Navigieren auf Gemeinde Hünenberg

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Fragen und Antworten: Gewässerraum

Fragen zum Gewässerraum

Kann der Gewässerraum nach der Urnenabstimmung angepasst werden?

Der Verlauf einer Gewässerraumfestlegung kann aufgrund eines bewilligten Gewässerprojektes hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden. In diesen Fällen kann der Gemeinderat den entsprechenden Abschnitt der «Zone für Gewässerraum» im Zonenplan im Sinne eine Berichtigung im Eigenkompetenz unter Anhörung der Betroffenen beschliessen.

Im öffentlichen Interesse liegende, standortgebundene Anlagen wie Fuss- und Wanderwege bleiben im Gewässerraum weiterhin möglich. Wo sind die weiteren erlaubten Nutzungen im Gewässerraum aufgeführt?

Das kantonale Gesetz über die Gewässer (GewG) regelt die Nutzungsmöglichkeiten, die Unterhaltspflichten usw. Beispielsweise ist innerhalb des Gewässerraums ausschliesslich eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung zulässig. In der Regel gilt im Gewässerraum ein Bauverbot für Gebäude und Anlagen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen am Gewässerraum des Wuhrgrabens im Gebiet Dorf vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Zonenplan aus?

Da sich der Abschnitt vollständig im Wald befindet, wurde auf eine Gewässerraumfestlegung im Abschnitt 14 des Wuhrgrabens verzichtet.

Bild Legende:

Weitere Informationen

hidden placeholder

Hberg Verwaltung

Fusszeile

Deutsch