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Merkblatt: Ausländische Personen engagieren sich freiwillig (Benevol, 2015)
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Ausländische freiwillige
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20220908_Kanton Zug bereitet sich auf mögliche Energiemangellage vor.pdf
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Energiemangellage Notorganisation Zug
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Marly und Hünenberg verbinden sich, Freiburger Nachrichten 9. April 2013
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Ein sprachlicher und kultureller Austausch soll zwischen Marly und Hünenberg stattfinden.
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Befragung: Wie stellen Sie sich einen attraktiveren Dorfplatz vor?
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Im Zuge der Planung des Areals Bahnhof Süd möchte die Gemeinde Risch Einwohner und Passanten nach ihren Vorstellungen zu einem attraktiveren Dorfplatz befragen. Die Befragung findet als Standaktion d
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Medienmitteilung: Der Kanton Zug wappnet sich für Asyljahr 2016
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"Sich selbst lieben lernen", Zuger Zeitung am 31. März 2018
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FMS Zug: Mindful Self-Compassion an der FMS
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Das Zuger Kantitheater wagt sich an die grossen Themen
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Dieses Jahr ist das Stück "Glaube, Liebe, Hoffnung" des Dramatikers Ödön von Horváth auf der Bühne zu sehen. Zuger Zeitung 02.04.2025
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26.05.2023 / Luzerner Zeitung: Ausbildung im Gastgewerbe lohnt sich
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Luzerner Zeitung Beitrag über Ausbildung im Gastgewerbe am GIBZ
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§ 16 Abs. 1 PolG, Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 36 BV
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handelte es sich um schaulustige Zuhörer, welche sich klar von der unbewilligten Demonstration distanzierten. Demgegenüber schlossen sich die Beteiligten bewusst dem Demonstrationszug an und bemühten sich bei er mit sicherheitspolizeilichen Massnahmen rechnen. Dem vorliegenden Bildmaterial ist schliesslich klar zu entnehmen, dass er sich dem Demonstrationszug bewusst angeschlossen hat. Er liess die sich mehrfach ührers zeigen Aufnahmen, dass sich am 23. Januar 2016 in der Stadt Zug ein Demonstrationszug formierte, der Beschwerdeführer sich diesem bewusst anschloss und er die sich mehrfach bietenden Gelegenheiten
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Sozialversicherungsrecht
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Gesuchstellerin auf sich alleine gestellt nicht gewachsen ist.
(…) Vorliegend geht es nicht um eine angedrohte Aufhebung einer zuvor erteilten Leistung, sondern darum, zu klären, ob sich der Gesundheitszustand Folgenden ist zu prüfen, ob es sich um einen komplexen Fall handelt, bei dem besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten hinzukommen, denen die Beschwerdeführerin, auf sich alleine gestellt, nicht infolge des Geburtsgebrechens Ziff. 425 Anhang GgV zuzusprechen. Rechtfertigen sich medizinische Massnahmen, so erweist sich die Beschwerde aber als begründet und sie ist insofern gutzuheissen, als die Verfügung