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17.01.2024

Update Bildungspolitik – Januar 2024

17.01.2024
Zuger Bildungspolitik im Telegramm.

Ukraine / Flüchtlinge
Die gemeindlichen Schulen beschulen zurzeit rund 400 Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Fluchtbereich. Dies sind gut 3 % aller Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit. Rund 165 dieser 400 Kinder und Jugendlichen stammen aus der Ukraine. Der Ausländeranteil insgesamt an den gemeindlichen Schulen beträgt rund 34 % (Quelle: Anteil am letztjährigen Übertritt I).


National und regional
Regierungsrat Stephan Schleiss präsidiert 2024 und 2025 die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz. Als Präsident BKZ nimmt er für diese Zeit auch Einsitz im Vorstand der nationalen Erziehungsdirektorinnen- und Erziehungskonferenz (EDK).


Kantonsrat
Antrag KR Rust et al. für die 2. Lesung Schulgesetz betreffend Kantonsbeiträge an Privatschulen (78 §): "Der Kantonsbeitrag pro Schülerin bzw. Schüler entspricht einer halben Normpauschale pro Schulkind und einer ganzen Normpauschale für den Fall, dass keine abzugsfähigen Berufskosten gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. c. der Expatriates Verordnung geltend gemacht werden können." Damit würde der Entscheid KR per 1. Lesung (eine halbe Normpauschale für Zuger SuS an Zuger Privatschulen) teilweise rückgängig gemacht. Erste Einschätzung: In der Umsetzung komplex, unter die Expat Vo fallen tatsächlich wenige Zugerinnen und Zuger. Die Erhöhung des Kantonsbeitrags für Zuger Schülerinnen und Schüler der Zuger Privatschulen bleibt allerdings eine gute Möglichkeit, einen Teil der Mehreinnahmen aufgrund der OECD-Mindeststeuer, welche den Wirtschaftsstandort Zug weniger attraktiv macht, an die Betroffenen zurückzuerstatten. Der Antrag ermöglicht es, das Instrument an der KR-Sitzung vom 25.1.24 nochmals ausführlich zu diskutieren.


Regierungsrat
Sitzung vom 15.1.24

Anträge Bildungsdirektion

  • Revision Schulsubventionsverordnung (Erhöhung Normpauschalen aufgrund der neuen Anstellungsbedingungen): genehmigt, rückwirkend per 1.1.24 in Kraft gesetzt.
  • Revision PH-Verordnung (insb. Nachvollzug Anstellungsbedingungen): in erster 2. Lesung mit diversen Anpassungen genehmigt; zweite 2. Lesung nach Schlussabstimmung im KR (29.2.24), rückwirkendes Inkraftsetzen nach Ablauf Referendumsfrist (6.5.24)

Bildungsrat
Sitzung vom 11.1.24

  • 1. Lesung Totalrevision Übertrittsreglement. Das neue Übertrittsverfahren ans Langzeitgymnasium soll aus den drei Elementen Vornoten, Lehrpersonenurteil und Test bestehen. Die Gewichtung soll so sein, dass das Testelement weder Papiertiger noch Schafott ist. Nach dem Abschluss der Bearbeitung des Reglements zeigt sich, dass es eine zweite 1. Lesung braucht. Der Termin wird am 21. Februar von 14.00 – 18.00 Uhr angesetzt. Der Antrag betreffend Bericht und Antrag wird erst dann beraten. Der BIRA ist sich einig, dass die Elemente, der Prozess und die Beschreibungen von hoher Klarheit sein müssen, bevor eine externe Vernehmlassung (die folgt nach der 1. Lesung) sinnvoll ist. Prozess und Zeitplan werden in diesem (Link:) Beitrag aufgezeigt.
  • Silke Schreiber, Leiterin Abteilung Schulentwicklung, stellt dem BIRA vor, wie der Qualitätskreislauf Externe Evaluation geschlossen werden soll. Das Ergebnis der Evaluation muss verbindlich in die Qualitätsentwicklung der Schulen einfliessen. Dazu wurden die Verfahrensstandards überprüft und ein Qualitätskreislauf festgelegt.
  • Die FG Deutsch hat Stellung zu Fragen des BIRA genommen, die sich der BIRA nach einer Präsentation von Prof. Selimi der PH Schwyz gestellt hatte, u. a. zur Breite des Deutschlehrplans und damit verbunden zur Schwerpunktsetzung. Braucht es mehr inhaltliche Verbindlichkeit, damit die fachliche Chancengerechtigkeit oder auch eine vergleichbare Beurteilung gewährleistet werden können? Wie kann oder soll die Rechtschreibung einheitlich gewichtet werden? Die FG Deutsch sieht zurzeit keinen Anpassungsbedarf. Aufgrund der hohen Geschäftslast will der BIRA das Thema zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufnehmen.

Medien (Auswahl)

Weitere Informationen

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