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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person.
Nahestehend im Sinne der genann
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Stipendien
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Teil der Zuger Bildungspolitik ist es, auch finanziell schwächer gestellten Bürgern und Bürgerinnen eine den Fähigkeiten und ... Der Kanton Zug ermöglicht auch finanziell schwächer gestellten Einwohn
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Ambulant vor stationär
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Ambulant vor stationär im Kanton Zug Oft erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für die Patientinnen und Patienten. Sie kann bei zahlreichen Eingriffen in gleicher Qual
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Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Einblicke
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Verschiedene Aufgaben der Abteilung Inventare und Funde Ziel der archäologischen Forschung ist es, ein Bild der Vergangenheit zu schaffen. Dazu gehört auch das Erarbeiten von Illustrationen. In die L
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FAQ
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Häufige Fragen Denkmalpflege Was bedeutet es, wenn ein Objekt «im Inventar» oder «inventarisiert» ist? Inventarisierte Denkmäler sind Objekte, für die aufgrund erster Abklärungen eine Schutzvermutung
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Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
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Regeste:
- Art. 4 Abs. 1 FamZG vermittelt keinen Anspruch auf Familienzulagen für das Kind der Konkubinatspartnerin (E. 4.2-4.5).
Es liegt zudem keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Stiefelte
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Familienzulagen
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Regeste:
Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG - Art. 4 Abs. 1 FamZG vermittelt keinen Anspruch auf für das Kind der Konkubinatspartnerin (E. 4.2-4.5).
Es liegt zudem keine Ungleichbehandlung im Verglei
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Merkblatt betreffend Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe
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Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe