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Schutz der persönlichen Integrität (Mobbing, sexuelle Belästigung)
Gegenseitiger Respekt, Takt und Toleranz sind Grundlagen eines guten Arbeitsklimas. Wenn diesbezüglich Grenzen überschritten werden, greift dies die persönliche Integrität und Würde an. Zudem entsteh
Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung ( Broschüre Seite 7) obligatorische Schulzeit zurückgelegt, Mindestalter für die AHV-Beitragspflicht n
Aufgaben
Unsere Aufgaben Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in den Bereichen der Berufsbildung und der Fachhochschulen; steuert die Beru
Zuweisungsentscheid (für Schülerinnen/Schüler aus dem Kanton Zug)
Zuweisungsentscheid Übertritt 3. Klasse Sekundarschule – 1. Klasse kantonale Mittelschulebzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zug
Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung
Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Verwaltungsräte einer AG, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, im Einzelfall auch Direktoren, Prokuristen und Liquidatoren), bei welc
Über uns
Das AfB Team Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für die korrekte Umsetzung des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes im Kanton Zug. Es hat insbesondere den Auftrag, in der beruflichen Grundbi
Arbeit: Gesuch für vorübergehende Arbeitszeitbewilligungen
Gesuch um Bewilligung für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit oder ununterbrochener Betrieb
Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Arbeitsvermittlung und Personalverleih Wer Personal vermittelt oder verleiht, unterliegt gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) einer Bewilligungspflicht. Umfa
Arbeitslosenversicherung
Vorgehen zur die Anmeldung für Arbeitslosenentschädigung Melden Sie sich unverzüglich an, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen wollen. Pers
Nach der Kündigung
Nach der Kündigung prüfen Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ohne anderslautende Bestimmung im Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach Obligationenrecht (Art. 335c ). w

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