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18.11.2015

Abklären! Abklären? Eine Entscheidungshilfe

18.11.2015
Alle Schülerinnen und Schüler könnten 'noch besser' unterstützt und begleitet werden oder von zusätzlichen Förderangeboten profitieren. Soll die Lehrperson die Kinder zur Abklärung anmelden? Wie ...
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Alle Schülerinnen und Schüler könnten 'noch besser' unterstützt und begleitet werden oder von zusätzlichen Förderangeboten profitieren. Soll die Lehrperson die Kinder zur Abklärung anmelden? Wie läuft das mit der Abklärung? Was heisst denn eigentlich 'Abklärung'?

Von Peter Müller*

Dino kommt oft zu spät. Er ist allgemein sehr unruhig, arbeitet überhastet und unsorgfältig. Immer wieder verstrickt er sich in Auseinandersetzungen mit anderen Kindern, insbesondere mit Melanie. Aber auch Melanie macht uns Sorgen: Trotz regelmässiger Unterstützung durch die Schulische Heilpädagogin (SHP) fällt uns Melanie auf, da sie in letzter Zeit 'irgendwie' traurig und manchmal niedergeschlagen wirkt. Manuel kümmert sich oft um sie. Die beiden haben einen guten Draht gefunden. Er hilft ihr bei den Aufgaben, obwohl Manuel eigentlich selber Unterstützung brauchen würde. Was soll ich auch tun? Könnte uns vielleicht der Schulpsychologe weiter helfen?

Unterschiedlicher denn je
So oder ähnlich stelle ich mir die Situation der Lehrperson vor. Sie als Lehrperson sind mit einer Klassengemeinschaft konfrontiert, in der Sie sehr unterschiedliche Kinder unterrichten. Früher, so meine Erfahrung, waren sich die Kinder ähnlicher. Heute sind die Lebensgeschichten unterschiedlicher denn je. Viele, ich behaupte alle, bringen einen 'eigenen Rucksack' mit. Alle sind irgendwo bedürftig und könnten 'noch besser' unterstützt und begleitet werden oder von zusätzlichen Förderangeboten profitieren. Soll die Lehrperson die Kinder zur Abklärung anmelden? Wie läuft das mit der Abklärung? Was heisst denn eigentlich 'Abklärung'?

Von Hürden und Sichtweisen
Ich komme zurück auf die eingangs erwähnte Situation. Sie setzen sich an den PC und surfen auf die Internetseite www.zg.ch/spd. Sie laden das Anmeldeformular des SPD's herunter. Sie möchten, dass der Schulpsychologe eine Abklärung von Manuel, eventuell auch von Dino, am besten von allen dreien, vornimmt. Also füllen Sie ... halt, halt, halt! Noch nicht ausfüllen! Auf dem Formular steht: "Die Anmeldung erfolgt nach einer persönlichen Kontaktaufnahme durch die Lehrperson oder Schulische Heilpädagogin mit dem zuständigen Schulpsychologen oder der zuständigen Schulpsychologin." Was soll das? So kompliziert? Schon wieder eine Hürde?

Das Verständnis von einer schulpsychologischen Abklärung hat sich grundlegend verändert. Früher beinhaltete eine Abklärung einen einfachen Dreisatz: 'Anmeldung des Kindes mit Formular', 'Testabklärung des Kindes', 'Bericht über die Abklärung'. Heute ist 'Abklärung' eine komplexe Aufgabe mit vielen Unbekannten, die wir nur gemeinsam lösen können.

Wir wollen mit Ihnen zusammen, bevor Sie einzelne Schülerinnen oder Schüler (SuS) aus der Gruppe herauspicken und anmelden, die Situation anschauen. Das ist für uns 'Abklärung': Wir schauen zusammen mit Ihnen die Situation an. Wir bringen unsere Sichtweise ein. Wir helfen Ihnen bei der aufwändigen Aufgabe 'eine Schule für Alle'.

Sag's doch schnell per Telefon
'Abklärung' beginnt mit Ihrem Kontakt mit uns. Dann steigen wir ein und 'klären ab'. Die Wege sind verschieden: Vielleicht besuchen wir Sie in der Klasse. Vielleicht vereinbaren wir ein gemeinsames Gespräch zusammen mit der Schulischen Heilpädagogin, der Logopädin, vielleicht ist auch die Schulsozialarbeiterin mit dabei. Wir tauschen uns mit Ihnen über die Situation und über einzelne SuS aus. Vielleicht wird aber am Telefon klar, dass bei dieser Konstellation eine formelle Anmeldung eines Schülers oder einer Schülerin, mit Information der Eltern, notwendig ist. Wir machen am Telefon ab, wie die nächsten Schritte sind. Wie könnte dies nun bei Dino, Melanie und Manuel konkret aussehen?

Dino
Wie Sie im Telefongespräch erwähnt haben, ist Dino ein 'Gispel'. Er ist allgemein sehr unruhig und ständig in Bewegung. Dino hat auch grosse Schwierigkeiten beim Schreiben. Wir vereinbaren einen Klassenbesuch. Durch das Gespräch mit Ihnen und durch unsere Beobachtungen in der Klasse kommen wir zum Schluss, dass eine therapeutische Begleitung im Rahmen einer Psychomotorik-Therapie eine sinnvolle erste Massnahme sein könnte. Wir bitten Sie, die Eltern darüber zu informieren. Eine Anmeldung bei der Psychomotorik-Therapiestelle kann entweder über den Kinderarzt oder auch über den Schulpsychologischen Dienst erfolgen. Bei Dino rufen uns die Eltern an. Sie wollen wissen, was wir denken. Wir führen keine eigene Testabklärung mit dem Kind durch, sondern schreiben nach dem Gespräch mit den Eltern einen kurzen Antrag an das Rektorat für Psychomotorik-Therapie.

