09 Bau- und Wohnungswesen - News
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Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die dem Wohnen dienen bzw. mindestens eine Wohnung enthalten. Bei Doppel-, Reihen- und Terrassenhäusern zählt jeder Gebäudeteil als selbständiges Gebäude, wenn ein eigener Zugang von Aussen und eine Brandmauer zwischen den Gebäudeteilen besteht. Über Gebäude ohne Wohnnutzung liegen in der öffentlichen Statistik derzeit keine Informationen vor.
Als Wohnung werden baulich zusammenhängende Räumlichkeiten definiert, welche von Privathaushalten als Wohnort genutzt werden. Eine Wohnung verfügt über einen eigenen Zugang und über eine Küche oder Kochnische.