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Entscheiddatenbank
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Verwaltungsgerichts Das Verwaltungsgericht veröffentlicht die seit dem 1. Januar 2020 gefällten Endentscheide systematisch in einer Datenbank. Die Dienstleistung konkretisiert den verfassungsmässigen Anspruch
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2016: Urteil vom 19. April 2016 betreffend Kostenvorschuss im Verfahren vor Regierungsrat
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Die verfahrensleitende Direktion ist berechtigt und verpflichtet, über den Kostenvorschuss zu verfügen. Sie darf nicht von sich aus auf Erhebung verzichten.
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Eidg. Berufs- und Höhere Fachprüfungen
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Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation können Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen ablegen. Damit lässt sich ein eidgenössis
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MM_Strategische Eckwerte Berufsbildung
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Presseartikel über die Strategischen Eckwerte der Berufsbildung im Kanton Zug mit dem Titel: In Zug sollen möglichst viele Lernende die Berufsmaturität abschliessen.
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Arbeitgeber: Offene Stellen melden.
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Stellen melden Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) dient auch als Kontaktstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Haben Sie eine freie Stelle zu besetzen? Die spezialisierten Persona
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Ansprechpartner
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Ansprechpartner Kurzarbeit Für Fragen im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:Arbeitslosenkasse Industriestrasse 24 6301 Zug Tel. 041 728 37 70
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Ansprechpartner
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Ansprechpartner Kurzarbeit Für Fragen im Zusammenhang mit der Schlechtwetterentschädigung stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:Arbeitslosenkasse Industriestrasse 24 6301 Zug Tel. 041 728 37 40
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Sicherheitssystem ASA
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ASA: Sicherheit mit System Das Sicherheitssystem ASA soll der Unternehmungsleitung ermöglichen, bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz den Überblick zu behalten, Prioritäten
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Broschüre Übertrittsverfahren
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Informationen für Erziehungsberechtigte zum Übertrittsverfahren Sekundarschule - kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
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Arbeitslosenhilfe während Krankheit
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Arbeitslosenhilfe beziehende Personen, die wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeitsfähig sind, haben Anspruch auf das volle Taggeld, sofern die übrigen Anspru