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Schutzorganisationen

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Haus in Brand
Bild Legende:

Feuerwehr Risch

Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel in brand- wie auch in natur- und zivilisationsbedingten Katastrophenfällen und Notlagen. Sie ist innert kürzester Zeit am Einsatzort. In der Gemeinde Risch ist die Feuerwehr im Milizsystem organisiert.

Defibrillator-Standorte in der Gemeinde Risch

Feuerwehrersatzabgabe
Die Feuerwehrersatzabgabe wird gestützt auf das Gesetz über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 erhoben. Es sind sowohl Männer als auch Frauen im Alter von 20 - 48 Jahren (vollendete Altersjahre) feuerwehrpflichtig. Massgebend für die Berechnung und den Bezug der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 1. Januar jedes Jahres. Es können verschiedene Befreiungsgründe geltend gemacht werden.

Feuerpolizei

  • Beratung in vorbeugendem Brandschutz
  • Feuerpolizeiliche Bewilligungen und Verfügungen
  • Feuerpolizeiliche Kontrolle von Neu- und Umbauten
  • Feuerpolizeiliche Kontrolle von Dekorationen und Festanlässen
  • Ordentliche periodische Brandschutzkontrolle der bestehenden Gebäude

Militärwesen und Zivilschutzorganisation des Kantons Zug

Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein Führungsinstrument und kommt erst zum Tragen, wenn das marktwirtschaftliche System massiv gestört wird. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist beauftragt, in diesen Lagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.

Sektionschef/Kreiskommando
Durch die Veränderungen mit der Armee XXI wurden im Kanton Zug auf Ende 2003 die Funktionen der Sektionschefs in den Gemeinden aufgehoben. Seither werden diese Aufgaben im Kanton Zug zentral durch das Kreiskommando ausgeführt.

Kontakt: Amt für Zivilschutz und Militär

Ablauf bei Land-, Sach- und Personenschäden durch die Armee
Mit der Neuorganisation in der Armee XXI ist auch die Bearbeitung von Schadenfällen, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge oder Bundeslenker beteiligt sind, modernisiert worden.

Kontakt: Schadenzentrum VBS

Schiesswesen
Die Gemeinde Risch verfügt seit Mai 2001 über keine 300 m Schiessanlage mehr. Seither können die Schiesspflichtigen das obligatorische Programm in der Anlage Niederwil in Cham erfüllen. Mit der Gemeinde Cham konnte ein Schiessvertrag ausgehandelt werden.

Zivilschutzorganisation des Kantons Zug

Alle gemeindlichen Zivilschutzorganisationen wurden per Ende 2002 kantonalisiert.

Kontakt: Amt für Zivilschutz und Militär

Weitere Informationen

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