Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12828 Inhalte gefunden
Grundsätze zur Besteuerung von Vereinen
berechtigt (§ 68 Abs. 1 StG und Art. 69 DBG). Die Besteuerung des Kapitals von Vereinen richtet sich nach § 74 StG. Steuerbar ist das Reinvermögen des Vereins, wobei die Vermögenswerte nach den für die
Adipositasberatung
Adipositasberatung der Suchtberatung Zug Sie haben sich zu einer Verringerung Ihres Übergewichts entschieden, entweder durch eine Verhaltensumstellung oder durch einen chirurgischen Eingriff. Möglicherweise
Intensivberatung
Suchtberatung Zug Haben Sie seit längerem ein Alkoholproblem? Streben Sie Abstinenz an? Können Sie sich zurzeit nicht vorstellen, eine stationäre Therapie zu machen? Spüren Sie, dass Sie intensive Unterstützung
Betroffene
verändern? ● Sind Sie unsicher geworden, ob Ihr Konsum noch im normalen Rahmen liegt?   ● Können Sie sich nur schwer vorstellen, ohne Ihr Genussmittel zu leben? ● Möchten Sie den Konsum reduzieren oder ganz
Covid-19: Anpassungen der Einreisebestimmungen und der grenzsanitarischen Massnahmen
Mit E-Mail vom 11. Juni 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit die Kantonsregierungen eingeladen, sich zu den «Anpassungen der Einreisebestimmungen und der grenzsanitarischen Massnahmen» zu äussern.
Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
zu entscheiden und der Entscheid gegenüber den Unternehmen frühzeitig zu kommunizieren, damit diese sich rechtzeitig anpassen können. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Teilrevision des Gaststaatgesetzes
beim Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte spielt. Die Sonderregelung für diese Organisation lässt sich durch seine Stellung als wichtigster Partner der Schweiz im humanitären Bereich sowie seine sehr enge
Überkantonale Zusammenarbeit
kdk Der Kanton Zug engagiert sich in überkantonalen Organisationen und Konferenzen zur Förderung und Entwicklung des regionalen und nationalen Standorts. Er bringt seine Interessen auf Stufe Regierung
Öffentlichkeitsprinzip und Amtsgeheimnis
unterstehen dementsprechend dem Amtsgeheimnis. Entscheidend für den Geheimnisbegriff ist allein, dass es sich um eine Tatsache handelt, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich ist und bezüglich derer
Beiträge des Kantons
Landschaftsschutz und beim ökologischen Ausgleich ergänzt. Die Beiträge für diese Pflegeleistungen stützen sich auf das kantonale Gesetz für Natur und Landschaft (GNL) und liegen in der Zuständigkeit der Baudirektion

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch