.

14.4 Die Dreilinden würde dann also für total Fr 350 000.-- an die Hochschule vermietet. Das sind 50 Zimmer. Die Verwaltungskosten, Umgebungsarbeiten, etc. gehen dann zu Lasten des Mieters?

Ja, die Verwaltungs- und Nebenkosten gingen zulasten des künftigen Mieters.

14.5 Wie erfahren wir, ob wir auf der Warteliste erfasst sind?

Wer sich für eine Alterswohnung interessiert und sich bei der Griag anmeldet, erhält eine Anmeldebestätigung per Mail.

14.6 Aufteilung der Kosten zwischen Risch und Meierskappel?

Die Gemeinde Meierskappel wird sich nicht an den Investitionsausgaben für die Neubauten beteiligen. Die Beteiligung der Gemeinde Meierskappel an den Kosten für Pflegeaufenthalte erfolgt über die Tragung von Restkosten.

14.7 Was sind die Kriterien, um eine Alterswohnung zu erhalten? 

Eines der wichtigsten Kriterien ist der Wohnsitz in der Gemeinde Risch. Die weiteren Kriterien werden ausgearbeitet und liegen zurzeit noch nicht vor.

15. Ausstattung und Nutzung der Wohnungen

15.1 Werden die Wohnungen mit Klimaanlagen versehen sein? Bei diesen zunehmend heissen Sommern wäre dies wichtig. 

Nein, eine Klimatisierung ist nicht vorgesehen. Es wird jedoch eine Komfortlüftung eingebaut sowie die Möglichkeit in Erwägung gezogen "Freecooling" (Kühlung über die Bodenheitzung) zu installieren.

15.2 Ist vorgesehen, jedes Zimmer ans Internet anzuschliessen?

Ja, jedes Zimmer wird über einen Internetanschluss verfügen.

15.3 Frage zu Visualisierung Umgebungsgestaltung: Können an diesen Standorten wirklich Bäume gepflanzt werden, die hoch werden und Schatten spenden? Denn unter der Gartenanlage, evtl. auch unter den drei Bäumen zwischen den zwei Gebäuden ist ja die grosse Tiefgarage geplant?

Grosse Bäume im Innenhof können geplant werden. Hierzu sind entsprechende bauliche Massnahmen erforderlich, so dass das Wurzelwerk der Bäume genügend Platz erhält.

15.4 Warum sind in den 3.5-Zimmer-Wohnungen nur 1 WC vorgesehen?

Aus Kostengründen wurde bei den 3.5-Zimmer-Wohnungen auf ein zweites WC verzichtet. Das ist bei neueren 3.5-Zimmer-Mietwohnungen zunehmend Standard.

15.5 Sind in den Alterswohnungen Haustiere erlaubt (Hunde, Katzen etc.) ?

Ja.

15.6 Kann ich in den Alterswohnungen meinem Hobby nachgehen (Saxophon zu spielen)? 

Ja, das Spielen von Instrumenten in den Alterswohnungen ist - so wie dies auch in anderen Mietwohnungen gehandhabt wird - im Grundsatz möglich.

15.7 Sind die Alterswohnungen klimatisiert?

Nein. Es wird jedoch eine Komfortlüftung eingebaut sowie die Möglichkeit in Erwägung gezogen "Freecooling" (Kühlung über die Bodenheitzung) zu installieren.

15.8 Kann im ganzen Haus in jedem Zimmer von Hand stossgelüftet werden?

In den Bewohnerzimmern ja.

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