Betreuungsgutscheine - News
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Bereichsleiter Generationen und Gesellschaft
Geschäft:
+41 41 554 27 15
E-Mail:
heinz.roethlisberger@rischrotkreuz.ch
Die Rechtserlasse «Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «Verordnung über die familien- und schulergänzenden Betreuung» (beide rechtsgültig ab 01.08.2024) sind in der Rechtssammlung der Gemeinde Risch publiziert.
Hier finden Sie den direkten Zugang zu den Erlassen:
Download Reglement (gültig ab 01.08.2024)
Download Verordnung (gültig ab 01.08.2024)
Die Gemeinde Risch führt eine Liste anerkannter Kindertagesstätten. Eltern, die ihr Kind in einer anerkannten Kita betreuen lassen, sind im Grundsatz berechtigt, Betreuungsgutscheine zu beziehen. Die Liste ist nicht abgeschlossen. Weitere Kitas können bei Bedarf jederzeit ein Anerkennungsgesuch stellen.
Das Anerkennungsgesuch und die Liste anerkannter Kitas stehen zuunterst auf dieser Seite zum Download bereit.
Die Firma Interface hat einen anschaulichen Clip produziert. Darin wird erklärt, wie die Subventionierung der Kinderbetreuung im Grundsatz funktioniert.