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Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
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Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen Kulturunternehmen können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende Für Kulturschaffende stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Ausfallentschädigung: Für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung od
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Transformationsprojekte
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Transformationsprojekte Kulturunternehmen können für die Kosten, die für Transformationsprojekte entstehen, Beiträge in Form einer nicht rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen. Mit den neu vorgesehenen
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Einblicke
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Funde und Ergebnisse zur bewegten Baugeschichte im Kanton Zug. Am Beispiel des Hauses Unteraltstadt 12 in Zug, wird hier ein wesentlicher Bestandteil jeder bauhistorischen Untersuchung vorgestellt: D
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Downloads
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Hier stehen Ihnen verschiedene Downloads zur Verfügung. Für Lernende
Jugendurlaub Merkblatt und Antrag Jugendurlaub Zusätzliche Angebote der Berufsfachschulen Lerndokumentation Kra
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Regeste:
Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
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Rechtspflege
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Regeste:
Art. 13 Abs. 1 BGFA, Art. 248 StPO – Im Entsiegelungsverfahren gemäss Art. 248 StPO besteht das Anwaltsgeheimnis gegenüber dem Entsiegelungsrichter im Umfang der prozessualen Mitwirkungsobl
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Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
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Regeste:
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 VRG – Gründe für die sind nach Treu und Glauben unverzüglich mitzuteilen, im entsprechenden Gesuch unaufgefordert glaubhaft zu machen und zu belegen. Recht
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person.
Nahestehend im Sinne der genann
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Stipendien
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Teil der Zuger Bildungspolitik ist es, auch finanziell schwächer gestellten Bürgern und Bürgerinnen eine den Fähigkeiten und ... Der Kanton Zug ermöglicht auch finanziell schwächer gestellten Einwohn