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Zulassung / Anmeldung

Zulassung / Anmeldung zum Masterstudiengang

Zulassung Masterstudiengang

Zum Masterstudium Sonderpädagogik wird zugelassen, wer

  • über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für Kindergarten, Primarstufe oder die Sekundarstufe (I, II) verfügt (Bachelorabschluss, Masterabschluss oder altrechtliches – z. B. seminaristisches – Lehrpatent) und
  • sich fristgerecht anmeldet.

Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird in den Masterstudiengang aufgenommen.

In einem zertifizierten Lehrgang bereits aufgebaute Kompetenzen werden unter bestimmten Bedingungen als Vorleistungen für das Studium anerkannt.

Erfahrung empfohlen
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten intensiv mit anderen Lehrpersonen und insbesondere mit Klassenlehrpersonen zusammen, weshalb Erfahrungen als Klassenlehrperson der Zielstufe sehr empfohlen werden.

Anmeldung Masterstudiengang

Anmeldeschluss für den Studienstart im Herbst 2024 ist am 30. April 2024.

Das ausgefüllte Anmeldeformular mit allen verlangten Beilagen ist einzureichen an:
Pädagogische Hochschule Zug
Studienadministration und -​organisation
Zugerbergstrasse 3
6300 Zug

Kontakt
Bei Fragen erteilt das Team der Studienadministration und -organisation gerne Auskunft:
+41 41 727 12 40
info@phzg.ch



Verwendung von personenbezogenen Daten durch die PH Zug

Die PH Zug richtet sich bezüglich dem Umgang mit personenbezogenen Daten (nachfolgend: Daten) nach der massgebenden, geltenden Datenschutzgesetzgebung, namentlich nach dem Datenschutzgesetz des Kantons Zug (BGS 157.1).

Die Studentin / der Student erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Studium einverstanden, dass die PH Zug die ihr zur Verfügung gestellten Daten (inkl. Bilder) für folgende Zwecke vor, während und nach dem Studium bearbeiten darf: Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen. Zudem ist der Student / die Studentin ohne schriftliche Mitteilung gegenüber der Studienadministration und -organisation damit einverstanden, dass folgende Daten im Rahmen des erfolgreichen Studienabschlusses zwecks Gratulation in der Zeitung und weiteren Medien (Social Media usw.) publiziert werden: Vorname, Nachname, Wohnort sowie an der Diplomfeier erstellte Bilder.

Eine allfällige Bekanntgabe von Daten gegenüber Dritten erfolgt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Dabei bleibt die PH Zug verantwortlich für die Daten und ist verpflichtet, die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts sicherzustellen (§ 6 BGS 157.1).

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