Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
§ 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen
§ 46 Baugesuch, Unterlagen im Allgemeinen
§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
§ 48 Baugespann
§ 49 Prüfung durch die Baubehörde
§ 50 Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen
§ 51 Fristen und Fristenunterbruch
§ 52 Verfahrensvorschriften bei Einspracheverfahren
§ 53 Kantonaler Gesamtentscheid
§ 54 Entscheid der Baubehörde
§ 55 Bauten und Anlagen im Wald
§ 56 Technische Bewilligungen
1 In der Baubewilligung können technische Bewilligungen wie der Energienachweis oder die Brandschutzbewilligung vorbehalten werden.
2 Technische Bewilligungen sind ergänzende Konkretisierungen der Baubewilligung, welche Erschliessung, Lage, Dimension und Erscheinung eines Bauvorhabens nicht verändern.
3 In der Baubewilligung ist festzulegen, welche technischen Bewilligungen vor Baubeginn vorliegen müssen.
Materialien
Absatz 1, 2 und 3 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 30f alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).