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Zulassung / Anmeldung

Zulassung / Anmeldung zum Masterstudiengang

Anmeldung Masterstudiengang

Anmeldeschluss für den Studienstart ist jeweils der 30. April.

Zulassungsbedingungen zum Masterstudiengang

Voraussetzung für die Aufnahme in den Masterstudiengang Sonderpädagogik:

  • EDK-anerkanntes Lehrdiplom für Kindergarten, Primarstufe oder die Sekundarstufe I, II (Bachelorabschluss, Masterabschluss oder altrechtliches – z. B. seminaristisches – Lehrpatent) oder
  • Bachelorabschluss im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I oder
  • EDK-anerkanntes Diplom in Logopädie, in Psychomotoriktherapie oder einen Bachelorabschluss in einem verwandten Studienbereich (z. B. z.B. Erziehungswissenschaften, Klinische Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie) sowie erbrachte Zusatzleistungen im Rahmen eines Quereinstiegverfahrens an einer anderen Pädagogischen Hochschule

Erfüllen Sie eine dieser Zulassungsvoraussetzungen und melden sich fristgerecht an, werden Sie definitiv in den Masterstudiengang aufgenommen.

Erfahrung empfohlen
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten intensiv mit anderen Lehrpersonen und insbesondere mit Klassenlehrpersonen zusammen, weshalb Erfahrungen als Klassenlehrperson der Zielstufe sehr empfohlen werden.

Anrechnung von Vorleistungen auf Hochschulstufe
Die Anrechnung einzelner Ausbildungsmodule kann mittels Formular beantragt werden. Erforderliche Beilagen:

  • Nachweis zu den erbrachten Vorleistungen
  • detaillierte Modulbeschreibungen

Anträge zur Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen müssen bei Studienbeginn bis spätestens Ende der Kalenderwoche 37 eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Blockwoche Anfang September abzuwarten. Das Formular muss per Mail inkl. den erforderlichen Beilagen bei der Studienadministration und -organisation eingereicht werden (info@phzg.ch). Die zuständige Studienleitung entscheidet über den Antrag.

Anrechnung Vorleistungen Master Sonderpädagogik
Typ Titel
Antragsformular zur Anrechnung von Vorleistungen
Richtlinien zur Anrechnung von Vorleistungen



Verwendung von personenbezogenen Daten durch die PH Zug

Die PH Zug richtet sich bezüglich dem Umgang mit personenbezogenen Daten (nachfolgend: Daten) nach der massgebenden, geltenden Datenschutzgesetzgebung, namentlich nach dem Datenschutzgesetz des Kantons Zug (BGS 157.1).

Die Studentin / der Student erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Studium einverstanden, dass die PH Zug die ihr zur Verfügung gestellten Daten (inkl. Bilder) für folgende Zwecke vor, während und nach dem Studium bearbeiten darf: Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen. Zudem ist der Student / die Studentin ohne schriftliche Mitteilung gegenüber der Studienadministration und -organisation damit einverstanden, dass folgende Daten im Rahmen des erfolgreichen Studienabschlusses zwecks Gratulation in der Zeitung und weiteren Medien (Social Media usw.) publiziert werden: Vorname, Nachname, Wohnort sowie an der Diplomfeier erstellte Bilder.

Eine allfällige Bekanntgabe von Daten gegenüber Dritten erfolgt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Dabei bleibt die PH Zug verantwortlich für die Daten und ist verpflichtet, die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts sicherzustellen (§ 6 BGS 157.1).

Weitere Informationen

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Kontakt

Bei Fragen erteilt das Team der Studienadministration und -organisation gerne Auskunft:
+41 41 727 12 40
info@phzg.ch

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