FAQ Ausbildung zur Praxislehrperson
Ihre Fragen – unsere Antworten
Bitte lesen Sie die Anmeldebedingungen aufmerksam durch. Viele Fragen werden darin bereits beantwortet.
Welche Praxisgefässe können neue Praxislehrpersonen parallel zur Ausbildung betreuen?
Neue Praxislehrpersonen können parallel zu ihrer Ausbildung zur Praxislehrperson ihren ersten Einsatz in einem der folgenden Praxisgefässe absolvieren:
- Halbtagespraxis 1 und Praktikum 1 KU (1. Studienjahr)
- Halbtagespraxis 1 und Praktikum 1 PS (1. Studienjahr)
- Fachpraxis (2. Studienjahr)
Welche Praxisgefässe dürfen nur von ausgebildeten Praxislehrpersonen betreut werden?
Für die Betreuung folgender Praxisgefässe ist die abgeschlossene Ausbildung zur Praxislehrperson zwingend erforderlich:
- Halbtagespraxis 2 und Praktikum 2 KU (1. Studienjahr KU, Praxisgefässe auf der Kindergartenstufe),
wobei die Ausbildung zur Praxislehrperson parallel zum Einsatz im davorgehenden Herbstemester absolviert werden kann: Halbtagespraxis 1 und Praktikum 1 KU - Berufspraktikum (3. Studienjahr)
Ich bin SHP oder IF-Lehrperson und in der Integrationspraxis tätig. Muss ich die Ausbildung zur Praxislehrperson ebenfalls absolvieren?
Die Praxislehrpersonen der Integrationspraxis werden in einer spezifischen Ausbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie haben keine Beurteilungsaufgabe und bringen als SHP von ihrem Studium her Kenntnisse im Mentoring und Coaching mit.
Ich bin im Fachpraktikum tätig. Muss ich die Ausbildung zur Praxislehrperson ebenfalls absolvieren?
Die Studierenden absolvieren das Fachpraktikum an einer Schule ihrer Wahl. Diese Praxislehrpersonen unterrichten also nicht zwingend an einer Kooperationsschule der PH Zug und haben oft kein zweites Mal Studierende der PH Zug. Für diese Praxislehrpersonen findet eine spezielle Einführung in ihre Tätigkeit statt.
Müssen nur neue Praxislehrpersonen die Ausbildung machen oder alle?
Die Ausbildung ist für neue Praxislehrpersonen. Die bis 2016 durchgeführte Ausbildung zur Praxislehrperson (Basismodule) wird weiterhin anerkannt. Ebenfalls anerkannt ist die Ausbildung zur Praxislehrperson anderer PHs.
Findet an der PH Schwyz und Luzern die gleiche Ausbildung zur Praxislehrperson statt wie an der PH Zug?
Die drei Zentralschweizer PHs haben das Konzept für die Ausbildung zur Praxislehrperson gemeinsam erarbeitet. Die Ausbildungen werden gegenseitig anerkannt. Dennoch wird empfohlen, die Ausbildung an jener PH zu machen, von der nachher auch Studierende betreut werden (Organisation der Kooperationsschulen, Kenntnisse der Anforderungen, der Dossiers und Beurteilungsinstrumente, persönliche Kontakte knüpfen etc.).
Wie ist die Präsenzpflicht an der Ausbildung zur Praxislehrperson geregelt?
Das Zertifikat für die Ausbildung zur Praxislehrperson mit zwei CP wird ausgestellt, wenn die Ausbildung zu 100% besucht ist. Unvermeidbare Absenzen bis max. 10h der Ausbildungszeit können in Absprache mit der Ausbildungsleitung mit Aufträgen kompensiert werden.
05.03.2025 | Bitte senden Sie uns Ihre Fragen für die Ausbildung zur Praxislehrperson an praxislehrperson@phzg.ch, damit die Übersicht über die FAQ (Frequently Asked Questions) erweitert werden kann.