Friedhofverwaltung / Bestattungswesen
Bestattungswesen
Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Bestattung. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Sind die Verstorbenen in einem Kollektivhaushalt (Alters- und Pflegeheim, Spital) verstorben, wird die Meldung ans Zivilstandsamt des Todesorts direkt durch den Kollektivhaushalt erledigt. Verstirbt ein Einwohner zu Hause, wird vom Bestattungsamt Risch anhand der ärztlichen Todesbescheinigung eine Todesanmeldung erstellt und an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Die Meldung an das Erbschaftsamt Risch (ausschliesslich bei Einwohnern der Gemeinde Risch zuständig) erfolgt direkt durch die Bestattungsbehörde.
Die Angehörigen von Verstorbenen, die in der Gemeinde Risch wohnhaft waren, werden gebeten, innert zwei Tagen telefonisch (041 798 18 13) einen Termin mit dem Bestattungsamt Risch zu vereinbaren. An den Besprechungstermin ist die vom Arzt oder dem Spital ausgestellte Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein (sofern vorhanden) mitzubringen.
Merkblätter
Typ | Titel |
---|---|
Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall |
Was sollte zu Lebzeiten geregelt werden?
Zu Lebzeiten sollten den Angehörigen bekannt sein:
- Ob ein gültiges Testament und/oder ein Ehe- und Erbvertrag (kann bei der Wohngemeinde hinterlegt werden) vorhanden ist.
- Bestattungswünsche (siehe auch Bestattungsanweisung)
- Adressliste für Todesanzeigen
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu unternehmen?
Ein Todesfall muss der Wohngemeinde der verstorbenen Person gemeldet werden. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Es werden folgende Todesfälle und Vorgehensweisen unterschieden:
- Bei einem Todesfall Zuhause wird ein Arzt oder eine Ärztin kontaktiert (z.B. Hausarzt oder Hausärztin, Vertrauensarzt oder Vertrauensärztin der Familie), der die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
- Bei einem Todesfall im Spital oder Heim (Kollektivhaushalt) sollte wenn möglich das Familienbüchlein und bei ausländischen Staatsangehörigen die Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung zur Besprechung beim Bestattungsamt mitgebracht werden. Die ärztliche Todesbescheinigung wird im Spital/Heim ausgestellt und den Angehörigen ausgehändigt.
- Bei einem Unfalltod oder Suizid muss die Polizei benachrichtigt und mit ihr die weiteren Schritte besprochen werden.
In einem zweiten Schritt ist mit dem Bestattungsamt (Einwohnerdienste) der Wohngemeinde der verstorbenen Person Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Absprachen vorzunehmen.
Besprechung mit dem Bestattungsamt
Die Besprechung mit dem Bestattungsamt wird idealerweise telefonisch vereinbart. Die Besprechungen finden üblicherweise während den Büroöffnungszeiten statt. Bei einem Todesfall über das Wochenende erfolgt die Meldung des Todesfalls und die Besprechung mit dem Bestattungsamt am darauffolgenden Arbeitstag. Bei aneinanderhängenden Feiertagen von mehr als 3 Tagen erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt über die Telefonnummer 041 798 18 13.
Grundlage für die Besprechung mit dem Bestattungsamt bilden folgende Dokumente:
- Personalausweis und / oder Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung
- Familienbüchlein (für Verheiratete)
- ärztliche Todesbescheinigung
- Pass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Falls vorhanden: Letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag, etc.)
- Kontaktdaten der gesetzlichen Erben, soweit bekannt
Was wird besprochen?
Überführung der/des Verstorbenen (Zeitpunkt, Auswahl des Bestattungsunternehmers).
- Überführung der verstorbenen Person
- Allfällige Aufbahrung
- Bestattungsart und -ort
- Bei Urnenbestattung: Kremationstermin
- Beerdigungstermin (nach Absprache mit dem Pfarramt)
- gesetzliche Erbfolge mit Aufnahme der Adressen der Erben
Bestattung
Die Gemeinde Risch übernimmt im Vorfeld der Bestattung folgende Dienstleistungen und Arbeiten:
- Öffnen und Schliessen des Grabes
- Auftrag zur Grabbeschriftung bei Bestattungen ins Gemeinschaftsgrab oder der Urnenwand
- Publikation der amtlichen Todesanzeige
- Koordination des Termins bei einer Kremation
- Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut bezüglich Überführung
Bestattungsart und -ort festlegen und organisieren
Für die Bestattung setzen Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsort in Verbindung. Beachten Sie bei der Ortswahl, dass Sie als Hinterbliebene eine Beziehung zum Bestattungsort haben. Allenfalls ist es auch sinnvoll diesbezügliche Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen. Bei der Grabwahl ist es ebenfalls wichtig an den persönlichen Aufwand und die Kosten für den Grabunterhalt oder Grabdenkmal zu denken.
Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, in welcher sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, in der das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung. Die Trauerfeier können Sie am Ort Ihrer Wahl durchführen.
Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen - beachten Sie jedoch auch hier allfällige Wünsche der verstorbenen Person und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.
Folgende Bestattungsarten werden in der Gemeinde Risch angeboten:
Auf dem Friedhof Rotkreuz
- Sargbestattung in Erdgrab
- Urnenbestattung in Urnenreihengrab
- Urnenbestattung in Urnenwandgrab
- Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrab
- Bestattung im Kindergemeinschaftsgrab
- Bestattung im Kinderreihengrab
- Aschefall im Gemeinschaftsgrab (anonym oder mit Beschriftung)
Auf dem Friedhof Risch
- Sargbestattung in Erdgrab
- Urnenbestattung in Erdgrab
- Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrab
Die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Belegung der beiden Friedhöfe Risch und Rotkreuz sowie die Datenverwaltung werden durch die Friedhofverwaltung wahrgenommen. Ebenso ist sie die zuständige und verantwortliche Stelle für die Überprüfung der Reglementskonformität, Belegungsarten und Ruhezeiten, Grabräumungen und Grabsteinbewilligungen sowie Rechnungsstellung.
Mehr dazu entnehmen Sie dem Bestattungs- und Friedhofsreglement.