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Stettler Corinne
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Gemeinde Hünenberg Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg corinne.stettler@huenenberg.ch +41 41 784 44 61 Leiterin Sozialdienst Soziales und Gesundheit Aufgabenbereich
Fachliche und personelle Führung
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#74: Brand Gasgrill
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Ein brennender Gasgrill musste gelöscht werden... Thema
Brand Gasgrill
Datum
Montag 29. Juli um 19:52 Uhr
Einsatzende
21:30 Uhr
Ereignis
Ein Gasgrill ist aus noch unbe
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GemüseAckerdemie
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Gemüseackerdemie, Projekt Primarschulen Seit März 2023 sind die Schulen Hünenberg Teil der GemüseAckerdemie. Diese findet jedes Jahr an über 1'000 Lernorten in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland
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Nr. 55 / Brand/Rauch Knonauerstrasse
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Einsatzmeldung vom 12. August 2024, 18.20 Uhr Mo 12.08.2024, 18:20
Diverses Material ist bei einem Unterstand in Brand geraten. Mit dem Schnellangriff konnte das Feuer rasch gelöscht werden. Ansch
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Neobiota
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gebietsfremde Tiere und Pflanzen Der Begriff Neobiota umfasst alle gebietsfremden Tier- (Neozoen) und Pflanzenarten (Neophyten). Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, welche nach 1492 in die Schw
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MaDeL: Vielfältige Angebote – auf Sie zugeschnitten
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Das Kompetenzzentrum Mathematik unterstützt Schulen und Lehrpersonen bei individuellen und kollektiven Fragestellungen und Anliegen. zur Planung und Gestaltung von Mathematikunterricht.
zu fachdida
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Medienbildung & Informatik
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Medienbildung & Informatik Fachverständnis Unsere Lebenswelt ist digital geprägt. Digitale Medien und Geräte sind in unserem Alltag und in unserer Arbeitswelt allgegenwärtig. Der Grund für die hohe P
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Kinderspielplätze
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Kinderspielplätze Es finden sich gleich sechs Spielplätze auf dem Gebiet der Gemeinde Menzingen. Einige davon sind versehen mit WC-Anlagen, einige stehen direkt neben einem Restaurant oder Café.
Im
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Hausaufgaben — Was gilt im Kanton Zug?
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Im Kanton Zug ist der Bildungsrat für die Regelung der Hausaufgaben zuständig. Was bezwecken Hausaufgaben? Was ist zulässig und was nicht? Wer die Vorgaben kennt und sich an diese hält, schafft gute
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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.