Dino begleiten wir länger. Trotz der getroffenen Massnahmen vor Ort, treten immer wieder schwierige Situationen auf. Deshalb führen wir in einem zweiten Schritt eine eigene Testabklärung am SPD durch. Die Befunde und die weiteren Schritte besprechen wir mit den Beteiligten.

Während seiner ganzen Schullaufbahn haben wir immer wieder Kontakt zu den Eltern, zu den Lehr- und Fachpersonen, später dann auch zur Lehrperson der Berufsschule. Da wir ab Kindergarten bis Ende der Berufslehre Beratung anbieten können, ist es uns möglich, die Kinder langfristig zu begleiten. Das bringt den grossen Vorteil, dass wir 'das Ganze' sehen. Bei auftretenden Fragen ist für die jeweilige Lehrperson auf allen Stufen eine Beratungsstelle da, die das Kind oder den jungen Erwachsenen kennt und in kurzer Zeit die aktuelle Situation, aufbauend auf den Vorkenntnissen, einschätzen und die nächsten Schritte in die Wege leiten kann.

Das ist für uns Abklärung: Begleitung, Beratung während der gesamten Schullaufbahn bis hin zur Eingliederung in das Berufsleben.

Melanie
Anlässlich des Schulbesuchs sprechen wir auch über Melanie. Wir vereinbaren ein zusätzliches Gespräch, zusammen mit der Schulhausleiterin und der Logopädin. Wir loten aus, welche Massnahmen vor Ort möglich sind. Im Gespräch wird klar, dass die Schulleitung mit den Eltern über die Situation sprechen muss. Wir vermuten, dass die Trennung der Eltern Melanie stark belastet. Wir bieten unsere Mithilfe beim Gespräch mit den Eltern an. Der Schulleiterin lassen wir noch eine Infoschrift über mögliche Reaktionen von Kindern bei belastenden Situationen zukommen. Wir weisen noch darauf hin, dass sich die Eltern auch direkt an uns wenden können.

Manuel
Auch über die Förderbedürfnisse von Manuel sprechen wir. Da bei Manuel Schwierigkeiten in der Mathe im Vordergrund stehen, bitten wir die Lehrperson sich zuerst an die Schulische Heilpädagogin zu wenden. Wir lassen offen, ob wir später wieder Kontakt aufnehmen.

Gesetzliche Grundlage
Natürlich gibt es nicht nur die oben angesprochenen, eher offenen Beratungssituationen. Das Schulgesetz definiert, in welchen Situationen der Schulpsychologische Dienst einen Antrag schreiben muss. Das sind Situationen mit einzelnen SuS:

  • bei denen Sie langfristig die Lernziele in mehreren Fächern anpassen möchten,
  • die voraussichtlich verstärkte Massnahmen (Sonderschulung) benötigen,
  • bei denen ein formeller Nachteilsausgleich im Lesen und Schreiben (LRS) oder in der Mathematik (Dyskalkulie) beantragt werden soll.

Warum ist das so? Die langfristige Anpassung der Lernziele in mehreren Fächern, alle Sonderschulmassnahmen, aber auch der Nachteilsausgleich bestimmen entscheidend die schulische und berufliche Laufbahn.

In der ersten Situation schauen wir, ob eine Lernbehinderung besteht. Wenn 'ja', ist anzunehmen, dass der Schüler oder die Schülerin langfristig auf Unterstützung und Begleitung angewiesen ist. Die beruflichen Möglichkeiten sind deutlich eingeschränkt. Nicht nur bei SuS mit Lernbehinderungen, insbesondere auch bei SuS mit verstärkten Massnahmen (Sonderschulung) ist davon auszugehen, dass die Förderbedürfnisse einen entscheidenden Einfluss auf die beruflichen Möglichkeiten haben. Der durch uns ausgewiesene Nachteilsausgleich bei schwerer LRS und Dyskalkulie hilft dem Schüler oder der Schülerin entscheidend, eine seiner eigentlich guten Begabung entsprechende Berufsausbildung oder weiterführende Schule zu absolvieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Rufen Sie uns in jedem Fall vor einer Anmeldung mit dem Formular an (Tel. 041 723 68 40). Besprechen Sie mit uns die Situation.
  • Abklärung hat für uns viele Bedeutungen. Wir klären Situationen ab in Form von Schulbesuchen oder gemeinsamen Gesprächen. Die Testabklärung mit dem Kind ist nur eine weitere Form der schulpsychologischen Abklärung.
  • Bei SuS, bei denen sich die Frage nach überdauernden Lernzielanpassungen in mehreren Fächern, nach verstärkten Massnahmen (Sonderschulung) oder einem Nachteilsausgleich im Bereich Lesen, Schreiben oder in der Mathematik stellt, muss der SPD beigezogen werden.
  • Der SPD bietet Beratung und Unterstützung im Zeitraum Kindergarten bis Ende der
    beruflichen Grundausbildung an.
  • Damit wir abklären, braucht es nicht immer das Anmeldeformular. Nutzen Sie den direkten Kontakt zu uns. Besprechen Sie die Situation mit uns.
*Dr. Peter Müller leitet den Schulpsychologischen Dienst des Kantons Zug. Auskunft über die örtlichen Zuständigkeiten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen findet sich hier. Praktische Merkblätter zu verschiedenen schulpsychologischen Fragestellungen finden sich hier.

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