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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
Regeste: Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
Sozialhilferecht
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
Mathematische Muster
«Das Einmaleins nachhaltig lernen»– mit mathematischen Mustern das Einmaleins verstehen, vernetzen und automatisieren Projekttitel 'Das Einmaleins nachhaltig lernen' – mit mathematischen Mustern da
§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Prämienverbilligung IPV
Prämienverbilligung IPV Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die o
Moos Silvia
Pädagogische Hochschule Zug silvia.moos@phzg.ch +41 41 556 03 46 Dozentin Fachdidaktik Technisches / Textiles Gestalten Ausbildung Arbeitsschwerpunkte Fachdidaktik Technisches und Textiles Gestal
Bewegung und Sport
ganzheitlichen, lebenslangen Entwicklung bei. Sport und Bewegung fördern eine verantwortungsbewusste Haltung dem eigenen Körper gegenüber. Sie verbessern das physische, psychische und soziale Wohlbefinden und
Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
Regeste: Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade

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