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2018

2018

Weiterführende Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Ja Nein
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2018
Das Protokoll wird genehmigt. grossmehrheitlich
2. Budget 2019
  • Änderungsantrag Marcel Gmünder: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2019 wird auf 58% des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
  • Änderungsantrag Roger Gwerder: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2019 wird auf 62% des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
  • Antrag des Gemeinderats: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2019 wird auf 60% des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
In der Gegenüberstellung der Änderungsanträge von Marcel Gmünder und Roger Gwerder obsiegte der Antrag von Marcel Gmünder mit 79 zu 62 Stimmen.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Marcel Gmünder und dem Antrag des Gemeinderats obsiegte der Antrag des Gemeinderats mit 188 zu 41 Stimmen.

Schlussabstimmung

2.1 Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2019 wird auf 60 % des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.

grossmehrheitlich
2.2 Das Budget 2019 wird genehmigt grossmehrheitlich
3. Finanzplan 2019 – 2023
3.1 Der Finanzplan 2019 – 2023 sowie die Investitionsplanung werden zur Kenntnis genommen. grossmehrheitlich
4. Handänderungskompetenz des Gemeinderats für die Legislatur 2019 bis 2022

4.1 Der Gemeinderat wird gestützt auf § 69 Abs. 1 Ziffer 9 des Gesetzes über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden vom 4. September 1980 (Gemeindegesetz) ermächtigt, Handänderungen (Ankauf, Verkauf, Tausch, Abtretung und Begründung von Kaufsrechten) von Grundstücken und den Abschluss von Dienstbarkeiten in der Höhe von insgesamt 1.5 Millionen Franken während den Jahren 2019 bis 2022 in eigener Kompetenz vornehmen zu dürfen.

grossmehrheitlich

4.2 Für den Ankauf von Grundstücken des Verwaltungsvermögens sowie für den Abschluss von Dienstbarkeiten wird ein Rahmenkredit über 1.5 Millionen Franken zulasten der Investitionsrechnung beschlossen. Der Kredit ist für die Jahre 2019 bis 2022 beschränkt.

grossmehrheitlich
5. Rahmenkredit erste Etappe Gesamtverkehrskonzept (GVK)
  • Änderungsantrag von Richard Smith: Für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzeptes wird ein Rahmenkredit von 3'500'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) zulasten der Investitionsrechnung genehmigt. Im Rahmen der ersten Etappe des GVK ist auf der Waldetenstrasse der Langsamverkehr (inkl. Fussgänger) zu priorisieren und auch die Schulwegsicherheit mittels geeigneten Massnahmen möglichst zeitlich dringend und deutlich zu erhöhen.
  • Änderungsantrag von Christian Wattenhofer: Für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzeptes wird ein Rahmenkredit von 4'500'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex), unter besonderer Berücksichtigung des Langsamverkehrs und zulasten der Investitionsrechnung genehmigt. Im Rahmen der ersten Etappe des GVK ist auf der Waldetenstrasse der Langsamverkehr (inkl. Fussgänger) zu priorisieren und auch die Schulwegsicherheit mittels geeigneten Massnahmen möglichst zeitlich dringend und deutlich zu erhöhen.
  • Antrag Gemeinderat: Für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzeptes wird ein Rahmenkredit von 3'500'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) zulasten der Investitionsrechnung genehmigt.
In der Gegenüberstellung der Änderungsanträge von Richard Smith und Christian Wattenhofer obsiegte der Antrag von Richard Smith mit 99 zu 38 Stimmen.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Richard Smith und dem Antrag des Gemeinderats obsiegte der Antrag von Richard Smith mit 109 zu 103 Stimmen.

Schlussabstimmung

5.1 Für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzeptes wird ein Rahmenkredit von 3'500'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) zulasten der Investitionsrechnung genehmigt. Im Rahmen der ersten Etappe des GVK ist auf der Waldetenstrasse der Langsamverkehr (inkl. Fussgänger) zu priorisieren und auch die Schulwegsicherheit mittels geeigneten Massnahmen möglichst zeitlich dringend und deutlich zu erhöhen.

grossmehrheitlich

5.2 Der Gemeinderat wird beauftragt, den Objektkredit «Küntwilerstrasse, Deckbelag» abzurechnen.

grossmehrheitlich
6. Planungskredit Sanierung Freibad Rotkreuz
  • Änderungsantrag von Roger Wiederkehr: Für die Planung der Sanierung des Freibads Rotkreuz wird ein Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung von 435'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) genehmigt.
  • Antrag Gemeinderat: Für die Planung der Sanierung des Freibads Rotkreuz wird ein Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung von 870'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) genehmigt.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Roger Wiederkehr und dem Antrag des Gemeinderats obsiegte der Antrag von Roger Wiederkehr 118 zu 87 Stimmen.

Schlussabstimmung

Für die Planung der Sanierung des Freibads Rotkreuz wird ein Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung von 435'000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer, massgebender Index ist der Zentralschweizer Baukostenindex) genehmigt.

grossmehrheitlich
7. Planungskredit strategische Planung öffentliche Nutzungen Zentrum Rotkreuz
7.1 Für die Erarbeitung einer Strategie für die öffentlichen Nutzungen der Gemeinde Risch im Zentrum von Rotkreuz wird ein Objektkredit zulasten der Erfolgsrechnung von 320'000 Franken wird genehmigt. grossmehrheitlich
8. Planungskredit Erweiterung Friedhof Rotkreuz
8.1 Für die Planung der Erweiterung des Friedhofs Rotkreuz sowie die Planung der Ausdolung des Waldbachs beim Friedhofareal wird ein Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung (inkl. Mehrwertsteuer) von 250'000 Franken wird genehmigt. grossmehrheitlich
9. Teilrevision des Reglements über die familien- und schulergänzende Betreuung
9.1 Die Teilrevision des Reglements über die familien- und schulergänzende Betreuung wird genehmigt. grossmehrheitlich
10. Motion und Interpellation der FDP.Die Liberalen in Sachen Kinderbetreuung
10.1 Der Gemeinderat beantragt, die Motion der FDP.Die Liberalen Risch-Rotkreuz als erheblich zu erklären. grossmehrheitlich
10.2 Die Motion der FDP.Die Liberalen vom 27. August 2018 wird als erledigt abgeschrieben. grossmehrheitlich
11. Motion der Grünen in Sachen KISS
11.1 Die Motion wird als nicht erheblich erklärt grossmehrheitlich
Anwesende Stimmberechtigte: 241 Ende: 22.30

Weiterführende Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Ja Nein
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2017 grossmehrheitlich
2. Rechnung 2017 grossmehrheitlich
3. Bebauungsplan Chäsimatt grossmehrheitlich
4. Realisierung des Trennsystems für Abwasser auf dem Schulareal Waldegg grossmehrheitlich
5. Beantwortung der Interpellation der FDP.Die Liberalen betreffend Portfolio der Steuerpflichtigen und möglichen Klumpenrisiken bei den Steuereinnahmen der Gemeinde Risch
Beantwortung der Interpellation der CVP mit Fragen zur Suurstoffi
Anwesende Stimmberechtigte: 182 Ende: 20.56

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