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Betreuungsgutscheine - News

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Zuständigkeit

Heinz Röthlisberger


Bereichsleiter Generationen und Gesellschaft
Geschäft: +41 41 554 27 15
E-Mail: heinz.roethlisberger@rischrotkreuz.ch

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtserlasse «Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «Verordnung über die familien- und schulergänzenden Betreuung» (beide rechtsgültig ab 01.08.2024) sind in der Rechtssammlung der Gemeinde Risch publiziert.

Hier finden Sie den direkten Zugang zu den Erlassen: 

Download Reglement (gültig ab 01.08.2024)

Download Verordnung (gültig ab 01.08.2024)

Download Beispiel Definitive Veranlagung Steuern

Liste anerkannter Kindertagesstätten

Die Gemeinde Risch führt eine Liste anerkannter Kindertagesstätten. Eltern, die ihr Kind in einer anerkannten Kita betreuen lassen, sind im Grundsatz berechtigt, Betreuungsgutscheine zu beziehen. Die Liste ist nicht abgeschlossen. Kitas können bei Bedarf jederzeit ein Anerkennungsgesuch stellen.

Das Anerkennungsgesuch (Download) und die Liste anerkannter Kitas (Download) stehen entweder hier oder links unten im Abschnitt "Download Dokumente für Kitas" unten auf der Seite bereit.

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