Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Kommentar PBG

Kommentar V PBG

Allgemeine Bestimmungen

Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen

Baurechtliche Begriffe und Vorschriften

Behindertengerechtes Bauen

Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren

§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben

§ 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen

§ 46 Baugesuch, Unterlagen im Allgemeinen

§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen

§ 48 Baugespann

§ 49 Prüfung durch die Baubehörde

§ 50 Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen

§ 51 Fristen und Fristenunterbruch

§ 52 Verfahrensvorschriften bei Einspracheverfahren

§ 53 Kantonaler Gesamtentscheid

§ 54 Entscheid der Baubehörde

§ 55 Bauten und Anlagen im Wald

1 Bauanzeigen und Baugesuche für Bauten und Anlagen im Wald sind bei der Direktion des Innern einzureichen.
2 Die Vorschriften für das gemeindliche Baubewilligungsverfahren gelten sinngemäss auch für Bauten und Anlagen im Wald.

Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)

Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 30e alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch