Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Mitteilungen
  • Botschaft Gemeindeversammlung vom 28. November 2023
02.11.2023

Botschaft Gemeindeversammlung vom 28. November 2023

02.11.2023
Für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 unterbreitet der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Traktanden zur Beratung und Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme:

Für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 unterbreitet der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Traktanden zur Beratung und Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme:

Botschaft Nov 2023
Bild Legende:
  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2023
  2. Budget 2024
  3. Finanzplan 2024 – 2028
  4. Totalrevision Personalreglement
  5. Fernwärmeanschluss Oberstufenschulhäuser
  6. Unterflurcontainer (UFC) für Hauskehricht
  7. Interpellation der Grünen Risch-Rotkreuz mit Fragen zur Beendigung des Angebots für Gemeindetageskarten
  8. Interpellation der SVP Risch-Rotkreuz in Sachen Anpassung der Preise der Badi Rotkreuz für Einheimische und Auswärtige ab Saison 2024
  9. Interpellation der FDP Risch-Rotkreuz betreffend Treffpunkte für alle Generationen – Räume mit Lebensqualität – Kinderspielplätze

Das Budget 2024 sieht einen Ertragsüberschuss von 0.75 Millionen Franken vor. Risch wird 2024 im innerkantonalen Finanzausgleich (ZFA) erstmals voraussichtlich für ein Jahr zu einer Gebergemeinde. Dies, weil die Gemeinde im massgebenden Jahr 2022 hohe Steuererträge verbuchen konnte. Der um 3 Millionen Franken höhere Transferaufwand ist im Wesentlichen auf diesen erstmaligen Beitrag an den ZFA von 1.3 Millionen Franken und auf einen um 0.8 Millionen Franken höheren Beitrag an den nationalen Finanzausgleich (NFA) in Höhe von 4.1 Millionen Franken zurückzuführen. Bei einer Annahme der 8. Teilrevision des Steuergesetzes, worüber am 26. November 2023 abgestimmt wird, entfällt der Beitrag der Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich.

Der budgetierte Steuerertrag steigt gegenüber dem Budget 2023 bei den natürlichen Personen um 0.1 Millionen Franken auf 28.1 Millionen Franken. Bei den juristischen Personen nimmt der Ertrag aus Steuern im Vergleich zum Budget 2023 um 5.8 Millionen Franken auf 16 Millionen Franken ab. Dies ist auf einen Rückgang einmaliger Effekte von internationalen Unternehmen zurückzuführen. Das Budget 2024 wurde auf Basis eines Steuerfusses von 55 % erstellt. Die veranschlagten Nettoinvestitionen belaufen sich für das Jahr 2024 auf 19.3 Millionen Franken, wovon unter anderem 3.6 Millionen Franken für die Sanierung Hof Binzmühle (INV111 und INV132), 3.2 Millionen Franken für die Rahmenkredite Unterhalt und Ausbau des gemeindlichen Abwassernetzes (INV60, INV105 und INV140) und 2.1 Millionen Franken für die Rahmenkredite Gesamtverkehrskonzept (GVK) (INV72 und INV133) budgetiert sind. Die Investitionen führen zu ordentlichen Abschreibungen von insgesamt 1.4 Millionen Franken.

Mit Traktandum Nr. 3 wird den Stimmberechtigten der Finanzplan 2024 bis 2028 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Neu sind die Kernelemente der Zentrumsgestaltung im Finanzplan im Detail aufgeführt. Es sind dies der Baukredit für den Ersatzbau des Zentrums Dorfmatt inklusive einer Mantelnutzung mit Wohnungen (INV124) über 60 Millionen Franken, der Baukredit für den Neubau des Werk- und Ökihofs inklusive einer Mantelnutzung mit Gewerberäumen (INV119) über 29.3 Millionen Franken sowie der Baukredit für die Weiterentwicklung des Sportparks inklusive Badi-Gebäude (INV122) über 24 Millionen Franken. Die kommenden Planungsschritte werden aufzeigen, in welchem Zeitraum diese Projekte realisiert werden können, und präzisere Aussagen zu den daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen erlauben.

