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Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; Entwurf vom 5. März 2019; drittes diesbezügliches Vernehmlassungsverfahren) und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; Entwurf vom 5. März 2019; zweites diesbezügl. Vernehmlassungsverfahren)
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bis 20. Januar 2019 Zeit gegeben, der FDKL einen (Kompromiss-)Vorschlag zu unterbreiten, der danach allen Kantonen in eine erneute (dritte) Vernehmlassung gegeben werde. Die FDKL hat mit anderen Worten am
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Änderung der Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)
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Arbeitslose, ÜLG; SR 837.2).
Die vorgesehene Verordnung trägt dieser an sich klaren Logik nicht in allen Bereichen Rechnung und muss deshalb angepasst werden. Insbesondere dürfen den Kantonen keine gese
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Wahlzettelbogen Kantonsratswahlen
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Kästchen, z.B. mit "01" oder "12").
Das bedeutet: Wenn eine Partei oder Gruppierung nicht in allen Wahlkreisen antritt, weist der Wahlzettelbogen in den entsprechenden Gemeinden "Lücken" auf (z.B.
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Notfall-Checkliste
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beliebig auf ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Wichtig: Unterscheiden Sie zwischen Unterlagen, die allen Hilfspersonen, Lehrlingen und Angestellten zugänglich sein sollen (allgemeine Angaben) und sensiblen
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Aufgaben
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Reformen in der Berufsbildung; Massnahmen und Projekte zur Förderung des Lehrstellenangebots in allen Wirtschaftszweigen sowohl für leistungsstarke Jugendliche wie auch für Jugendliche mit Teilleistu
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Neu- und Umbauten
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Neu- und Umbauten Wir beraten Bauherren, Architekten oder Fachplaner in allen Belangen der präventiven Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung. Es ist sinnvoll, bei Neu- und Umbauten von Gewerbe-, Industrie-
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Kompetenzorientierung
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Kompetenzorientierung - Fördern überfachlicher Kompetenz als Schlüssel zur Anschlusslösung An allen Brückenangeboten werden die Lernenden von erfahrenen Coaches begleitet. Die Begleitung orientiert sich
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Bestimmungen Bäuerliches Bodenrecht
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ichen Gewerben und die Zerstückelung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Das BGBB gilt auf allen Flächen und Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, sich für die landwirtschaftliche
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Umgang mit Kleintieren
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sie auf den Menschen zu.
Werden diese Grundsätze eingehalten, so steht ein Zusammensein mit allen Tieren jeglicher Art nichts im Wege. Schön, dass Sie sich auch an diese Grundsätze halten.
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Art. 12 lit. d BGFA
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Art. 12 lit. d BGFA überlassen. Nach Schütz ist das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei allen Formen der anwaltlichen Aussenwerbung zu bejahen, unabhängig davon, ob Hinweise auf Plakaten, Banden