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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsstelle Dienstleistungen

AGBs der Geschäftsstelle Dienstleistungen

I. Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bereichs «Dienstleistungen» (AGB DL) gelten für Verträge, welche mit dem Bereich «Dienstleistungen» (Bereich DL) der Pädagogischen Hochschule Zug (PH Zug) als Leistungserbringer abgeschlossen werden.

2. Gegenstand
Die AGB DL regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Leistungen soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/ oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird.

3. Vertragsschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn:
a. sämtliche Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet haben oder 
b. dem Bereich DL vom Auftraggeber eine schriftliche Annahme der Offerte (des Bereichs DL) zugegangen ist oder der Bereich DL seine Leistung gegenüber dem Auftraggeber, etwa durch Zusendung eines unterzeichneten Bestelldoppels oder durch eine Auftragsbestätigung, bestätigt.
c. gegenüber dem Bereich DL oder seinen Fach-Expertinnen, Fach-Experten eine mündliche Zusage für das Angebot einer fachdidaktischen Beratung gemacht wurde.

4. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der vom Bereich DL bezeichnete Ort der Leistungserbringung (z.B. Durchführungsort). Wird kein solcher bezeichnet, gilt folgender Erfüllungsort: PH Zug.

II. Teil RECHTE UND PFLICHTEN

5. Ablehnung der Leistungserbringung
5.1. Der Bereich DL ist berechtigt, Anfragen, Angebote oder Offerten, wodurch er zur Erbringung von Dienstleistungen ersucht wird, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5.2. Der Bereich DL hat den Auftraggeber über die Ablehnung in Kenntnis zu setzen.
5.3. Der Bereich DL haftet dem Auftraggeber nicht für im Zusammenhang mit der Ablehnung entstandene Kosten.

6. Gefahrentragung
Nutzen und Gefahr gehen mit Vertragsschluss auf den Auftraggeber über.

7. Tarife, Mehrkosten und Nebenkosten
7.1. Der Bereich DL erbringt die Leistung zum vorgegebenen respektive vereinbarten Tarif.
7.2. Der Auftraggeber hat dem Bereich DL Mehr- und/oder Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Material- und Kopierkosten, Mehrwertsteuer, Lizenzgebühren und Sozialleistungen), welche dem Bereich DL im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anfallen und nicht explizit im vereinbarten Tarif enthalten sind, separat zu vergüten. Diese Kosten werden dem Auftraggeber auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7.3. Grössere Mandate werden nach Vereinbarung und gemäss effektiven oder pauschalen Lohn- und Lohnnebenkosten und allfälligen Unkosten- und Gewinnzuschlägen verrechnet.
7.4. Der Bereich DL ist berechtigt, Vorauszahlungen und/oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Der Bereich DL stellt dem Auftraggeber seine erbrachte Leistung sowie allfällig weitere ihm im Rahmen der Vertragserfüllung entstandene Kosten (vgl. Ziff. 7.1) in Rechnung.
Die Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt innert 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung.

9. Gewährleistung
9.1. Der Bereich DL bietet Gewähr dafür, dass die seinerseits erbrachte Leistung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist und keine körperlichen oder rechtlichen Mängel hat, die den Wert oder ihre Tauglichkeit zur Vertragserfüllung beeinträchtigen.
9.2. Der Bereich DL haftet für die getreue und sorgfältige Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung und garantiert, dass diese gemäss den vertraglichen Spezifikationen und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt.
9.3. In gegenseitigem Einverständnis kann eine auf einen bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Leistung auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden, oder die Durchführung erfolgt, sofern möglich, online (z.B. E-Beratung). Es fallen dadurch keine zusätzlichen Kosten an.
9.4. Der Bereich DL ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung notwendigen Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte auszulagern (z.B. Beratungsmandate an externe Beratungspersonen).

