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Schutz der persönlichen Integrität (Mobbing, sexuelle Belästigung)
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Gegenseitiger Respekt, Takt und Toleranz sind Grundlagen eines guten Arbeitsklimas. Wenn diesbezüglich Grenzen überschritten werden, greift dies die persönliche Integrität und Würde an. Zudem entsteh
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Anspruchsvoraussetzungen
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Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung ( Broschüre Seite 7)
obligatorische Schulzeit zurückgelegt, Mindestalter für die AHV-Beitragspflicht n
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Aufgaben
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Unsere Aufgaben Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in den Bereichen der Berufsbildung und der Fachhochschulen; steuert die Beru
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Zuweisungsentscheid (für Schülerinnen/Schüler aus dem Kanton Zug)
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Zuweisungsentscheid Übertritt 3. Klasse Sekundarschule – 1. Klasse kantonale Mittelschulebzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zug
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Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung
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Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Verwaltungsräte einer AG, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, im Einzelfall auch Direktoren, Prokuristen und Liquidatoren), bei welc
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Über uns
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Das AfB Team Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für die korrekte Umsetzung des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes im Kanton Zug. Es hat insbesondere den Auftrag, in der beruflichen Grundbi
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Arbeit: Gesuch für vorübergehende Arbeitszeitbewilligungen
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Gesuch um Bewilligung für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit oder ununterbrochener Betrieb
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Arbeitsvermittlung und Personalverleih
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Arbeitsvermittlung und Personalverleih Wer Personal vermittelt oder verleiht, unterliegt gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) einer Bewilligungspflicht. Umfa
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Arbeitslosenversicherung
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Vorgehen zur die Anmeldung für Arbeitslosenentschädigung Melden Sie sich unverzüglich an, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen wollen. Pers
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Nach der Kündigung
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Nach der Kündigung prüfen Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ohne anderslautende Bestimmung im Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach Obligationenrecht (Art. 335c ). w