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16.03.2020

Coronavirus: Hilfeleistungen und Kinderbetreuung

16.03.2020
Hilfeleistungen im privaten Umfeld, Notbetreuung und betriebliche "Pop-ups" für Kinder

Der Bundesrat hat per 17. März 2020 die ausserordentliche Lage ausgerufen. In Ergänzung zu führeren Entscheiden hat er zusätzliche und weitreichende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Eine der Massnahmen betrifft auch die Schliessung sämtlicher Schulen. Folgende Massnahmen und Hinweise sollen helfen, die Folgen des Coronavirus zu mildern. 

Hilfeleistung im persönlichen Umfeld

Besonders gefährdete Personen (insbesondere kranke Menschen und über 65jährige) sind auf Hilfeleistungen von Menschen aus dem Umfeld angewiesen, die nicht zu den Risikogruppen gehören. Beim Kontakt oder der Leistung von Hilfe sind konsquent Distanz zu halten (2 m) und die Hygienemassnahmen anzuwenden. Um Kontakt zu Mitmenschen herzustellen, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten an:

  • Aktivitäten in der Nachbarschaft und in den Quartieren gemeinsam organisieren
  • Freiwilligendienste durch Vereine, Schülerinnen und Schüler ab einem gewissen Alter
    • (Sammel-)Einkäufe
    • Postdienst
  • Telefondienst (sich nach dem Befinden von Personen erkundigen; beispielsweise täglich ein Kettentelefon organisieren)
  • Benevol Zug bietet eine Plattform, um Freiwilligenarbeit zu vermitteln
  • Online-Plattform für Freiwilligendienste einrichten und nutzen
    • Whatsapp-Gruppen erstellen (für iOS und Android)
    • Faceboock-Gruppen einrichten (für iOS und Android; siehe Facebook-Gruppe „Gern gscheh“ die spezifisch für aktuelle Hilfe in Bezug auf das Coronavirus erstellt wurde; für die Region Zug besteht noch keine Gruppe; Kontakt kann allenfalls über die Gruppe „Zuger helfen Zugern“ hergestellt werden)
    • App "Five up" (für iOS und Android) des Schweizersichen Roten Kreuzes sowie der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft nutzen

Fragen zum Thema Hilfeleistung beantwortet Werner Lehmann, E-Mail werner.lehmann@rischrotkreuz.ch, Tel. 041 798 18 83. 

Notbetreuung von Kindern der Kindergarten- und Primarschulstufe

Der Kanton Zug hat die Gemeinden beauftragt, ab Mittwoch, 18. März 2020, eine Notbetreuung für Kinder zu organisieren (vgl. Medienmitteilung der Direktion des Innern vom 14. März 2020). Die Kindertagesstätten bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Weil die Notbetreuung nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Schulkindern angeboten werden kann, werden die meisten Eltern auch über den 18. März 2020 hinaus die Betreuungssituation selber regeln müssen. Ziel der Notbetreuung ist es, primär Kinder von Eltern zu betreuen, die in systemrelevanten Bereichen oder für die Aufrechterhaltung der Grundfunktionen tätig sind. Hierzu zählen die folgenden Tätigkeiten:

Systemrelevante Tätigkeiten (SR) Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Grundfunktionen (GF)
  • Gesundheitswesen
  • Blaulichtorganisationen
  • Lebensmittelproduktion
  • Lebensmittelvertrieb
  • Entsorgung
  • Abwicklung von Todesfällen
  • Sicherstellung der Mobilität

Die Notbetreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit maximal 10 Kindern. Die Zusammensetzung der Gruppen wird möglichst unverändert bleiben; eine Durchmischung mit anderen Kindern soll aus gesundheitshygienischen Gründen möglichst vermieden werden. 

Eltern von Kindern sind angehalten, in einem ersten Schritt Folgendes zu prüfen:

  1. zeitliche Verschiebung der Berufstätigkeit
  2. Erledigung der beruflichen Aufgaben im Homeoffice
  3. Kinderbetreuung gemeinsam mit Nachbarn, Bekannten oder älteren Schülerinnen und Schülern organisieren

Auf die Betreuung von Kindern durch Grosseltern ist zu verzichten; ältere Menschen zählen zu den Risikogruppen, die so weit wie möglich vor Virusinfektionen geschützt werden müssen. Sofern die Betreuung der Kinder nicht selbständig möglich ist, erfolgt ein Antrag auf Notbetreuung der Kinder mit dem Formular Notbetreuung Schulen Risch. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Priorität: Systemrelevante Tätigkeiten (alleinerziehende Person oder beide Elternteile mit geteilter Obhut)
  2. Priorität: Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Grundfunktionen (alleinerziehende Person oder beide Elternteile mit geteilter Obhut)
  3. Priorität: Systemrelevante Tätigkeiten (einer der beiden Elternteile mit geteilter Obhut)
  4. Priorität: Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Grundfunktionen (einer der beiden Elternteile mit geteilter Obhut)
  5. Priorität: Jüngere Kinder haben Vorrang

Für die Notbetreuung werden pauschal 20 Franken pro Tag und Kind verrechnet.

Die Notbetreuung wird durch die Schulen Risch organisiert. Bei Fragen kontaktieren Sie die Schuladministration unter administration@schulenrisch.ch oder 041 798 09 20.

Betriebliche Kindertagesstätten ("Pop-up Kinderbetreuung")

Firmen wird aktuell erlaubt, eine «Pop-up Kinderbetreuung» für ihre Angestellten zur Verfügung zu stellen, damit der Firmenbetrieb aufrechterhalten werden kann. Diese Art von Betreuungsangebot ist nicht bewilligungspflichtig, Bedarf aber einer Meldung an die Gemeinde. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Meldeformular) sowie die Empfehlungen des Kantons vom 14. März 2020 für die Notfallbetreuung.

Bei Fragen steht Katrin Simenc, Tel. 041 798 18 23; E-Mail: katrin.simenc@rischrotkreuz.ch, zur Verfügung.

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