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17.10.2022

Einsitznahme in Kommissionen und Fachausschüssen für die Legislatur 2023-2026, Wahlanmeldung

17.10.2022
Die Wahl der Mitglieder Kommissionen und Fachausschüsse für die Legislatur 2023-2026 liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats. Der neu gewählte Gemeinderat wird die Kommissionen und Fachausschüsse Anfang des Jahres 2023 wählen. Die Aufgaben sowie die Zusammensetzung der Kommissionen und Fachausschüsse ist in der gemeindlichen Kommissionsverordnung geregelt: Die Auswahl der Mitglieder erfolgt gestützt auf Art. 15 der Gemeindeordnung primär aufgrund fachlicher Kompetenzen. Im Übrigen wird nach Möglichkeit eine ausgewogene Zusammensetzung zwischen Parteien, Ortsteilen, Bevölkerungs- und Interessengruppen sowie Frauen und Männern angestrebt.

Die Wahl der Mitglieder Kommissionen und Fachausschüsse für die Legislatur 2023-2026 liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats. Der neu gewählte Gemeinderat wird die Kommissionen und Fachausschüsse Anfang des Jahres 2023 wählen. Die Aufgaben sowie die Zusammensetzung der Kommissionen und Fachausschüsse ist in der gemeindlichen Kommissionsverordnung geregelt: Die Auswahl der Mitglieder erfolgt gestützt auf Art. 15 der Gemeindeordnung primär aufgrund fachlicher Kompetenzen. Im Übrigen wird nach Möglichkeit eine ausgewogene Zusammensetzung zwischen Parteien, Ortsteilen, Bevölkerungs- und Interessengruppen sowie Frauen und Männern angestrebt.

Für folgende Kommissionen und Fachausschüsse besteht die Möglichkeit einer Einsitznahme:

  • Stimmbüro
  • Fachausschuss Sicherheit
  • Fachausschuss Energie/Umwelt/Verkehr
  • Gemeindeführungsstab
  • Kommission Finanzstrategie
  • Kommission Grundstückgewinnsteuer
  • Baukommission
  • Kommission Soziales/Gesundheit
  • Schulkommission
  • Sportanlagenkommission
  • Kommission Erhalt Alte Sagi
  • Ortsplanungskommission
  • Gemeindeführungsstab

Für die Neubestellung der Kommissionen und Fachausschüsse besteht die Möglichkeit, dass sich interessierte Personen für eine Einsitznahme bewerben. Neben den persönlichen Angaben und der Parteizugehörigkeit werden Neubewerbende gebeten, ihre Motivation für eine Einsitznahme darzulegen. Die Anmeldeunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Bei der Wahl der Mitglieder des Stimmbüros strebt der Gemeinderat bei den Nichtverwaltungsangestellten ein Verhältnis von 3:1 zwischen Parteimitgliedern und parteilosen Mitgliedern an. Es ist denkbar, dass vor dem Hintergrund dieser Absicht Personen mit Parteizugehörigkeit gegenüber parteilosen Personen bevorzugt in das Stimmbüro aufgenommen werden.

Die Eingaben müssen schriftlich bis am 30. November 2022 erfolgen.

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