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07.09.2023

Update Bildungspolitik – Mitte Juni bis August 2023

07.09.2023
Zuger Bildungspolitik auf einen Blick und Klick

Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise
Siehe vertiefend dazu das Interview mit Johannes Furrer. Aufgrund der steigenden Zahlen und der Ablehnung der bundeseigenen Unterbringung durch den Ständerat muss im Kanton Zug bis Ende Jahr mit zusätzlichen Flüchtlingen gerechnet werden. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 50 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter dabei sein können. Die kommenden Wochen bis zu den Herbstferien werden zeigen, wie weit die Prognose zutrifft. Die strategische Arbeitsgruppe Asyl- und Flüchtlingsbereich (Vertretende Kanton und aller Gemeinden) hat beschlossen, dass für die Schulen eine Eventualplanung vorgenommen werden muss. Der Start zur Problemerfassung auf operativer Stufe (Amt für gemeindliche Schulen, Soziale Dienste Asyl, gemeindliche Schulen) hat Ende Juni stattgefunden. Schwerpunkte: Sicherstellung Lageberichte und Informationsfluss, Unterbringung vor Beschulung, in Sachen Lehrpläne gilt Pragmatismus first, weitere Ausdifferenzierung second. Mit Blick in die Zukunft muss generell mit höheren Flüchtlingszahlen gerechnet werden, was in die Konzepte einfliessen muss.

Auf politischer Ebene wird der Kantonsrat demnächst die Fortführung und Erweiterung (auf Integrationsklassen auf Stufe Sek) seines Beschlusses betreffend Integrationsklassen für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich beraten. Bereits an die Bildungskommission zur Beratung überwiesen ist die Verlängerung des Beschlusses betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine, wo die solidarische Finanzierung zwischen den Gemeinden geregelt wird.

Bestand Integrationsklassen
Zwei IK PS (Stadtschulen Zug und Risch). Ab 1. August 2024 zudem eine IK SEK (geplant) in Menzingen. Weitere geplante IK: Je eine zusätzliche IK PS und Sek per 1. Januar 2024.

Energiemangellage / Black Out
Der Kanton Zug trifft Vorkehrungen für ein Szenario "72 Stunden Stromausfall". Die Bildungsdirektion zählt in diesem Szenario nicht zum überlebensnotwendigen Teil der Verwaltung. Die Schulen würden ihren Betrieb geordnet (Obligatorische Schulzeit: am Ende des Schulhalbtages / Ende Schultag) herunterfahren und geschlossen bleiben. Bei totalem Stromausfall sind am besten möglichst wenig Menschen unterwegs. Bei der Übungsbesprechung zeigte sich, dass ein Batterieradio zur Grundausstattung im Geschäft gehört und dass die persönliche Vorbereitung zu Hause (Kluger Rat: Notvorrat) eine wichtige Voraussetzung ist, um im Falle eines Falles handlungsfähig zu bleiben. Zurzeit stimmen die Anzeichen (Füllstände Stauseen, Verfügbarkeit AKW in Frankreich) vorsichtig positiv, dass es nicht zu einer Mangellage kommen wird. Grossflächige und längere Stromausfälle (Black Out) sind davon unabhängig ein mögliches Szenario.

Kantonsrat
Sitzung vom 31.8.23

Geschäfte Bildungsdirektion
Trakt. 4.7 / DBKS-AGS, Überweisung Interpellation Hofer et al. betr. Lücken in der Gesetzgebung für minderjährige Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung: an Regierungsrat überwiesen, Lead: DBK, Mitbericht DI; Frist: 6 Monate.

Trakt. 5.1 / AMH: Kommissionsbestellung Teilrevision PH-Gesetz: an Bildungskommission überwiesen (Sitzung am 13.9.23).

Trakt. 5.3 / DBKS-AGS: Kommissionsbestellung Verlängerung KRB Ukraine: BIKO (Sitzung am 13.9.23).

Andere Geschäfte mit Bezug Bildung
Trakt. 4.1 / DBKS-AGS, Überweisung Motion Franzini et al. betr. Betreuung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter: an RR überwiesen, Lead DI; Frist 1 Jahr.

Trakt. 4.11 / DBKS-BIZ, Überweisung Interpellation Zimmermann-Gibson et al. betr. Lehren und Berufsabschlüsse für Erwachsene: an RR überwiesen, Lead VD, Mitbericht DBK; Frist 6 Monate.

Trakt. 10 / alle, Petition «Faire Löhne für öffentliche Angestellte im Kanton Zug»: der Petition wird mit 45:15 Stimmen keine Folge geleistet (generelle Lohnerhöhung um 2,5 %); der Alternativvorschlag (PK-Gutschrift, wenn Kanton > 50 Mio. Überschuss macht) mit 48:19 Stimmen abgelehnt. [Bei der Beurteilung bitte miteinbeziehen, dass der KR per 1.1.24 die Anstellungsbedingungen für die Zuger Lehrpersonen nochmals deutlich verbessert].

