-
Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
-
Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
-
Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
-
Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
-
Sozialhilferecht
-
Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
-
Mathematische Muster
-
«Das Einmaleins nachhaltig lernen»– mit mathematischen Mustern das Einmaleins verstehen, vernetzen und automatisieren Projekttitel
'Das Einmaleins nachhaltig lernen' – mit mathematischen Mustern da
-
§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
-
Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
-
Öffentlichkeitsprinzip
-
Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
-
Prämienverbilligung IPV
-
Prämienverbilligung IPV Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die o
-
Moos Silvia
-
Pädagogische Hochschule Zug silvia.moos@phzg.ch +41 41 556 03 46 Dozentin Fachdidaktik Technisches / Textiles Gestalten Ausbildung Arbeitsschwerpunkte
Fachdidaktik Technisches und Textiles Gestal
-
Bewegung und Sport
-
ganzheitlichen, lebenslangen Entwicklung bei. Sport und Bewegung fördern eine verantwortungsbewusste Haltung dem eigenen Körper gegenüber. Sie verbessern das physische, psychische und soziale Wohlbefinden und
-
Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
-
Regeste:
Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade