Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
29.11.2013

Öffentliche Auflage Suurstoffi Ost

29.11.2013
Öffentliche Auflage

Zur Ausschreibung im Amtsblatt vom 29. November 2013 und 06. Dezember 2013

1. Öffentliche Auflage Änderung Zonenplan und Bauordnung (Suurstoffi Ost erste Publikation)

Die Änderung des Zonenplans und die Änderung der Bauordnung wurden an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2013 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Risch gutgeheissen.

Gestützt auf § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 liegen seit Freitag, 29. November 2013, bis und mit Mittwoch, 18. Dezember 2013, von jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Risch, Auflagezimmer, 2. OG, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, folgende Dokumente öffentlich auf:

- Änderung des Zonenplans mit Umzonung Suurstoffi vom 26. November 2013
- Änderung der Bauordnung mit Erlass neuer Wohn- und Arbeitszone "Suurstoffi" vom 26.November 2013 (§§ 18, 20a und 23)

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses vom 26. November 2013 hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.


2. Öffentliche Auflage Bebauungsplan "Suurstoffi Ost" (erste Auflage)

Der Bebauungsplan "Suurstoffi Ost" wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November
2013 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Risch gutgeheissen.

Gestützt auf § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) vom 29. Januar 1998 liegen seit Freitag, 29. November 2013 bis und mit Montag, 30. Dezember 2013 von jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Risch, Auflagezimmer, 2. OG, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, folgendes Dokument öffentlich auf:

- Bebauungsplan "Suurstoffi Ost" vom 26. November 2013
- Bestimmungen zum Bebauungsplan "Suurstoffi Ost" vom 26. November 2013
- Umweltverträglichkeitsbericht vom 15. März 2013 mit Ergänzungen vom 11. Juli 2013
- Abschliessende Voruntersuchung des Amts für Umweltschutz des Kantons Zug vom 11. Juni 2013

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung vom Dienstag, 24. Dezember 2013 bis und mit Donnerstag, 2. Januar 2014, geschlossen bleibt.

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftliche Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses vom 26. November 2013 hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.


3. Weitere Informationen

Zur weiteren Information – und damit ohne Beschwerdemöglichkeit – liegen ebenfalls auf:

a) Richtplananpassung Suurstoffi Ost
- Anpassung des gemeindlichen Richtplans vom 12. September 2013

b) Aktenauflage
- Verkehrstechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten sowie Anhang zum Verkehrsgutachten vom 15. März 2013 mit Ergänzungen vom 11. Juli 2013
- Planungsbericht zum Bebauungsplan Suurstoffi Ost vom 12. September 2013
- Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 25. Juni 2013

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile