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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich bei einer voraussichtlich dauernden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung.

Studierende mit einer voraussichtlich dauernden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung können während ihres Studiums an einer Hochschule auf Hindernisse stossen. Die Bundesverfassung (BV) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichten Bund und Kantone, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Mittels gezieltem Nachteilsausgleich ermöglicht die PH Zug chancengleichen Zugang und eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium.

Der Nachteilsausgleich umfasst eine oder mehrere Massnahmen im Unterricht oder bei Prüfungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Die inhaltlichen Anforderungen der Aus- oder Weiterbildung bleiben dabei unverändert, um die Gleichwertigkeit der Leistungen zu gewährleisten. Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, die aus der Behinderung/Beeinträchtigung resultierenden Schlechterstellung auszugleichen – nicht aber, eine Besserstellung gegenüber den übrigen Studierenden zu schaffen.

Die PH Zug prüft nachteilsausgleichende Massnahmen individuell und unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen des Studiengangs und der Bedürfnisse der antragsstellenden Person. Gestützt auf ein Fachgutachten legt sie die Massnahmen für jeden Einzelfall fest.

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Studiengangsleiter Primar, Leiter Zulassungen, Studieninformation, Diplomerweiterungen & Studienmanagement
Tel. +41 41 727 12 40
simon.bieli@phzg.ch

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Studiengangsleiter MA SoP, Dozent Weiterbildung & Beratung
Tel. direkt +41 41 727 13 29
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