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Versicherung

Wer ist für die Versicherung von Studierenden bei Krankheit oder Unfall zuständig? Informationen zu Kranken- und Haftpflichtversicherungen und AHV/IV/EO.

Krankheit und Unfall
Die Studierenden sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Schweizer Studierende müssen darauf achten, dass sie bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung auch die Unfallversicherung mit einschliessen. Zu überprüfen ist auch der Versicherungsschutz im Ausland, etwa während des Fremdsprachenaufenthalts und bei Studienreisen. Ausländische Studierende haben vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abzuklären und zu regeln. Ist dieser nicht über eine Versicherung im Herkunftsland sichergestellt, so muss eine obligatorische Krankversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz abgeschlossen werden.

AHV/IV/EO
Nichterwerbstätige Studierende oder Studierende mit einem Jahresgehalt von unter Fr. 4555.00, müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge in die AHV, IV und EO einbezahlen (Mindestbetrag).

Haftpflichtversicherung
Allen Studierenden wird empfohlen, eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um sich so gegen Schadenersatzansprüche von Drittpersonen abzusichern.

Weitere Informationen und Tipps können dem Merkblatt entnommen werden.

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Typ Titel
Merkblatt Versicherung Studierende

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