Navigieren auf Pädagogische Hochschule Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

FAQ Ausbildung zur PxL

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Ausbildung zur PxL

Ihre Fragen – unsere Antworten

Bitte lesen Sie die Anmeldebedingungen aufmerksam durch. Viele Fragen werden darin bereits beantwortet.

 

Für die Betreuung welcher Praxisgefässe ist die Ausbildung zur PxL Bedingung?
Praxislehrpersonen der folgenden Praxisgefässe benötigen die Ausbildung zur PxL:

  • Halbtagespraxis 1 und Praktikum 1 KU (1. Studienjahr)
  • Halbtagespraxis 2 und Praktikum 2 KU (1. Studienjahr)
  • Halbtagespraxis 1 und Praktikum 1 PS (1. Studienjahr)
  • Fachpraxis I / II (2. Studienjahr)
  • Berufspraktikum (3. Studienjahr)

Die Betreuung eines der aufgeführten Praxisgefässe im ersten oder zweiten Studienjahr ist für die Teilnahme an der Ausbildung PxL Bedingung.
Berufspraktikum (3. Studienjahr): Die Betreuung eines Berufspraktikums parallel zur Ausbildung PxL ist nicht möglich. Deshalb muss die Ausbildung PxL vor der Übernahme eines Berufspraktikums und parallel zu einem oben aufgeführten Praxisgefäss im 1. oder 2. Studienjahr absolviert werden. 

Ich bin SHP oder IF-Lehrperson und in der Integrationspraxis tätig. Muss ich die Ausbildung zur PxL ebenfalls absolvieren?
Die PxL der Integrationspraxis werden in einer spezifischen Ausbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie haben keine Beurteilungsaufgabe und bringen als SHP von ihrem Studium her Kenntnisse im Mentoring und Coaching mit.

Ich bin im Fachpraktikum tätig. Muss ich die Ausbildung zur PxL ebenfalls absolvieren?
Die Studierenden absolvieren das Fachpraktikum an einer Schule ihrer Wahl. Diese PxL unterrichten also nicht zwingend an einer Kooperationsschule der PH Zug und haben oft kein zweites Mal Studierende der PH Zug. Für diese PxL findet eine spezielle Einführung in ihre Tätigkeit statt.

Müssen nur neue PxL die Ausbildung machen oder alle?
Die Ausbildung ist für neue Praxislehrpersonen. Die bis 2016 durchgeführte Ausbildung zur Praxislehrperson (Basismodule) wird weiterhin anerkannt. Ebenfalls anerkannt ist die Ausbildung zur PxL anderer PHs.

Findet an der PH Zug, Schwyz und Luzern die gleiche Ausbildung zur PxL statt wie an der PH Zug?
Die drei Zentralschweizer PHs haben das Konzept für die Ausbildung PxL gemeinsam erarbeitet. Die Ausbildungen werden gegenseitig anerkannt. Dennoch wird empfohlen, die Ausbildung an jener PH zu machen, von der nachher auch Studierende betreut werden (Organisation der Kooperationsschulen, Kenntnisse der Anforderungen, der Dossiers und Beurteilungsinstrumente, persönliche Kontakte knüpfen etc.).

Wie ist die Präsenzpflicht an der Ausbildung für PxL geregelt?
Das Zertifikat für die Ausbildung PxL mit zwei CP wird ausgestellt, wenn die Ausbildung zu 100% besucht ist. Unvermeidbare Absenzen bis max. 10h der Ausbildungszeit können in Absprache mit der Ausbildungsleitung mit Aufträgen kompensiert werden. Der erste Einführungstag und der siebte Ausbildungstag sind als Ganzes zu besuchen.

 

23.11.2022 | Bitte senden Sie uns Ihre Fragen zur Ausbildung PxL an , damit die Übersicht über die FAQ (Frequently Asked Questions) erweitert werden kann.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch