Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
§ 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen
§ 46 Baugesuch, Unterlagen im Allgemeinen
§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
§ 48 Baugespann
§ 49 Prüfung durch die Baubehörde
§ 50 Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen
§ 51 Fristen und Fristenunterbruch
1 Die Fristen für die Behandlung von Baugesuchen beginnen zu laufen, wenn die Baugesuchsunterlagen vollständig und die Einsprachefrist abgelaufen sind.
2 Die Zeit für die Ergänzung von Baugesuchsunterlagen und für gewährte Fristerstreckungen an die Bauherrschaft wird nicht an die Verfahrensdauer angerechnet.
Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 30a alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).