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Feuerwehrersatzabgabe

Feuerwehrersatzabgabe

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Frühjahr auf Postweg. 

Wer als feuerwehrpflichtige Person nicht Feuerwehrdienst leistet, bezahlt nach § 43 des Gesetzes über den Feuerschutz in der Wohngemeinde eine jährliche Ersatzabgabe von 100 Franken. Für die Errichtung der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 31. Dezember des Vorjahres massgebend. Das Gesetz lässt keine anteilsmässigen Rechnungen (pro rata) zu. Mit der Ersatzabgabe wird rund die Hälfte des Budgets der Feuerwehr der Gemeinde Risch finanziert (Budget 2024: 335'000 Franken).

Im Gesetz über den Feuerschutz sind Gründe erwähnt, welche zu einer Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe führen (Schwangerschaft, Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen, körperliches oder geistiges Gebrechen, mindestens 15-jährige Dienstleistung in einer Feuerwehr). Falls Sie einen Befreiungsgrund geltend machen können, müssen Sie diesen auf dem hierzu bereitgestellten Formular zusammen mit der Rechnung an uns zurücksenden. Die uns bekannten Befreiungsgründe wurden bei der Rechnungstellung bereits berücksichtigt. Das Formular muss innert 20 Tagen seit dem Erhalt dieses Schreibens bei uns eingereicht werden.

Die Feuerwehr Risch freut sich über neue Mitglieder. Die Feuerwehrmänner und -Frauen leisten mit ihrem Engagement einen wertvollen Dienst an unsere Bevölkerung. Gleichzeitig profitieren Sie beruflich und persönlich von einer guten Ausbildung. In der Feuerwehr wird die Kameradschaft gross geschrieben. Unter www.feuerwehrrisch.ch sind viel nützliche Informationen zur Feuerwehr Risch zu finden. Feuerwehrkommandant, René Rohner, 079 606 80 55, kdt.feuerwehr@rischrotkreuz.ch freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Dokumente

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Typ Titel Bearbeitet
2024 Deklaration zur Befreiung von der Ersatzabgabe 12.04.2024

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