Betreuungsgutscheine - News
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Fachperson Kind, Jugend und Familie
Geschäft:
+41 41 554 25 53
E-Mail:
sibylle.krauer@rischrotkreuz.ch
Das «Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie die «Verordnung über die familien- und schulergänzenden Betreuung» sind in der Rechtssammlung der Gemeinde Risch publiziert.
Die Gemeinde Risch führt eine Liste anerkannter Kindertagesstätten. Eltern, die ihr Kind in einer anerkannten Kita betreuen lassen, sind im Grundsatz berechtigt, Betreuungsgutscheine zu beziehen. Die Liste ist nicht abgeschlossen. Weitere Kitas können bei Bedarf jederzeit ein Anerkennungsgesuch stellen.
Das Anerkennungsgesuch und die Liste anerkannter Kitas stehen zuunterst auf dieser Seite zum Download bereit.
Die Firma Interface hat einen anschaulichen Clip produziert. Darin wird erklärt, wie die Subventionierung der Kinderbetreuung im Grundsatz funktioniert.