Mit dem vierten Traktandum wird der Versammlung die Totalrevision des gemeindlichen Personalreglements vorgelegt. Das Reglement gilt für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Gemeinde Risch. Die Lehrpersonen, ca. 180 Personen und somit die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt. Schon bei der letzten Totalrevision 2013 war das Ziel, eine grösstmögliche Angleichung der Anstellungsbedingungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen. Neu sollen die Bestimmungen des Kantons ab 1. Januar 2024 jeweils dynamisch auch für die Verwaltungsmitarbeitenden übernommen werden. Die Gemeinde verzichtet künftig auf gleichlautende Bestimmungen im eigenen Reglement, weshalb nur noch wenige Abweichungen und Ergänzungen zum Personalgesetz in eigenen Artikeln im gemeindlichen Personalreglement umschrieben werden.

Mit Traktandum Nr. 5 wird ein Kredit für den Fernwärmeanschluss an den Wärmeverbund Ennetsee der Oberstufenschulhäuser 6 und 7 sowie der Turnhalle Waldegg vorgelegt. Die Kreditsumme beträgt 1.46 Millionen Franken über die gesamte Laufdauer von 30 Jahren. Der Fernwärmeanschluss für die Beheizung der Schulbauten korrespondiert mit der gemeindlichen Heizstrategie 2021 und ersetzt die fossile Gasheizung. Die Gemeinde Risch setzt sich für eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudebereich der gemeindeeigenen Liegenschaften ein. Der Wärmeverbund Ennetsee der WWZ AG leistet dazu einen wichtigen Beitrag und stellt die langfristige Versorgung des Oberstufenschultraktes im Waldeggareal sicher.

Für die flächendeckende Umsetzung der Unterflurcontainer-Strategie des Zweckverbandes der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (Zeba) bis ins Jahr 2030 wird mit Traktandum 6 die Genehmigung eines Rahmenkredits in der Höhe von brutto 1.44 Millionen Franken beantragt. Im Gegensatz zur losen Bereitstellung der Kehrichtsäcke am Strassenrand oder in herkömmlichen Rollcontainern weist die Bereitstellung in einem Unterflurcontainer (UFC) erhebliche Vorteile auf. UFC verfügen über das gleiche Fassungsvermögen wie 5 bis 6 Rollcontainer. Dabei ist an der Oberfläche lediglich die Einwurfsäule sichtbar. Die Kehrichtsäcke können rund um die Uhr entsorgt werden. Sie sind bis zur Abfuhr hygienisch, geruchsdicht und geschützt vor Tieren deponiert. Die UFC-Standorte sollen zu Fuss gut erreichbar sein und eine sichere, kundenfreundliche und wirtschaftliche Kehrichtentsorgung ermöglichen. Wo dies möglich und sinnvoll ist, werden die UFC auch auf gemeindeeigenen Grundstücken erstellt. Um das Ziel der flächendeckenden Umsetzung des UFC-Angebots zu erreichen, braucht es aber auch die Bereitschaft privater Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Land für die Erstellung von UFC-Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Interpellation der Grünen Risch-Rotkreuz zur «Beendigung des Angebotes für Gemeindetageskarten» wird mit Traktandum 7 beantwortet. Mit Traktandum 8 wird die Interpellation der SVP Risch-Rotkreuz betreffend «Anpassung der Preise der Badi Rotkreuz für Einheimische und Auswärtige auf die Saison 2024» behandelt. Die Interpellation der FDP Risch-Rotkreuz betreffend «Treffpunkte für alle Generationen – Räume mit Lebensqualität – Kinderspielplätze» wird an der Versammlung mündlich beantwortet.

Nach der Gemeindeversammlung wird ein Apéro offeriert.

Die Botschaft inkl. Detailkonti finden Sie hier.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Guido Wetli, Gemeindeschreiber-Stv., 041 798 18 72

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile