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FAQ CAS DaZIK

Fragen-Antworten zum Weiterbildungsstudiengang CAS Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität

Ihre Fragen – unsere Antworten

Bitte lesen Sie die Anmeldebedingungen aufmerksam durch. Viele Fragen werden darin bereits beantwortet.

 

AUFNAHME / ANMELDUNG

1) Ich unterrichte nicht im Kanton Zug, kann ich mich trotzdem anmelden?
Ja, der Schulort ist nicht ausschlaggebend für die Aufnahme in den Zertifikatsstudiengang. Die Aufnahmebedingungen sehen ein Stufenlehrdiplom für die Kindergarten-, Primar- oder Sekundarstufe mit mindestens zwei Jahren Unterrichtserfahrung vor.

2) Ich habe kein Stufendiplom für die Kindergarten-, Primar- oder Sekundarstufe, sondern ein Fachdiplom (Sport, TW/HW, Musik etc.). Kann ich am CAS DaZIK teilnehmen?
Der CAS DaZIK ist ein Zertifikatsstudiengang und richtet sich an Lehrpersonen mit einem Stufendiplom für die Kindergarten-, Primar- oder Sekundarschulstufe mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis auf einer oder mehreren der genannten Zielstufen.
Falls Sie diese Zugangskriterien nicht erfüllen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch um eine Aufnahme «sur dossier» einzureichen. Voraussetzung ist eine pädagogische Ausbildung mit Unterrichtserfahrung von mindestens 2 Jahren und eine DaZ-Anstellung während der Studienzeit.
Bei einer «sur dossier»-Bewerbung ist der Anmeldung zusätzlich ein Motivationsschreiben sowie eine Interessensbekundung des Rektorats der Schule, an der Deutsch als Zweitsprache unterrichtet wird, beizufügen. Individuelle Gesuche für die Aufnahme «sur dossier» werden gegen einen Betrag von CHF 200.– geprüft.

3) Als Fachlehrerin habe ich eine pädagogische Ausbildung. Weshalb kann ich mich nur «sur dossier» anmelden?
Grundsätzlich erfüllen Sie mit einem Fachdiplom das Kriterium des Stufendiploms für eine Aufnahme in den CAS DaZIK nicht. Beim Zertifikatsstudiengang handelt es sich nicht um eine Ausbildung in interkultureller Kommunikation, sondern um die Zweitsprachendidaktik im Rahmen des schulischen Lernens und um durchgängige Sprachförderung in der Schulsprache Deutsch. Der Zertifikatsstudiengang erfordert eine Grundausbildung in den zentralen Schulfächern, insbesondere Deutsch, damit die Anforderungen geleistet werden können (vgl. auch Frage 2).

4) Ich habe keine pädagogische Grundbildung, aber Praxiserfahrung. Werde ich in den Zertifikatsstudiengang aufgenommen?
Wer weder über ein Lehrdiplom (KG, Primar- oder Sekundarstufe) noch über eine anderweitige pädagogische Grundausbildung an einer anerkannten Institution verfügt, kann leider nicht in den CAS DaZIK aufgenommen werden.

5) Ich habe aktuell keine Unterrichtsverpflichtung. Kann ich mich trotzdem anmelden?
Eine Anstellung an einer Schule ist keine Aufnahmebedingung für den Zertifikatsstudiengang, wird jedoch dringend empfohlen: Sowohl bei den Leistungsnachweisen als auch bei der Zertifikatsarbeit handelt es sich um praktische Anwendungen (die Zertifikatsarbeit ist ein Umsetzungsprojekt) in der Schule und braucht daher den Zugang zu Schülerinnen und Schülern.

6) Muss ich DaZ-Lektionen unterrichten, um am Zertifikatsstudiengang teilnehmen zu können?
Es wird ein Mindestpensum von 6-8 Wochenlektionen DaZ-Unterricht empfohlen. Auch für die praktische Umsetzung des Leistungsnachweises und der Zertifikatsarbeit ist dies eine angemessene Empfehlung.

7) Kann ich als Regelklassenlehrperson ebenfalls am Zertifikatsstudiengang teilnehmen?
Ja. Der Zertifikatsstudiengang ist auf die Förderung der Schulsprache in allen Fächern ausgerichtet und daher auch für Regelklassenlehrpersonen geeignet.

8) Werden meine Vorleistungen anerkannt?
Als Vorleistungen, die auf Anerkennung geprüft werden können, gelten Aus- und Weiterbildungen in Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität, deren Abschluss zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Vorleistungen werden gegen einen Betrag von CHF 200.00 geprüft.

9) Ich möchte künftig Erwachsenen-Deutschunterricht erteilen? Ist diese Ausbildung die Richtige für mich?
Nein. Beim CAS DaZIK geht es um Zweitsprachendidaktik im Rahmen des schulischen Lernens auf der Volksschulstufe.

10) Welche Kriterien bestimmen die Einteilung der Teilnehmenden in einen Durchführungsort (Kurs A oder Kurs B)?
Im Anmeldeformular besteht die Möglichkeit den Kursort (Luzern oder Zug) zu wählen.

