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1. öffentliche Auflage BBP einfaches Verfahren

1. öffentliche Auflage BBP einfaches Verfahren

Nach der Vorprüfung beim Kanton wird das bereinigte Geschäft der Überführung der ordentlichen Bebauungspläne im einfachen Verfahren während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 04.12.2025 bis am 02.01.2026. Die Unterlagen sind in gedruckter Form auf der Gemeindeverwaltung (Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz) im EG einsehbar. Während dieser Zeit können schriftliche Einwendungen an den Gemeinderat gestellt werden (Art. 39 PBG Kanton Zug).

Danach handelt der Gemeinderat die Einwendungen mit den betroffenen Personen ab und bereinigt das Planungsgeschäft, bevor es vom Gemeinderat beschlossen (Art. 40 PBG Kanton Zug) wird und in die kantonale Genehmigung geht.

Bei der Überführung handelt es sich um folgende Bebauungspläne:

  • BBP Chäsimatt
  • BBP Lindenmatt
  • BBP Suurstoffi Ost
  • BBP Suurstoffi West

Weil bei der Überführung lediglich die Bestimmungen nicht aber der Situationsplan angepasst wird, kann auch entsprechend nur zu den Bestimmungsänderungen eine Einwendung erhoben werden, nicht auf den ganzen Bebauungsplan.

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