Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Hundewesen

Hundewesen, Hundesteuer

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Bild eines Hundes
Bild Legende:

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Hundesteuer

Für jeden in der Gemeinde Risch gehaltenen Hund im Alter von mehr als drei Monaten hat der Hundehalter bzw. die Hundehalterin eine jährliche Steuer zu entrichten. Diese beträgt CHF 70.- für jeden kontrollpflichtigen Hund und die Hälfte für Wachhunde auf Landwirtschaftsbetrieben.

Gemäss Hundereglement sind folgende Hunde von der Hundesteuer befreit:

  • Diensthunde, die von Polizeiorganen dienstlich verwendet werden
  • Militärhunde, sofern eine Bescheinigung für Militärhunde vorliegt, ausgebildete
    Schutz-, Sanitäts-, Lawinen-, Such- und Fährtenhunde, wenn ein Leistungsheft
    der Schweizerische Kynologischen Gesellschaft (SKG), des Schweizer Alpenclubs (SAC) oder des Vereins für Katastrophenhunde (SVKA) sowie ein Ausweis
    über Einsatzverpflichtungen, die im öffentlichen Interesse stehen, vorliegen
  • Assistenzhunde, wenn der Nachweis vorliegt, dass die Person, die den Hund hält, wegen körperlichen oder psychischen Einschränkungen, die erheblich sind, auf einen Assistenzhund angewiesen ist.

Robidog Stationen

Weitere Informationen

Direkt zu

AMICUS-Kontakt und Helpdesk
Identitas AG
Adamstrasse 6
3014 Bern
Telefon 0848 777 100
E-Mail
www.amicus.ch

Fusszeile