Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Cham
Die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber der Zuger Einwohnergemeinden und ihre Stellvertretungen sind für Beurkundungen von Verträgen über dingliche Rechte auf dem Gemeindegebiet ihrer Gemeinden zuständig (betrifft insbesondere Kaufverträge von Liegenschaften und Dienstbarkeitsverträge, vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen).
Seit dem 1. September 2006 werden öffentliche Beurkundungen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Risch fallen, durch das Notariat der Gemeinde Cham vorgenommen.
Kontakt: notariat@cham.ch, +41 41 723 87 05
Beurkundungen
Die Notarinnen und Notare beraten Sie im Bereich Sachenrecht und erstellen die notwendigen Urkunden. Das Notariat bietet Ihnen gerne auch Unterstützung in den Bereichen Ehe-, Erb- und Gesellschaftsrecht an, sofern die Kapazitäten dies zulassen.
Für die öffentliche Beurkundung sind verschiedene Angaben und Unterlagen erforderlich. Mit dem Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wesentlichen Informationen für Verträge über Grundstücke elektronisch übermitteln. Auf Basis dieser Angaben wird ein individueller Vertragsentwurf erstellt. Nach der Prüfung und dem Vorliegen aller für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden. Dieser kann, sofern möglich, auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden. Bei der Beurkundung haben natürliche Personen einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen.
Das Notariat bietet folgende Dienstleistungen an:
| Sachenrecht |
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Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs
| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Vertragsformular.docx |
| Ehe- und Erbrecht |
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Gesellschaftsrecht |
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| Weitere Dienstleistungen |
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