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25.06.2019

Beurteilen und Fördern – Input zu den Fokustagen

25.06.2019
Gedanken Bildungsdirektor Stephan Schleiss zum Beurteilen und Fördern im Kanton Zug vor dem Hintergrund des Lehrplan 21
Regierungsrat Stephan Schleiss
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Im Kanton Zug werden nach den Sommerferien für alle Gemeinden «Fokustage Beurteilen» angeboten. Im Kanton Zug bleibt B&F mit dem Lehrplan 21 gültig. Auch künftig muss haltbar und aufschlussreich beurteilt werden. Fragen ergeben sich bei den überfachlichen Kompetenzen.

Von Stephan Schleiss*

Beurteilen gehört zum Kerngeschäft der Schule. Lehrerinnen und Lehrer sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Rückmeldungen schuldig – über das Lernen und über das Gelernte, wie im Handbuch Beurteilen und Fördern (B&F) beschrieben.

Fachliches Beurteilen
Je nach Gegenstand ist das Beurteilen anspruchsvoller oder einfacher. Während bei einer Wortartenprüfung eine objektive Betrachtung verhältnismässig einfach vorgenommen und nachgewiesen werden kann, erkennt auch die Rechtsprechung an, dass zum Beispiel Aufsatzkorrekturen immer auch subjektive Komponenten enthalten. Gelangt eine Notenfrage vor Gericht, wird geprüft, ob die Note haltbar ist oder nicht. Nicht haltbar und damit willkürlich ist die Note beispielsweise dann, wenn Sachfremdes geprüft oder sachfremde Kriterien in die Bewertung einflossen. Auch eine Ungleichbehandlung bei der Beurteilung oder ein sehr hartes Urteil auf zu weicher Faktenlage darf es nicht geben. Das kann dann der Fall sein – um beim Beispiel zu bleiben –, wenn die Lehrperson ein Aufsatzthema als vollständig verfehlt betrachtet, der Schüler aber nach Auffassung des Gerichts nur knapp daneben liegt. Nur wenn Willkür vorliegt, mischt sich das Gericht ein und weist die Note zur Neubeurteilung zurück. Gerichte befassen sich selten mit Noten und bemängeln diese noch seltener.

Am Ende eines sorgfältigen Beurteilungsprozesses steht eine haltbare und aufschlussreiche Note. Damit ist auch gesagt, dass eine Note nicht die Lehrperson vom Beurteilungsprozess entbindet, sondern den Eltern einen raschen Überblick über die Leistung des Kindes ermöglicht. Das wird von der Mehrheit der Eltern geschätzt.

Stifte
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Überfachliches Beurteilen
Eine besondere Herausforderung stellt das Beurteilen der überfachlichen Kompetenzen dar. Aktuell werden im Kanton Zug Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen auf der Grundlage von B&F beurteilt. Dazu gibt es Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen. Im Zeugnis werden diese Kompetenzen von der 1. Primarklasse bis zur 3. Oberstufe in sechs verbindliche Lernziele übersetzt. Mit dem Lehrplan 21 werden die überfachlichen Kompetenzen neu bezeichnet und beschrieben. In einer ersten Phase des Lehrplan 21 werden wir weiterhin auf die bereits vorhandenen Beurteilungsunterlagen abstützen müssen. Das ist auszuhalten. Entscheidend ist, dass B&F für das Beurteilen massgebend bleibt. Wenn Sie sich an den Fokustagen mit dem Beurteilen auseinandersetzen, geht es denn auch in erster Linie um eine vertiefte Auseinandersetzung mit B&F.

Die Beschreibung des entwicklungsbedingten Aufbaus der überfachlichen Kompetenzen wurde mit dem Lehrplan 21 nicht geleistet. Für Lehrpersonen ist aus dem Lehrplan nicht ersichtlich, was hinsichtlich der überfachlichen Kompetenzen in welchem Alter von den Schülerinnen und Schülern erwartet werden darf. Die Entwicklung eines entsprechenden Beurteilungsbogens wurde auf Stufe Deutschschweiz von Fachleuten geprüft und aufgrund der Komplexität bald wieder verworfen. Es handle sich um sensible Daten, urteilten die Fachleute, die stärker als andere Kompetenzen in Bezug zu geltenden Normen und Werten wie auch zur Beziehungsqualität zwischen Schülerin, Schüler und beurteilender Lehrperson stehen würden. Man liess verständlicherweise die Finger davon. Die Wahrscheinlichkeit, dass einem grossen Entwicklungsaufwand nur wenig Ertrag gegenüberstehen würde, ist überdies gross. Wenig verwunderlich, dass dieser Faden bislang von keinem einzigen Kanton wieder aufgenommen wurde.

Lehrmittel
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Herangehensweise im Kanton Zug
Gleichwohl wollen wir im Kanton Zug den Handlungsbedarf mit Blick auf die bestehenden Produkte analysieren. Denkbar ist ein Ergebnis irgendwo zwischen der Einarbeitung der neuen Begriffe in die heutigen Unterlagen und der Erstellung neuer Beurteilungsunterlagen unter Berücksichtigung der entwicklungsbedingten überfachlichen Kompetenzen. Freilich gilt es, realistisch zu bleiben. Einerseits habe ich als Handlungsrichtlinie vorgegeben, dass der Aufwand für das künftige Beurteilen gegenüber heute nicht steigen darf. Andererseits schafft auch kein noch so fein ausgestalteter Beurteilungsbogen letzte Objektivität im Bereich der überfachlichen Kompetenzen. Im Gegenteil. Mit jeder Ausgestaltung steigt der Rechtfertigungsdruck.

Es gibt kein Rezeptbuch für die Beurteilung. Klüger ist es, bezüglich der Beurteilungsunterlagen einfach zu bleiben und auf die im Team vorhandene Erfahrung sowie das entwicklungspsychologische Wissen abzustützen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf diese Weise die überfachlichen Kompetenzen auch in Zukunft haltbar und aufschlussreich beurteilt sowie verständlich präsentiert werden können – mit demselben Aufwand wie heute. Darum geht es in meinen Augen.

*Regierungsrat Stephan Schleiss ist Zuger Landammann und Bildungsdirektor

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