Versicherung
Krankheit und Unfall
Die Studierenden sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Schweizer Studierende müssen darauf achten, dass sie bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung auch die Unfallversicherung mit einschliessen. Zu überprüfen ist auch der Versicherungsschutz im Ausland, etwa während des Fremdsprachenaufenthalts und bei Studienreisen. Ausländische Studierende haben vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abzuklären und zu regeln. Ist dieser nicht über eine Versicherung im Herkunftsland sichergestellt, so muss eine obligatorische Krankversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz abgeschlossen werden.
AHV/IV/EO
Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO zahlen (jährlicher Mindestbeitrag liegt aktuell bei CHF 530.–). Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Altersjahrs entrichten nichterwerbstätige Studierende ihre Beiträge aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse und nicht mehr den Mindestbeitrag. Bei erwerbstätigen Studierenden bemessen sich die Beiträge jeweils nach dem erzielten Einkommen.
Haftpflichtversicherung
Allen Studierenden wird empfohlen, eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um sich so gegen Schadenersatzansprüche von Drittpersonen abzusichern.
Weitere Informationen und Tipps können dem Merkblatt entnommen werden.