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Fragen und Antworten: Ortsteil See

Fragen zum Ortsteil See

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wurden Änderungen an der Langholzstrasse im Gebiet See vorgenommen. Wie sehen die Änderungen im Zonenplan aus?

Es wurde auf eine Aufzonung von der Wohnzone W2b in die Wohnzone W3 westlich der Langholzstrasse aufgrund der topografischen Gegebenheiten verzichtet.

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Wie wird trotz der vorgeschriebenen Innenentwicklung der dörfliche Charakter im Ortsteil See aufrechterhalten?

Um den dörflichen Charakter zu stärken, werden beispielsweise die Gebäudelängen reduziert. Zudem trägt die bestehende Durchgrünung ebenfalls zum dörflichen Charakter bei. Die Grün- und Freiräume sollen mit der Grünflächenziffer, Baumbestimmungen etc. aufrechterhalten und gestärkt werden. Durch vereinzelte Bebauungsplanpflichten wird eine hohe ortsbauliche und gestalterische Qualität der Freiräume und der Bauten sichergestellt.

Zudem soll der Ortsteil nur moderat und langsam wachsen, um den dörflichen Charakter zu bewahren. Es handelt sich um eine langfristige Planung, welche die Voraussetzungen für mehr Wohnraum für zusätzliche Bewohnende schafft. Davon erhofft sich der Gemeinderat mehr Belebung und ein aktives Dorfleben. Zur Entschärfung der Wohnungsknappheit reicht das Giesskannenprinzip nicht aus, weshalb in bestimmten Bereichen gegenüber heute ein zusätzliches Geschoss zugelassen wird. Für die unbebauten Bauzonen bspw. im Gebiet Dersbach ermöglicht dies drei anstelle von den heutigen zwei Geschossen und einem Dach- oder Attikageschoss. Dies entspricht einer Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe von derzeit 10.8 auf 14 m. Mit einem einfachen Bebauungsplan, der bereits heute möglich wäre, könnte theoretisch ein weiteres Geschoss und eine Gebäudehöhe von gesamthaft 17.2 m realisiert werden, sofern die gestalterische und ortsbauliche Qualität stimmt. Für die Gebiete mit einer Bebauungsplanpflicht sind in der Bauordnung die Zielsetzungen festgelegt. Beispielsweise ist im Gebiet Dersbach entlang der Bahnlinie eine verdichtete Bauweise anzustreben, gleichzeitig sind die Durchblicke zum See sicherzustellen und der Übergang zur Wohnzone 1 ist ortsverträglich zu gestalten.

Dies basiert auf dem gemeinsam mit der Bevölkerung ausgearbeitetem Raumentwicklungskonzept 2040. Die beabsichtigte Innenentwicklung fand ebenfalls am Gemeinde-​​Workshop vom November 2022 eine hohe Zustimmung. Deshalb wurden Einwendungen, welche ausschliesslich das Giesskannenprinzip zulassen wollten, nach intensiven Diskussionen nicht berücksichtigt.

Die Innenentwicklung erfolgt an Orten, die zentral gelegen und gut mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) erschlossen sind. Die Zentralität und die gute ÖV-Erschliessung führen dazu, Wege zu verkürzen und die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.

Wie kann eine Aufzonung von der Wohnzone W3 in die Wohnzone W4b mit einfachem Bebauungsplan konkret aussehen?

Auf den Darstellungen ist das Siegerprojekt aus dem Wettbewerb zur Entwicklung des Gebiets Eichmatt zu sehen. Gut erkennbar ist, dass viele der geplanten Gebäude niedriger sind, als die dahinter liegenden, bereits bestehenden Gebäude. Das Siegerprojekt weist drei bis fünf Geschosse auf und liegt damit unter den in diesem Gebiet mit einem einfachen Bebauungsplan zukünftig zulässigen sechs Geschossen (inkl. Dach- oder Attikageschoss). Die geplante Überbauung passt gut in die vorhandene Struktur des Quartiers und wertet die Umgebung mit viel Grünraum auf.

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Seitenansicht vom Standort Eichmattstrasse in Richtung Cham
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Visualisierung aus der Perspektive des zusammenhängenden Freiraums
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Modellansicht in Richtung Cham (Bilderquelle: ro.ma.roeoesli&maeder, freiraumarchitektur)

Welche Folgen hat die Umzonung der Seegrundstücke in die Zone für öffentliche Freihalte- und Erholungsflächen (OeIFE)?

Mit der Umzonung wird eine Fehlerbereinigung vorgenommen, da die Landwirtschaftszone standortfremd und die OeIFE die korrekte Zonierung ist. Bereits heute werden die Flächen nicht für die landwirtschaftliche Produktion genutzt. Es handelt sich auch nicht um Fruchtfolgeflächen. Mit der Umzonung der Seegrundstücke von der Landwirtschaftszone in die OeIFE-Zone werden Voraussetzungen für die Ausweitung der öffentlichen Freihalte- und Erholungsflächen entlang des Zugersees geschaffen. Ein Ziel aus dem REK ist es, einen besseren Zugang zum See zu schaffen. Den Anstoss für die Umzonung hat ein Antrag aus der Bevölkerung im Rahmen der informellen Mitwirkung vom Sommer 2023 gegeben.

Weshalb verbleibt das Zythusareal (zurzeit) in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen?

Die SBB möchte das Zythus-Areal momentan nicht entwickeln. Eine Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass das Gebiet nicht für Aufgaben im öffentlichen Interesse benötigt wird. Ob es in eine andere Zone umgezont wird, wird erst bei konkreten Nutzungs- und Überbauungsvorstellungen entschieden. Entsprechend würde eine allfällige Umzonung als nachgelagerte Teilrevision erfolgen. Gemeinsam mit der allfälligen Umzonung würde ein Bebauungsplan ausgearbeitet werden. Die allfällige Umzonung und der Bebauungsplan würden frühzeitig gemeinsam mit der Bevölkerung entwickelt werden. Zudem könnte sich die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Auflage sowie an der Urne dazu äussern.

Damit das Areal im Sinne des Raumentwicklungskonzepts 2040 entwickelt wird, wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision bereits eine Bebauungsplanpflicht mit entsprechenden Zielsetzungen eingeführt. Beispielsweise wird bei einer Arealentwicklung ein partizipativer Prozess, ein Einbezug des räumlichen Umfelds, ein guter Städtebau und eine angemessene Geschossigkeit verlangt. Weitere Entwicklungsziele sind im gemeindlichen Richtplantext unter «S4 Ortszentrum» aufgeführt.

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