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Umwelt- und Energiereglement

Energieförderprogramm

Die Gemeinde Hünenberg setzt sich Klimaschutz und Biodiversität ein und betreibt als Energiestadt eine vorbildliche Rolle in der Energiepolitik. Das Umwelt- und Energiereglement (2023 von der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet) schafft die Grundlage für die Umsetzung von Förderprogrammen, Beratungen und Aktionen rund um Umwelt- und Energiefragen. Ziel ist es, die Umwelt- und Energieziele des Gemeinderats wirksam zu erreichen und die Bevölkerung für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren.

Förderprogramme

Seit 2002 können im Rahmen des Hünenberger Energieförderprogramms Förderbeiträge für nachhaltige Energieprojekte beantragt werden. Seit 2024 gibt es auch ein Förderprogramm für den Umweltbereich. Alle Informationen zu den Förderprogrammen, Beiträgen und Bedingungen finden Sie in der Umwelt- und Energieverordnung respektive im entsprechenden Reglement.

zur Umwelt- und Energieverordnung

zum Umwelt- und Energiereglement

Fördergelder beantragen

Sie möchten Ihr Zuhause neu mit erneuerbaren Energien versorgen oder auf Elektromobilität umsteigen? So können Sie bei der Gemeinde Fördergelder beantragen:

  1. Gesuch einreichen
    min. zwei Wochen vor Beginn eines Projektes Gesuch (Link) bei der Gemeinde einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie eine Zusage mit den zu erwartenden Förderbeitrag.
  2. Realisierung melden
    Fertigstellung des Projektes an die Gemeinde melden
  3. Abnahme und Auszahlung
    Der Unterstützungsbeitrag wird nach erfolgreicher Projektabnahme durch die Gemeinde ausbezahlt.

Detaillierter Gesuchablauf und allgemeine Bedingungen im Gesuch Umweltförderprogramm resp. Gesuch Energieförderprogramm.

Welche Energie-Projekte werden unterstützt?

  • Gebäudebeheizung
    Lassen Sie Ihr Zuhause an die Fernwärmeversorgung anschliessen – Förderbeiträge von 20 % der Anschlussgebühren bis max. CHF 10’000
  • Solarthermische Anlagen
    Neuanlage oder Anlagenerweiterung von solarthermischen-Anlagen werden mit Förderbeiträge von bis zu CHF 5'000 unterstützt.
  • Photovoltaik
    Photovoltaik-Anlage werden mit Förderbeiträge von bis zu CHF 4'000 unterstützt.
  • Stromspeichersysteme
    Stromspeichersysteme in Verbindung mit PV-Anlagen werden bis max. CHF 2'000 gefördert.
  • Ladestationen für Elektromobilität
    Gefördert werden Ladestationen für Elektromobilität (Einzellösungen) sowie die Installation von Ba-sisstationen für mehrere Anschlusspunkte (smarte Ladestationen). Die Förderbeiträge werden wie folgt berechnet:
    a) CHF 500 pro Einzelladestation (nicht bei Basisstationen)
    b) CHF 250 pro Anschlussmöglichkeit bei Basisstationen
    c) Maximalbeitrag CHF 5'000 pro Anschlusspunkt an das öffentliche Stromnetz
  •  Wärmepumpenboiler
    Ersetzten Sie Ihren Elektroboiler oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Förderbeitrag pauschal CHF 1’000

Vollständige Modalitäten in der Umwelt- und Energieverordnung sowie im Umwelt- und Energiereglement.

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Energieberatung

Photovoltaikanlage Meisterswil
Bild Legende:

Der Kanton Zug und die Einwohnergemeinde Hünenberg bieten für Liegenschaftsbesitzende sowie für Gewerbe eine kostenlose Erstberatung für die Erneuerung ihrer Gebäude an.

Auch für eine weitergehende, vertiefte Energieberatung hinsichtlich einer Gebäudeerneuerung übernimmt die Gemeinde Hünenberg die Mehrheit der Kosten. Die vertiefte Beratung findet vor Ort im Gebäude statt und dauert rund zwei Stunden. Der Kunde erhält ein Protokoll mit einer Zustandsanalyse, einer Empfehlung von Massnahmen mit Sanierungsfahrplan sowie Auskunft zu Fördergeldern und Energiespartipps.

Energieberatungsstelle: Energienetz-Zug
Tel. 0800 28 23 82 (Gratis-Nummer)
beratung@energienetz-zug.ch
Energienetz Zug

Energieförderprogramme

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