11) Wann kann ich mit dem Aufnahmeentscheid rechnen?
Der Leistungsbereich Weiterbildung & Beratung PH Zug (W&B) bestätigt schriftlich den Eingang der Anmeldung, reserviert den Platz und verschickt die Rechnung für die Anmeldegebühr im Betrag von CHF 350.00. Bei erfolgtem Zahlungseingang ist der Studienplatz zugesichert.
Beschliesst die PH Zug die Nichtdurchführung des Zertifikatsstudiengangs, zahlt sie die Anmeldegebühr zurück.

 

DURCHFÜHRUNG

12) Welches Unterrichtspensum wird neben dem CAS DaZIK empfohlen? Ist es möglich, 100% als Lehrperson zu arbeiten?
Der Weiterbildungsstudiengang, insbesondere die Zertifikatsarbeit, ist anspruchsvoll und braucht Zeit. Der Umgang mit Arbeitsbelastung ist allerdings individuell. Wir empfehlen Ihnen ein Pensum von maximal 80 Prozent.

13) Unsere Schule bietet eine Einführung ins Instrumentarium «sprachgewandt» an. Soll ich an dieser Einführung teilnehmen, obwohl ich mich für den Zertifikatsstudiengang angemeldet habe?
Ja, wir empfehlen Ihnen diese Einführung an der Schule sehr. Im CAS DaZIK wird darauf aufgebaut und vertieft.

14) Wo finden die Module statt? Finden alle Module am gleichen Ort statt?
Die Module im Kurs A (Luzern) finden an der Pädagogischen Hochschule in Luzern (meistens im Hauptgebäude neben dem Bahnhof) statt. Die Module des Kurses B (Zug) finden in der Regel an der PH Zug statt. Je nach Verfügbarkeit an Räumen kann es Ausnahmen geben. Mit der Einladung erhalten Sie einen entsprechenden Ortsplan.

 

FINANZIELLES

15) Wann kommen welche Rechnungen?
Die Anmeldegebühr von CHF 350.00 wird nach Eingang der Anmeldung verschickt. Die Studiengebühr wird in zwei Raten à CHF 3250.00. erhoben. Mit der Einladung (Ende Juli) wird die erste Rate in Rechnung gestellt. Die zweite Rate folgt im April des Folgejahres.

16) Ist es möglich das Kursgeld in Raten zu bezahlen? Kann ich die 2 Raten von je CHF 3250.00 in Teilrechnungen bezahlen?
In begründeten Fällen ist Ratenzahlung möglich. Es wird ein Teilzahlungsvertrag abgeschlossen. Nehmen Sie so früh wie möglich, jedoch spätestens im Juli nach Erhalt der 1. Teilrechnung mit der Studienleitung Kontakt auf und unterbreiten Sie den Antrag. Die 1. Teilrechnung muss vollständig beglichen sein vor dem Versand der 2. Teilrechnung im April.

17) Wie viel kostet eine «sur-dossier-Aufnahme»?
CHF 200.–, vgl. Anmeldebedingungen

18) Bezahlt der Arbeitgeber oder der Kanton einen Anteil an den Zertifikatsstudiengang?
Ob die Schule oder der Kanton den Zertifikatsstudiengang finanziell unterstützt, ist individuell. Bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer Schulleitung.

 

LEISTUNGSNACHWEIS / ZERTIFIKAT / ABSCHLUSS

19) Welche Ansprüche werden an die Zertifikatsarbeit gestellt?
Die Ansprüche an die Zertifikatsarbeit sind im Dokument «Qualifikationsschritte zum Abschluss des Zertifikates CAS Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität DaZIK» beschrieben, welches den Teilnehmenden mit der Einladung zugestellt wird.
An der Orientierungs-Veranstaltung ‚Einführung Zertifikatsarbeit' (Modul 6) erfolgt zudem eine Anleitung zum wissenschaftsorientierten Arbeiten sowie Erläuterungen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Arbeit.

20) Mit welchem Aufwand ist zu rechnen? (geschätzt, individuell unterschiedlich)

Leistungsnachweise
Bild Legende:

Sinn und Zweck, Zielsetzungen, Rahmenbedingungen und Beurteilungsprozess der Zertifikatsarbeit werden im Reglement zur Zertifikatsarbeit beschrieben. Das entsprechende Dokument ist auf Anfrage erhältlich und wird den Teilnehmenden auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

21) In welchen Kantonen gilt das Zertifikat als Unterrichtsberechtigung? Ist dieser CAS-Abschluss auch in anderen Kantonen «gültig»?
Diese Frage ist individuell mit dem jeweiligen Kanton oder der anstellenden Schulleitung zu klären.

22) Berechtigt mich dieser CAS-Abschluss DaZ-Unterricht auf einer anderen als meiner «Zielstufe» (Stufendiplom) zu erteilen?
Die Verantwortung für eine Anstellung liegt in der Verantwortung der Schulleitung und darauf haben wir keinen Einfluss. Die Qualifikation und Berechtigung DaZIK gilt nur für die Stufe, welche von den Teilnehmenden in der Lehrpersonenausbildung (Stufendiplom) abgeschlossen wurde, d.h. für Primarlehrpersonen für die Primarstufe, für KG-Lehrpersonen für den Kindergarten, für Sek I-Lehrpersonen für die Sek I.

 

Zug, 24. September 2018

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CAS DaZIK: Ihre Fragen – unsere Antworten

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