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Staatsrechnung
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, die Geldflussrechnung, Kennzahlen, die Bilanz und weitere Elemente. Die Rechnungslegung richtet sich nach dem Finanzhaushaltgesetz und dem «Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden
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Verlustverrechung - Direkte Bundessteuer
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Verlustverrechnung das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit voraussetze. Einerseits lasse sich aus den gesetzlichen Grundlagen kein Recht auf einen vollständigen Abzug aller Geschäftsverluste ableiten
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Cash-Management
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nung mit dem Grundsatz «Kapitalerhaltung vor Rendite». Die Bewirtschaftung der Geldmittel richtet sich nach der Anlagestrategie des Kantons Zug mit den von der Finanzdirektion festgelegten Richtlinien langfristigen Anlagehorizont, den Kauf von Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fonds zu. Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, ist die Risikoverteilung entsprechend vorzunehmen. Die Anlagestrategie
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Weitere Informationen
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Zug Kultur etwas Klarheit zu schaffen. Was bedeuten die Massnahmen des Bundes? Und an wen kann man sich wenden? Zug Kultur informiert über den neusten Stand auf zugkultur.ch .
Was passiert mit Subventionen
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Fachmittelschule (FMS)
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auf die Persönlichkeitsentwicklung und ein lebensfreundliches, förderndes Lernklima. Die FMS eignet sich für intellektuell, sozial und praktisch interessierte Jugendliche. Fachmittelschülerinnen und Fac
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Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
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tes Zeugnis (Zeugnismappe und Zeugnisformulare).
Alle Beurteilungen sowie die Zeugnisse stützen sich auf die Grundsätze Beurteilen und Fördern B&F .
Startseite Schulaufsicht
Zuger Schulsystem
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Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen
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und Lehrern sowie weiteren an der Schule beteiligten Fachpersonen ist sehr vielfältig. Er befindet sich — wie die gesellschaftlichen Entwicklungen — in stetem Wandel. Der Grundauftrag für Lehrpersonen ist
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Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Übertrittskommission II
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organisiert und koordiniert den Abklärungstest für den Besuch der kantonalen Mittelschulen. Sie setzt sich zusammen aus:
einer Vertretung der Direktion für Bildung und Kultur;
je einer Vertretung der
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Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Fehlende Einigung
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Fehlende Einigung beim Übertritt von der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium Können sich Lehrerteam und Erziehungsberechtigte bis spätestens 10. November nicht über die Zuweisung der Schülerin, des
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Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Übertrittskommission I
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Zusammensetzung und Aufgaben der Übertrittskommission Die Übertrittskommission I des Kantons Zug setzt sich zusammen aus Vertretungen
der Direktion für Bildung und Kultur;
der Vereinigung Schule & Elternhaus;