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Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; Entwurf vom 5. März 2019; drittes diesbezügliches Vernehmlassungsverfahren) und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; Entwurf vom 5. März 2019; zweites diesbezügl. Vernehmlassungsverfahren)
bis 20. Januar 2019 Zeit gegeben, der FDKL einen (Kompromiss-)Vorschlag zu unterbreiten, der danach allen Kantonen in eine erneute (dritte) Vernehmlassung gegeben werde. Die FDKL hat mit anderen Worten am
Änderung der Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)
Arbeitslose, ÜLG; SR 837.2). Die vorgesehene Verordnung trägt dieser an sich klaren Logik nicht in allen Bereichen Rechnung und muss deshalb angepasst werden. Insbesondere dürfen den Kantonen keine gese
Wahlzettelbogen Kantonsratswahlen
Kästchen, z.B. mit "01" oder "12"). Das bedeutet: Wenn eine Partei oder Gruppierung nicht in allen Wahlkreisen antritt, weist der Wahlzettelbogen in den entsprechenden Gemeinden "Lücken" auf (z.B.
Notfall-Checkliste
beliebig auf ihre Bedürfnisse angepasst werden. Wichtig: Unterscheiden Sie zwischen Unterlagen, die allen Hilfspersonen, Lehrlingen und Angestellten zugänglich sein sollen (allgemeine Angaben) und sensiblen
Aufgaben
Reformen in der Berufsbildung; Massnahmen und Projekte zur Förderung des Lehrstellenangebots in allen Wirtschaftszweigen sowohl für leistungsstarke Jugendliche wie auch für Jugendliche mit Teilleistu
Neu- und Umbauten
Neu- und Umbauten Wir beraten Bauherren, Architekten oder Fachplaner in allen Belangen der präventiven Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung. Es ist sinnvoll, bei Neu- und Umbauten von Gewerbe-, Industrie-
Kompetenzorientierung
Kompetenzorientierung - Fördern überfachlicher Kompetenz als Schlüssel zur Anschlusslösung An allen Brückenangeboten werden die Lernenden von erfahrenen Coaches begleitet. Die Begleitung orientiert sich
Bestimmungen Bäuerliches Bodenrecht
ichen Gewerben und die Zerstückelung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Das BGBB gilt auf allen Flächen und Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, sich für die landwirtschaftliche
Umgang mit Kleintieren
sie auf den Menschen zu. Werden diese Grundsätze eingehalten, so steht ein Zusammensein mit allen Tieren jeglicher Art nichts im Wege. Schön, dass Sie sich auch an diese Grundsätze halten.
Art. 12 lit. d BGFA
Art. 12 lit. d BGFA überlassen. Nach Schütz ist das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei allen Formen der anwaltlichen Aussenwerbung zu bejahen, unabhängig davon, ob Hinweise auf Plakaten, Banden

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