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Stettler Corinne
Gemeinde Hünenberg Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg corinne.stettler@huenenberg.ch +41 41 784 44 61 Leiterin Sozialdienst Soziales und Gesundheit Aufgabenbereich Fachliche und personelle Führung
#74: Brand Gasgrill
Ein brennender Gasgrill musste gelöscht werden... Thema Brand Gasgrill Datum Montag 29. Juli um 19:52 Uhr Einsatzende 21:30 Uhr Ereignis Ein Gasgrill ist aus noch unbe
GemüseAckerdemie
Gemüseackerdemie, Projekt Primarschulen Seit März 2023 sind die Schulen Hünenberg Teil der GemüseAckerdemie. Diese findet jedes Jahr an über 1'000 Lernorten in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland
Nr. 55 / Brand/Rauch Knonauerstrasse
Einsatzmeldung vom 12. August 2024, 18.20 Uhr Mo 12.08.2024, 18:20 Diverses Material ist bei einem Unterstand in Brand geraten. Mit dem Schnellangriff konnte das Feuer rasch gelöscht werden. Ansch
Neobiota
gebietsfremde Tiere und Pflanzen Der Begriff Neobiota umfasst alle gebietsfremden Tier- (Neozoen) und Pflanzenarten (Neophyten). Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, welche nach 1492 in die Schw
MaDeL: Vielfältige Angebote – auf Sie zugeschnitten
Das Kompetenzzentrum Mathematik unterstützt Schulen und Lehrpersonen bei individuellen und kollektiven Fragestellungen und Anliegen. zur Planung und Gestaltung von Mathematikunterricht. zu fachdida
Medienbildung & Informatik
Medienbildung & Informatik Fachverständnis Unsere Lebenswelt ist digital geprägt. Digitale Medien und Geräte sind in unserem Alltag und in unserer Arbeitswelt allgegenwärtig. Der Grund für die hohe P
Kinderspielplätze
Kinderspielplätze Es finden sich gleich sechs Spielplätze auf dem Gebiet der Gemeinde Menzingen. Einige davon sind versehen mit WC-Anlagen, einige stehen direkt neben einem Restaurant oder Café. Im
Hausaufgaben — Was gilt im Kanton Zug?
Im Kanton Zug ist der Bildungsrat für die Regelung der Hausaufgaben zuständig. Was bezwecken Hausaufgaben? Was ist zulässig und was nicht? Wer die Vorgaben kennt und sich an diese hält, schafft gute
Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.

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