Neue Regeln für die Hausaufgaben
Per 1. August 2024 wurden im Kanton Zug die Zeiten für die Hausaufgaben angepasst. Der Beitrag von Markus Kunz, "Hausaufgaben – Was gilt im Kanton Zug?", wurde entsprechend überarbeitet und bildet die gültige Regelung ab. Wer sich ein Bild machen will über die Sicht der Wissenschaft aufs Thema Hausaufgaben, wird im Beitrag "Hausaufgaben – Selbständig oder gar nicht" fündig.
Hier ein Teacher Summary für die eiligen Leserinnen und Leser: Richtig umgesetzt, beeinflussen Hausaufgaben die Schulleistungen auf der Oberstufe positiv. Beim Umfang ist allerdings auch auf der Oberstufe Zurückhaltung angezeigt. In der Primarschule ist Zurückhaltung bei der Hausaufgabenmenge Pflicht. Eine Abschaffung der Hausaufgaben auf dieser Stufe würde sich nicht negativ auf die Schulleistungen auswirken. Allerdings: Wenn Hausaufgaben auf der Oberstufe einen positiven Effekt haben, dann macht es durchaus Sinn, das selbständige Vertiefen zu Hause schon in der Primarschule einzuüben. Bei der Hausaufgabenmenge dürfen und sollen sich Primarlehrpersonen allerdings getrost zurückhalten. Das Einüben der selbständigen Tätigkeit muss das Ziel sein, nicht eine grosse Verarbeitungsmenge.
Für Lehrpersonen aller Stufen gilt: Die Schülerinnen und Schüler müssen die Hausaufgaben zwingend selbständig lösen können, sonst verpuffen Sinn und Zweck. Und die schlechtesten Hausaufgaben überhaupt? "Projekte und Vorträge", lautete John Hattie's Antwort auf diese Frage eines BBC-Journalisten.