Sitzung vom 6.7.23
Geschäfte Bildungsdirektion
Trakt. 2.1 / BIZ: Motion Franzini/Yener betr. Fachkräftepotenzial geflüchteter Menschen: Antrag auf Nichtüberweisung mit 24:50 Stimmen abgelehnt; Fürhung durch Volkswirtschaftsdirektion, DBK Mitbericht; Frist: 1 Jahr

Sitzung vom 29.6.23
Geschäfte Bildungsdirektion
Trakt. 3.1 / DBKS-AGS: Postulat Iten et al. betr. Anpassung Schulgesetz, damit Kinder mit leichten ASS und ADHS im Regelschulbetrieb berücksichtigt werden können: an Regierungsrat überwiesen; Frist für Bericht und Antrag: 1 Jahr.

Trakt. 3.2 / DBKS-AGS: Postulat Mitte betr. Einführung einer Berufsmatura Sek+ für leistungsstarke SuS: an Regierungsrat überwiesen; Frist: 1 Jahr.

Trakt. 4.1 / DBKS-AGS: Kommissionsbestellung Teilrevision Schulgesetz und Lehrpersonalgesetz (u. a. mit separativen Gefässen für SuS mit Problemverhalten, Logopädietherapie bis zum 20. Altersjahr, Verhinderung von Ranglisten i. Zsh. mit den kantonalen Leistungstests, Verfügbarkeit der u50-Lehrpersonen der gdl. Schulen in der ersten Sportferienwoche auch für Arbeiten ausserhalb Sport / Sportwoche): Überweisung an Bildungskommission.

Trakt. 4.6 / DBKS-AGS: Ersatzwahl GLP-Vertreter in Bildungskommission: Kantonsrat Klemens Iten anstelle von KR Fabienne Michel.


Regierungsrat
Sitzung vom 4.7.23
DBK 58 / DBKS-AGS: Teilrevision Schulsubventions-Verordnung (Anpassung höhere Kantonsbeiträge aufgrund steigender Entschädigungen für die Zuger Lehrerinnen und Lehrer mit Inkrafttreten der neuen Anstellungsbedingungen per 1.1.24): in 1. Lesung genehmigt, ext. Vernehmlassung bis am 6.10.23.


Bildungsrat
Sitzung vom 5.7.23

Überarbeitung Übertrittsverfahren Langzeitgymnasium

Referat Prof. Eberle "Aufnahmeverfahren an die Mittelschule: Mit oder ohne Aufnahmeprüfung? Zentrale Inhalte des Gutachtens zum Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen des Kantons Graubünden – Präsentation für den Bildungsrat Zug". Unter Teilnahme von Marcel Güntert, Gemeinde-und Schulpräsident Oberägeri.Der BIRA hat Rückkommen auf seinen Projektinitialisierungsauftrag beschlossen, um seine Ziele zu schärfen.Seine Leitfrage lautet: Wie wählt man die richtigen Schülerinnen und Schüler in fairer Weise für das Langzeitgymnasium aus? Dazu soll ein Konzept für ein mehrperspektivisches Übertrittsverfahren, bestehend u. a. aus Vornoten und Prognose (Innenblick) und einem kantonalen Prüfungselement (Aussenblick) erarbeitet werden. Der Fokus soll zunächst auf dem Übertritt ans Langzeitgymnasium liegen, da die steigende LZG-Quote ursächlich für das politische Unbehagen von RR und KR ist. An der nächsten Sitzung will der BIRA den Projektinitialisierungsauftrag zusammen mit einem Kommunikationsplan beschliessen. Das Konzept wird 2024 ordentlich vernehmlasst, alle Anspruchgruppen können Stellung nehmen.

Berichte Übertrittskommissionen
Beim Übertritt I wünscht der BIRA rückwirkend und dann fortschreibend eine statistische Auswertung der Zuweisungsblätter resp. Vornoten aller Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs mit Blick auf die Zuweisungen in sämtliche Schularten inkl. Niveauzuweisungen. In einem ersten Schritt werden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Datenbezug geklärt.

Visitation Risch
Der BIRA schlägt für seinen Wertschätzungsbesuch am 23.11.23 bei den Schulen Risch diese Themen vor: 1) B&F, Entwicklung und Stand Beurteilungskultur, inkl. Menon; 2) Einsatz von Mindsteps; 3) Umgang mit herausforderndem Verhalten .

Treffen mit den Schulpräsidentinnen und -präsidenten
Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Themen (Ausgestaltung Berichterstattung Gde. an BIRA, Lehrpersonenmangel und Umsetzung strategische Entwicklungslinien) wünscht der BIRA für das Treffen am 10.11.23 auch ein Zeitfenster für einen Austausch zum Projekt «Überarbeitung Übertrittsverfahren Langzeitgymnasium». 


Medien (Auswahl, u. U. hinter Bezahlschranke)

Weitere Informationen

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