Fragen und Antworten: Allgemeines
Die aktuell gültige Nutzungsplanung wird revidiert. Wo ist diese einsehbar?
Die aktuell gültige Nutzungsplanung der Gemeinde Hünenberg stammt aus dem Jahr 2004 und kann hier eingesehen werden.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde unter anderem auf Basis des Raumentwicklungskonzeptes 2040 (REK) überarbeitet. Wo ist das REK einsehbar?
Das Raumentwicklungskonzept 2040 (REK) wurde in einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision ausgearbeitet und kann hier eingesehen werden. Es dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als Kursbuch zur Steuerung der Gemeindeentwicklung und enthält neue räumliche Stossrichtungen.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde auch auf Basis der Vorgaben aus dem kantonalen Planungs- und Baugesetz inkl. dazugehöriger Verordnung überarbeitet. Was bedeutet dies zum Beispiel für die bauliche Dichte?
Seit dem 1. Januar 2019 gelten im Kanton Zug neue Regeln für das Bauen (z.B. neue Messweisen). Das liegt daran, dass der Kanton Zug zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten ist. Beispielsweise zählen Dach- und Attikageschosse neu zur baulichen Dichte – das heisst, sie werden bei der Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) mit einbezogen. Damit solche Geschosse weiterhin erlaubt bleiben, wird in der vorliegenden revidierten Nutzungsplanung die zulässige bauliche Dichte entsprechend erhöht. Unabhängig davon wird die aktuell tiefe bauliche Dichte im Sinne des Giesskannenprinzips in allen Wohnzonen (mit Ausnahme der Kernzone) sowie in den Wohn- und Arbeitszonen um rund 20 Prozent erhöht.
Wieso wird im Dorfzentrum nicht ebenfalls das Giesskannenprinzip angewendet?
Das Dorfzentrum soll ebenfalls nachverdichtet werden. Dies geschieht allerdings nicht über eine Aufzonung der Kernzone im Sinne des Giesskannenprinzips (Erhöhung der baulichen Dichte um 20 %), sondern über Bebauungspläne. Die Nachverdichtung basiert auf dem Gesamtkonzept «Weiterentwicklung Dorfzentrum».
Neu sind die Naturobjekte von gemeindlicher Bedeutung gemäss «Inventar gemeindliche Naturobjekte» geschützt. Um was für ein Inventar handelt es sich hierbei?
Der Gemeinderat hat am 31. Januar 2023 das Inventar gemeindliche Naturobjekte verabschiedet. Das Inventar führt zehn Naturobjekte von kommunaler Bedeutung auf, welche sich zu einem grossen Teil im Eigentum der Einwohnergemeinde Hünenberg befinden. Wo die Naturobjekte auf privatem Grund stehen, wurden die Objekte im Einvernehmen mit der Grundeigentümerschaft ins Inventar aufgenommen.
Weshalb weist die neue Bauordnung mehr Bestimmungen als heute auf?
Wenn mehr gebaut wird, muss die Qualität stimmen. Geschieht dies nicht, leiden alle.
Wir planen ausgewogen, mit Blick auf das grosse Ganze und im Interesse der ganzen Gemeinschaft. Die angestrebte Innenentwicklung geht nur mit sozialverträglichen, klimatischen, ökologischen und gestalterischen Massnahmen einher. Ohne die Sicherstellung von preisgünstigem Wohnraum, guter Architektur und Städtebau sowie von wertvollen Freiräumen hat die Innenentwicklung negative Folgen für alle. Dies bedingt eine gewisse Regulierung. Einige Bestimmungen weisen bewusst einen Ermessenspielraum auf, um flexibel auf die örtliche Situation reagieren zu können. Viele Bestimmung in der Bauordnung stammen im Übrigen aus der kantonalen Musterbauordnung.