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Mehrstimmig
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Überzeugungen, was die Wahl von Standard oder Dialekt im Alltag angeht (Christen 2010). Für die Schule stellt sich die Varietätenfrage unter den ständig zunehmenden Herausforderungen, die mehrsprachige Klassen
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Über das KES
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und Berichte zuhanden der KESB
Abfassung von Entscheiden zuhanden der KESB
Abfassung von Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren
Mitwirkung bei Vernehmlassungen im Rechtssetzungsverfahren
Verfolgung dem Mandatszentrum (MaZ).
Organigramm1. Die Amtsleitung
Die Amtsleitung nimmt eine besondere Stellung ein, da sie sowohl das Präsidium der KESB und gleichzeitig die Amtsleitung über das KES inne hat
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Schulleitung
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der Schule (operative Führung) verantwortlich. Darunter fallen insbesondere folgende Aufgaben:
stellt die Informationen inner- und ausserhalb der Schule sicher
arbeitet mit Elternorganisationen zusammen
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Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Schularten der Sekundarstufe I
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Schüler ausgeht. Bei der Behandlung theoretischer oder wissenschaftlicher Probleme im Unterricht stellt sie immer wieder den engen Bezug zu Alltagssituationen her. Der Abschluss der Realschule bildet die
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Gymnasium
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Gymnasium: Auftrag, Ziel, Anforderungen, Kompetenzen Wahl der Kantonsschule
Zuger Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse, die einen Zuweisungsentscheid haben und sich fürs Langzeitgymnasium a
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Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Kurzzeitgymnasium
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Kurzzeitgymnasium Auftrag und Ziel
Das Kurzzeitgymnasium führt Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die 2. oder 3. Sekundarklasse in vier Jahren zur gesamtschweizerisch anerkannten gymnasialen
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Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Anforderungen und Kompetenzen
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Anforderungen und Kompetenzen Anforderungen und Ziele
Der Besuch einer Maturitätsschule (Langzeit- oder Kurzzeitgymnasium, Fach- oder Wirtschaftsmittelschule, Berufsmaturitätsschule) erfordert von
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Virtueller "Infomorgen"
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Musikschule Steinhausen.
Die Lehrpersonen die in den Videos zu sehen sind, stehen stellvertretend für alle Musiklehrer- und lehrerinnen im Kantons Zug. Die Videos wurden in einem gemeinsamen
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Freie Zeit im öffentlichen Raum
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an Strassen, auf Plätzen und vor Kunstwerken, erfahren etwas zur städtebaulichen Geschichte und stellen Fragen zur räumlichen Qualität der Orte.Uhrzeit
10.30 Uhr
Dauer
1 Std. 30 Min.
ÖV
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Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB
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deshalb nicht vor (vgl. dazu BGE 142 III 481 E. 2.7).
3.5.2 Das bisher gelebte Betreuungsmodell stellt das wichtigste Kriterium dar für die Frage, ob der Gesuchstellerin der Umzug mit A. nach E. zu bewilligen