Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Gemeinde Risch an Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Die Höhe der Gutschriften richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten. Damit ein Anspruch besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind hat Wohnsitz in der Gemeinde Risch, ist älter als drei Monate und noch nicht im Kindergarten (Ausnahmen regelt die Verordnung).
- Das massgebende Einkommen darf 110'000 Franken nicht übersteigen. Es setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 10% des steuerbaren Vermögens zusammen. Diese Angaben finden Sie in Ihrer definitiven Steuerveranlagung. Ein Beispiel steht in der rechten Spalte zum Download bereit.
- Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist an eine Erwerbstätigkeit von mindestens 20% (Alleinerziehende) bzw. 120% (Paare) gebunden.
- Das Kind wird in einer von der Gemeinde Risch anerkannten Kindertagesstätte nach Wahl betreut (ortsunabhängig).
Ihr vollständig ausgefülltes Gesuch können Sie bei der Fachperson Kind, Jugend und Familie einreichen. Ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften entsteht frühestens ab dem Monat, in dem Ihr Gesuch eingetroffen ist. Betreuungsgutschriften werden nach Prüfung des Gesuchs an die erziehungsberechtigten Personen ausbezahlt. Die Kindertagesstätten stellen den Erziehungsberechtigten weiterhin die Vollkosten in Rechnung. Rückwirkend werden keine Betreuungsgutscheine gutgesprochen.
Modellrechner Betreuungsgutscheine
Im Modellrechner haben Sie die Möglichkeit, aufgrund Ihrer individuellen Verhältnisse eine provisorische Berechnung der Betreuungsgutschrift vorzunehmen. Laden Sie die Excel-Tabelle herunter und speichern Sie diese lokal ab. Anschliessend können Sie die verlangten Angaben eintragen und erhalten eine provisorische Berechnung der Gutschriften. Die definitive Höhe der Betreuungsgutscheine kann von der provisorischen Berechnung abweichen. Nach Einreichung Ihres Gesuches bei der Gemeinde Risch erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid mit der ausgewiesenen Höhe der Ihnen zustehenden Gutschrift.
- Rechner, um Ihren Anspruch auf Betreuungsgutscheine zu ermitteln – hier
So können Sie Betreuungsgutscheine beantragen
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch erst ein, wenn alle Unterlagen vollständig sind (vgl. 3.).
1. Wahl der Kita

Suchen Sie einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer anerkannten Kita. Die Liste anerkannter Kitas können Sie zuunterst auf dieser Seite herunterladen. Kitas beantragen die Anerkennung separat.
Wichtig: Gemäss Verordnung (Art. 1, Abs. 1 sowie Art. 6, Abs. 1 - Download in der rechten Spalte) besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung der Gemeinde nur für Kinder im Vorschulalter (ab 3 Monaten bis Eintritt Kindergarten). Ausnahmen sind in Art. 15 geregelt.
2. Kita-Bestätigung

Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kita mit dem Formular «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» (Download unten) zusichern. Beachten Sie, dass beide Seiten (S. 1 durch Sie, S. 2 durch die Kita) vollständig ausgefüllt sein müssen.
3. Vollständiges Gesuch an die Gemeinde Risch

Füllen Sie das Formular «Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen» (Download unten) aus. Reichen Sie es zusammen mit der Betreuungsbestätigung der Kita per Post oder am besten elektronisch bei der Fachperson Kind, Jugend und Familie ein. Ein Anspruch auf Gutschriften entsteht frühestens ab dem Monat, in dem das vollständige Gesuch eingetroffen ist. Aus administrativen Gründen kann nur für Gesuche, die bis am 15. des Monats eingetroffen sind, noch im selben Monat eine Auszahlung erfolgen. Ansprüche aus Gesuchen, die nach dem 15. des Monats eingetroffen sind, werden im Folgemonat ausbezahlt.
4. Entscheid Gutscheinhöhe

Nach der Prüfung Ihres Gesuches werden Sie schriftlich über Ihren Anspruch auf Unterstützungsbeiträge informiert.
5. Monatliche Beiträge

Sofern ein positiver Entscheid der Gemeinde Risch vorliegt, wird der bestätigte Beitrag jeweils Ende Monat für den Folgemonat ausbezahlt,
6. Neuberechnung

Falls Sie eine neue definitive Steuerveranlagung erhalten, senden Sie diese bitte umgehend an die Fachperson Kind, Jugend und Familie. In der rechten Spalte (im Kasten "Rechtliche Grundlagen") finden Sie ein Beispiel einer definitiven Steuerveranlagung.
Sollte durch Stellenwechsel, Änderung des Pensums, Kündigung usw. eine Veränderung ihres Einkommens um 25% oder mehr eintreten, bitten wir Sie ebenfalls um rasche Zustellung aller zur Neuberechnung zweckdienlichen Informationen wie Arbeitsverträge oder Ähnliches.
Download Dokumente für Kitas:
Die Gemeinde Risch stellt anerkannten Kitas eine Bestätigung aus. Dies ermöglicht es Kitas, Kinder zu betreuen, deren Erziehungsberechtigten Betreuungsgutscheine der Gemeinde Risch erhalten. Mit dem "Formular Anerkennungsgesuch..." (Download unten) kann die Anerkennung beantragt werden. Auf dem Formular sind die Voraussetzungen für die Anerkennung genannt. Anerkannte Kindertagesstätten werden auf der Liste anerkannter Kitas (Download unten) aufgeführt.