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Betreuungsgutscheine

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine
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Die Gemeinde Risch plant, ab 1. August 2024 Betreuungsgutscheine für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten einzuführen. Das entsprechende Geschäft wird an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.

Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Gemeinde Risch an Erziehungsberechtigte, die anspruchsberechtigt sind und Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen.

Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten. Damit ein Anspruch für Betreuungsgutscheine geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind hat Wohnsitz in der Gemeinde Risch, ist älter als drei Monate und noch nicht in den Kindergarten eingetreten.
  • Das massgebende Einkommen darf 110'000 Franken nicht übersteigen. Es setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 10% des steuerbaren Gesamtvermögens zusammen.
  • Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit gebunden.
  • Das Kind wird in einer von der Gemeinde Risch anerkannten Kindertagesstätte nach Wahl betreut (ortsunabhängig).
Kinderbetreuung
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Ihr Gesuch können Sie direkt bei der Gemeinde Risch, Bereich Generationen und Gesellschaft, Fachperson Kind, Jugend und Familie einreichen.
Die Betreuungsgutscheine müssen spätestens einen Monat vor Beginn des Betreuungsverhältnisses beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Die finanzielle Unterstützung, sprich die Betreuungsgutscheine, werden von der Gemeinde Risch nach Prüfung des Gesuchs direkt an die berechtigten Personen ausbezahlt. Die Kindertagesstätten werden den Erziehungsberechtigten weiterhin die Vollkosten in Rechnung stellen. Rückwirkend werden keine Betreuungsgutscheine gutgesprochen.

Modellrechner Betreuungsgutscheine

Mit dem nachfolgenden Modellrechner haben Sie die Möglichkeit, aufgrund Ihrer individuellen Verhältnisse, eine provisorische Berechnung der Betreuungsgutscheine vorzunehmen. Laden Sie die Excel-Tabelle herunter und speichern Sie diese lokal ab. Anschliessend können Sie die verlangten Angaben eintragen und erhalten eine provisorische Berechnung der Unterstützungsbeiträge.
Die definitive Höhe der Betreuungsgutscheine kann von der Berechnung des Gutscheinrechners abweichen, da nicht alle Faktoren mit einbezogen werden können, welche möglicherweise Einfluss auf die Berechnung haben. Nach Einreichung Ihres Gesuches bei der Gemeinde Risch, erhalten Sie einen definitiven Entscheid mit der ausgewiesenen Höhe des Ihnen zustehenden Betreuungsgutscheins.

  • Rechner, um Ihren Anspruch auf Betreuungsgutscheine zu ermitteln – hier

So können Sie Ihre Betreuungsgutscheine beantragen (Anträge werden erst nach der Gemeindeversammlung vom 03. Juni 2024 entgegengenommen)!

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  1. Wahl der Kita
    Suchen Sie einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer anerkannten Kita.
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2. Kita-Bestätigung
Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kita mit dem Formular «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» zusichern.

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3. Gesuch an Gemeinde Risch
Reichen Sie das ausgefüllte Formular und die «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» spätestens ein Monat vor Betreuungsbeginn, elektronisch oder per Post, beim Bereich Generationen und Gesellschaft, Fachperson Kind, Jugend und Familie, ein.

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4. Entscheid Gutscheinhöhe

Nach der Prüfung Ihres vollständig eingereichten Gesuches (inkl. Steuerdaten), werden Sie von der Gemeinde schriftlich über Ihren Anspruch auf Unterstützungsbeiträge informiert.

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5. Monatliche Beiträge
Der bestätigte Beitrag wir Ihnen jeweils zu Beginn eines Betreuungsmonats ausbezahlt, sofern ein rechtsgültiger Entscheid seitens der Gemeinde Risch vorliegt.

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6. Neuberechnung
Teilen Sie der Fachperson Kind, Jugend und Familie mit, sobald Ihre neue definitive Steuerveranlagung vorliegt.

Online-Dokumente für Erziehungsberechtigte

Die Unterlagen werden nach der Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 03. Juni 2024 aufgeschaltet.

  • Formular Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen – hier
  • Formular Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte für Gesuch Betreuungsgutscheine – hier
  • Formular Mitteilung neue Steuerveranlagung – hier

Online-Dokumente für Kitas

Der Bereich Generationen und Gesellschaft, Fachperson Kind, Jugend und Familie, schliesst mit den Kindertagesstätten eine Anerkennungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung ermöglicht es Kindertagesstätten, Kinder zu betreuen, deren Erziehungsberechtigten Betreuungsgutscheine der Gemeinde Risch erhalten. Alle Kindertagesstätten können eine Anerkennung bei der Gemeinde Risch beantragen. Dabei gilt es die Anerkennungsvoraussetzungen wie eine gültige Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde und Deutsch als Alltagssprache in der Kindertagesstätte zu erfüllen.

Für die Gesuchstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Sofern das Gesuch nach erfolgter Prüfung genehmigt wird, erhalten die Kindertagesstätten eine Anerkennungsvereinbarung zur Unterzeichnung und werden auf der Liste der anerkannten Kindertagesstätten aufgeführt.

  • Formular Gesuch Anerkennungsvereinbarung Kindertagesstätten – hier

Weitere Informationen

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Zuständigkeit

Heinz Röthlisberger


Bereichsleiter Generationen und Gesellschaft
Geschäft: +41 41 798 18 83
E-Mail: gug@rischrotkreuz.ch

Rechtliche Grundlagen

Die entsprechenden Rechtserlasse «Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «Verordnung über die familien- und schulergänzenden Betreuung» finden Sie in der Rechtssammlung der Gemeinde Risch. Jene wird nach der Gemeindeversammlung vom 03. Juni 2024 erneuert und auf dieser Seite verlinkt. 

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