10. Prüfung und Genehmigung der Leistung
10.1. Der Auftraggeber prüft die Leistung sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, spätestens aber innert 30 Tagen nach erfolgter Leistungserbringung und zeigt dem Bereich DL das Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften oder sonstige Mängel unverzüglich an.
10.2. Die Anzeige hat schriftlich und unter Spezifikation der fehlenden oder mangelhaften Dienstleistung zu erfolgen.
10.3. Bei ausbleibender, verspäteter oder unpräziser Anzeige hat der Auftraggeber die Leistung genehmigt.
10.4. Weist die erbrachte Leistung nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften auf oder ist sie mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen.
10.5. Die Mängelrechte des Auftraggebers (vgl. Ziff. 10.4) verjähren innert einem Jahr nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
11. Konventionalstrafe Kommt der Auftraggeber mit der Erbringung einer für den Bereich DL im Zusammenhang mit ihrer Leistungserbringung erforderlichen Leistung in Verzug oder erfüllt er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig, ist der Bereich DL neben der Geltendmachung einer Verzugsentschädigung (pro volle oder angebrochene Arbeitswoche der Verspätung 1%, insgesamt aber nicht mehr als 10% der gesamten Vertragssumme) zusätzlich zur Vertragserfüllung berechtigt, vom Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der gesamten Vertragssumme zu fordern.

III. Teil SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12. Abtretung und Verpfändung
Zur Abtretung oder Verpfändung einzelner Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ist die Gegenpartei verpflichtet, beim Bereich DL die vorgängige, schriftliche Zustimmung einzuholen.

13. Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umweltkatastrophen, Epidemien/Pandemien). Solche Ereignisse geben jeder Partei das Recht unter Entschädigung des bereits Geleisteten (vgl. Ziff. 16.3) vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung desselben entsprechend zu verzögern; eine Schadenersatzpflicht wird dadurch nicht begründet.

14. Schutzrechte
14.1. Dem Bereich DL werden vor, während und nach der Dauer des Vertrages alle für die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erforderlichen Schutzrechte des geistigen Eigentums übertragen.
14.2. Alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums sowie allfällige Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte daran gehören ausschliesslich dem Bereich DL.
14.3. Der Bereich DL ist berechtigt, die aus der Vertragserfüllung resultierenden Ergebnisse zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben, in der Lehre (Aus- und Weiterbildung) und zu Forschungszwecken (z.B. für Qualifikationsarbeiten) sowie für statistische Zwecke zu verwenden.

15. Wahrung der Vertraulichkeit
15.1. Vorbehältlich gesetzlicher Auskunfts- und/oder Aufklärungspflichten behandeln die Vertragsparteien alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit ist bereits vor Beginn des Vertragsverhältnisses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
15.2. Die Vertraulichkeit ist auch gewährleistet, wenn der Bereich DL die zur Vertragserfüllung notwendigen Arbeiten gemäss Ziff. 9.4 ganz oder teilweise an Dritte auslagert.
15.3. Verletzt die Gegenpartei des Bereichs DL die Vertraulichkeit, gilt Ziff. 11.
15.4. Will eine Vertragspartei mit dem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, so bedarf es der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei.

16. Beendigung des Vertrages
16.1. Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Ein unbefristeter Vertrag kann vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen gemäss den vertraglich vereinbarten Kündigungsbestimmungen (ordentlich) beendet werden. Bei Fehlen vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
16.2. Aus wichtigen Gründen, welche die Fortführung des Vertrages für eine Vertragspartei unzumutbar machen, kann der Vertrag nach vorgängiger, schriftlicher, erfolgloser Aufforderung zur Behebung des fraglichen Zustandes innert angesetzter Frist (ausserordentlich) aufgelöst werden. Bei ungerechtfertigter, ausserordentlicher Auflösung gilt Ziff. 11.
16.3. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind gegenseitig abzugelten.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Auf mit dem Bereich DL abgeschlossene Verträge ist schweizerisches Recht anwendbar.
17.2. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Stand: 01. August 2021

Weitere Informationen

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